Pressespiegel
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Vizerektor der Kunstuni wieder im Amt
LINZ. Der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität Rainer Zendron ist nach einem Freispruch des Landesgerichtes Linz im Zusammenhang einer gewaltsam verlaufenen Demonstration am 1. Mai dieses Jahres wieder im Amt.
Seine Funktion war auf eigenen Wunsch bis zur Klärung des Sachverhaltes ruhend gestellt gewesen.
Zendron stand im Verdacht des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Bei einer von linken Organisationen veranstalteten Kundgebung am 1. Mai in Linz gerieten Teilnehmer und Polizisten aneinander. Dem Vizerektor wurde vorgeworfen, er habe einen Polizisten attackiert. Das bestritt er. Er habe gesehen, dass eine Demonstrantin von einem Polizisten gehalten und zu Boden gezogen worden sei. Er sei davon betroffen und schockiert gewesen, zu dem Beamten geeilt und habe ihn von von der Unangemessenheit seines Handels überzeugen wollen. Dann seien mehrere Polizisten auf ihn losgegangen. Die belastenden Aussagen der Polizisten wurden vom Gericht als widersprüchlich und „nicht stimmig“ beurteilt. Es fällte nach den Rechtsgrundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ einen Freispruch.
Er ist inzwischen rechtskräftig. Zendron hat deshalb ab sofort seine Funktion als Vizerektor für Studien und Lehre wieder aufgenommen. Die gerichtlichen Nachspiele der Demonstration endeten für die Teilnehmer vorerst insgesamt mit einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung, drei Freisprüchen und einer Einstellung des Verfahrens.
Kunstuni-Vizedirektor Zendron wieder im Amt
Am vergangenen Donnerstag wurde er vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt bei der Demo am 1. Mai freigesprochen.
Linz - Rainer Zendron nimmt ab sofort wieder seine Funktion als Vizedirektor an der Linzer Kunstuni auf. Das gab die Hochschule in einer Presseaussendung am Mittwoch bekann.
Er hatte für die Zeit bis zur Klärung des Sachverhaltes rund um die Demonstration am 1. Mai 2009 auf eigenen ausdrücklichen Wunsch ruhend gestellt.
Rainer Zendron wurde am vergangenen Donnerstag vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kunstuni-Rektor nach Freispruch wieder im Amt
Der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität Rainer Zendron ist nach einem Freispruch des Landesgerichtes Linz im Zusammenhang einer gewaltsam verlaufenen Demonstration am 1. Mai dieses Jahres wieder im Amt. Seine Funktion war auf eigenen Wunsch bis zur Klärung des Sachverhaltes ruhend gestellt gewesen.
Zendron stand im Verdacht des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Bei einer von zahlreichen Organisationen veranstalteten Kundgebung am 1. Mai in Linz gerieten Teilnehmer und Polizisten aneinander. Dem Vizerektor wurde vorgeworfen, er habe einen Polizisten attackiert. Das bestritt er. Er habe gesehen, dass eine Demonstrantin von einem Polizisten gehalten und zu Boden gezogen worden sei. Er sei davon betroffen und schockiert gewesen, zu dem Beamten geeilt und habe ihn von von der Unangemessenheit seines Handels überzeugen wollen. Dann seien mehrere Polizisten auf ihn losgegangen.
Aussagen der Polizisten "nicht stimmig"
Die belastenden Aussagen der Polizisten wurden vom Gericht als widersprüchlich und "nicht stimmig" beurteilt. Es fällte nach den Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" einen Freispruch.
Er ist inzwischen rechtskräftig. Zendron hat deshalb ab sofort seine Funktion als Vizerektor für Studien und Lehre wieder aufgenommen. Die gerichtlichen Nachspiele der Demonstration endeten für die Teilnehmer vorerst insgesamt mit einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung, drei Freisprüchen und einer Einstellung des Verfahrens.
Alles aus Oberösterreich 14:25
Der Vizerektor der Linzer Kunstuni, Rainer Zendron, nimmt seine Arbeit ab sofort wieder auf. Er hat seine Funktion während seines Prozesses rund um die Demo am 1. Mai in Linz ja freiwillig ruhend gestellt. Vorige Woche ist Zendron vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Jetzt ist das Urteil auch rechtskräftig.
Freispruch für Zendron
LINZ. Der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität Rainer Zendron ist nach einer gewaltsam verlaufenen Demonstration am 1. Mai dieses Jahres vom Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Das Urteil des Landesgerichtes Linz ist noch nicht rechtskräftig. Zendron ist im Prozess vorgeworfen worden, er habe einen Polizisten attackiert. Das bestritt er. Er habe gesehen, dass eine Demonstrantin von
einem Polizisten gehalten und zu Boden gezogen worden sei. Als er schlichten wollte, sei er in Handschellen abgeführt worden. Das Gericht wertete die Aussagen der Polizisten als widersprüchlich und fällte einen Freispruch.
Auf der KPÖ-Demo vom 1. Mai eskalierte die Situation zwischen den Demonstranten und der Polizei. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen. Die gerichtlichen Nachspiele endeten mit einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung, drei Freisprüchen und einer Einstellung des Verfahrens.
1. Mai Linz: Ein weiterer Freispruch
Gleich vorweg die Info, dass das Bündnis gegen Polizeigewalt die Homepage überarbeitet und aktualisiert hat. Der Pressespiegel wurde vervollständigt, auf der Seite sind nun nicht nur alle Videos und Audios zu finden sondern auch eine Sammlung interessanter und brisanter Dokumente (Sachverhaltsdarstellung an das BIA, Einsprüche gegen Verwaltungsstrafverfügungen etc.) rund um die juristische Aufarbeitung des 1. Mai: http://gegenpolizeigewalt.servus.at
Rainer Zendron: Freispruch im Zweifel
Am Donnerstag den 5.November 2009 stand Rainer Zendron, Vizerektor der Linzer Kunst-Universität, vor Gericht. Es ging bei dieser Verhandlung um den Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Konkret wurde Rainer Zendron vorgeworfen einen Polizeibeamten durch einen Schlag gegen die Schulter tätlich angegriffen zu haben bzw. versucht zu haben diesen in den Schwitzkasten zu nehmen. Dadurch soll er versucht haben die Verhaftung jener jungen Demonstrantin, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, zu verhindern. Rainer Zendron erklärte sein Eingreifen, das er nie bestritt, damit, dass er den Beamten der die Demonstrantin so unsanft zu Boden drückte von der Unangemessenheit seines Handelns überzeugen wollte.
Vier Beamte waren als Zeugen der Anklage geladen. Als erster kam der angeblich attackierte Oberstleutnant Christian Moser (ja genau der mit dem e-mail) zu Wort. Der konnte sich zwar an eine feste Berührung am Hals erinnern ("Ich denke, dass es ein Schlag war, oder zwei.") war aber im Kern in erster Linie darüber erbost, das überhaupt wer nur auf die Idee kommen kann die Arbeit eines Polizisten in Frage zu stellen. Interessant war auch, dass er immer wieder bei detaillierterem Nachfragen des Richters wie denn die Situation genau von statten lief, auf seine Kollegen verwies „da müssen Sie die Kollegen fragen, die haben das genau gesehen“.
Die Aussagen der drei weiteren Beamten divergierten in großen Ausmaß. Alle sagten brav ihr Sprücherl auf von den Schlägen und dem versuchten Schwitzkasten, doch genau beschreiben konnte dies keiner der Beamten und die Geschichten darum herum widersprachen sich zum Teil diametral. Einmal soll Zendron von rechts gekommen sein und Moser von vorne geschlagen haben, einmal von links und von hinten. Diesmal scheint polizeiintern kein ausführliches und klärendes e-mail verschickt worden sein. Die drei konnten auch die Frage des Richters nicht beantworten, wie die Schläge und der Schwitzkasten in den zwei Sekunden getätigt werden konnten, die am ORF Video nicht zu sehen sind. Auch der Widerspruch zwischen dem, von den Beamten wiederholt vorgebrachten, aggressiven Hinstürmen und massiven bedrängen des Oberstleutnant Mosers von Seiten Zendrons, zu einem Beweisfoto auf dem der Richte sowohl Zendron als auch die Situation als eher statisch beschrieb konnte nicht geklärt werden.
Zwischendurch präsentierte der Verteidiger zwei bisher nicht gezeigte Videosequenzen, die Teile von Aussagen der Beamten in Zweifel zogen. Als Zeuge der Verteidigung wurde nur der Anwalt Wolfgang Moringer gehört, der wiederum alle Wahrnehmungen der Beamten widerlegte. Die restlichen 6 Zeug_innen der Verteidigung mussten erst gar nicht aussagen. Der Richter hatte sich schon ein Bild gemacht und schloss sich in seiner Begründung des Urteils den Argumenten des Verteidigers an, das bei einem solchen Tohuwabohu kein Schuldspruch zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was an diesem Tag nicht thematisiert wurde sondern in der noch ausstehenden UVS Verhandlung bzw. in möglichen Verfahren gegen einzelne Polizisten zu klären ist, sind die Vorkommnisse nachdem Zendron zu Boden gerungen wird, der Hergang seiner Verhaftung und im speziellen jener Schlag eines Polizisten auf Zendrons Rücken, der durch die ORF Kamera festgehalten wurde.
Das Schlusswort des Angeklagten in der Verhandlung nutzte Rainer Zendron noch zu folgendem Statement:
"Zum Schluss möchte ich festhalten, dass der 1. Mai Aufmarsch keine beliebige Demonstration ist, sondern seit 120 Jahren international von der ArbeiterInnenbewegung und von AntifaschistInnen zur Durchsetzung sozialer und demokratiepolitischer Rechte durchgeführt wird. Er hat daher eine hohe symbolische Bedeutung. Mein Opa wurde vor 75 Jahren ebenfalls in Linz verhaftet, als er mit anderen versuchte, den Maiaufmarsch zu begehen - doch zu seiner Zeit, unter dem Faschismus, war die 1. Mai Demonstration verboten. Heute sind wir zum Glück noch nicht so weit, doch gerade darum bin ich umso mehr empört, dass sich die Polizei anmaßt, den traditionellen Maiaufmarsch unter Vorspiegelung windiger Behauptungen zu sprengen.
Als Grund für das Einschreiten der Polizei wurde seitens der Einsatzleitung angegeben, dass einzelne DemonstrantInnen vermummt gewesen wären. Die Polizei konnte jedoch bis heute kein einziges Foto vermummter DemonstrantInnen vorlegen. Dass Personen dazu angehalten wurden, sich mit einem Namensschild fotografieren zu lassen, um am Aufmarsch teilnehmen zu dürfen, ist demokratiepolitisch dramatisch.
Natürlich erwarte und erhoffe ich, dass ich in der heutigen Verhandlung freigesprochen werde. Gleich wichtig ist mir jedoch, dass endlich jener Polizist vor Gericht kommen möge, der für die Verhinderung der Maidemonstration verantwortlich ist und sich die Innenministerin öffentlich für die Vorfälle entschuldigt."
Die längere, zweiseitige Stellungnahme von Rainer Zendron zum Gerichtstermin und zur Verhinderung des Maiaufmarsches 2009 durch die Polizei kann auf der Homepage vom Bündnis gefunden und gelesen werden.
BIA Ermittlungen
Nur einen Tag nachdem der Anwalt Rene Haumer die Sachverhaltsdarstellung an das BIA übermittelte erlangte die Kanzlei bereits ein Anruf. Die Beamten aus Wien möchten schon nächste Woche einen Ausflug nach Linz machen und die ersten zwei der drei involvierten Demoteilnehmer_innen zur Einvernahme bitten. Jeweils zwei Stunden waren dafür anberaumt. Mit anwaltlichem Beistand wurden diese Termine absolviert, bei denen es sich in erster Linie um den Schlagstockeinsatz der Polizei drehte.
Strafverfügung gegen Anmelder
Nun flatterte dem Anmelder der 1. Mai Demo, Leo Furtlehner von der KPÖ, eine Strafverfügung ins Haus. In dieser wird ausgeführt, das angeblich festgestellt wurde, er habe:
1) [...] "nicht für die Wahrung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Versammlung gesorgt, da an der Versammlung Personen teilgenommen haben, die ihre Gesichtszüge durch Kapuzen, Sonnenbrillen und Staubmasken verhüllt haben, um ihre Wiedererkennung zu verhindern."
2) [...] "die Versammlung nicht aufgelöst, nachdem Ihrer Anordnung an die Versammlungsteilnehmer (sic!), die Gesichtszüge nicht zu verhüllen, keine Folge geleistet worden ist."
In dem postwendend returnierten Einspruch führt Leo Furtlehner aus:
"[...] dass das Vermummungsverbot eingehalten wurde. Dies wird durch zahlreiche Fotos und Videos sowie Aussagen von Personen in mehreren bereits stattgefundenen Gerichtsverfahren bestätigt." und weiter:
"Damit ist auch der Punkt 2) der Strafverfügung gegenstandslos, zumal seitens der Polizei niemals eine derartige Aufforderung die Versammlung aufzulösen an mich gerichtet wurde und auch von Seiten der Polizei keine behördliche Auflösung der Versammlung erfolgt ist und somit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorgelegen ist."
Grundlage für die Strafverfügung gegen den Anmelder der Demo am 1. Mai ist eine Anzeige der Polizei wegen "Nichterfüllung der Pflichten eines Versammlungsleiters" vom 30. Juli 2009 in der die Polizei ein weiteres mal ihre eigene Sicht der Dinge zum Versammlungsgesetz und zur Vermummung darlegt. Zumindest wird auch erwähnt, dass sich ein Teil der eingekesselten Demonstrant_innen "standhaft weigerten" sich einer Identitätsfeststellung zu unterziehen.
Strafverfügung wegen einem Halstuch
Bezüglich der Strafverfügung wegen einem bei der Demo am 1.Mai eingestecktem Halstuch und der angeblich damit einhergehenden Verletzung des Rechts nach § 9 Abs. 1 Z. 2 Versammlungsgesetz (dem sogenannten Vermummungsverbot) hat der Anwalt einen argumentierten Einspruch geschrieben. In diesem legt er dar:
"Ein Halstuch ist seinem Wesen nach dazu bestimmt, um den Hals getragen zu werden. ebenso ist beispielsweise eine Baseballmütze ihrem Wesen nach dazu bestimmt, am Kopf getragen zu werden. Ein Rollkragenpullover ist seinem Wesen nach dazu bestimmt, als Kleidungsstück am Körper getragen zu werden."
All dies Dinge sind per se nicht strafbar. Laut Gesetz ist es verboten Dinge mit sich zu führen "die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.", also Gegenstände die NUR dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. Ein Halstuch jedoch ist seinem Wesen nach ein Halstuch.
Immer noch nicht nachvollziehbar ist überhaupt das Bemühen nun durch verwaltungsstrafrechtliche Strafverfügungen Druck auf politische Aktivist_innen auszuüben, wobei gleichzeitig sich ein Vorwurf der Polizei nach dem anderen in Luft auflöst und die Polizei (vor allem auch in Linz) eigentlich ganz andere Sorgen haben müsste.
Wir ziehen Zwischenbilanz: drei Freisprüche, eine Einstellung des Verfahrens, eine nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung zu 360 Euro einerseits, Untersuchungen (Menschenrechtsbeirat, Volksanwaltschaft) und Verfahren (BIA, Staatsanwaltschaft) gegen die Polizei andererseits.
Autonome Rechtshilfe (Linz)
Chaos kommt nicht immer von links
(Landauf, landab - Christian Ortner)
Bis die Eskalation bei der 1.-Mai-Demo vollständig aufgeklärt wird, ist es noch ein langer Weg. Doch mit jedem weiteren Freispruch für die angeblichen Randalierer kommt nach und nach Licht in die Sache. Es zeigt sich immer deutlicher, dass den Einsatzkräften damals die Situation entglitten ist. Um das nicht eingestehen zu müssen, zerrt man Demonstranten vor Gericht, die sich jetzt, wie im Fall Zendron, als (wenn auch noch nicht rechtskräftig) unschuldig erweisen. Die Linzer ÖVP hatte das Vorgehen der Polizei vorbehaltlos verteidigt und die Demo-Teilnehmer als "linke Chaoten" diffamiert. Jetzt wäre langsam zumindest eine Entschuldigung fällig.
"Will Entschuldigung von Ministerin Fekter"
"Will Entschuldigung von Ministerin Fekter"
Österreich: Wie fühlen Sie sich nach dem Freispruch?
Rainer Zendron: Einerseits erleichtert und glücklich, andererseits gibt es gar keinen Grund zur Freude, weil ich weiß dass ich nichts getan habe. Jetzt heißt es nach vorne schauen: Der Vorfall muss lückenlos aufgeklärt werden. Das ist die Aufgabe einer noch ausständigen Untersuchung. Ich bin nur froh, dass es Videos gab, welche die Aussagen der Polizisten entkräftet haben. Natürlich kann man sich nach einem halben Jahr nicht mehr an jede Einzelheit erinnern. Aber hinter den Widersprüchen steckt ein Befehl aus den oberen Polizei-Rängen. Ich fordere eine Entschuldigung von der Innenministerin.
Österreich: Sie haben wenige Tage nach der Demo ihr Amt als Vizerektor niedergelegt. Wie geht es nun weiter?
Zendron: Morgen habe ich mir noch Zeitausgleich genommen. Nach dem Wochenende wird in der Kunstuni eine Rektoratssitzung stattfinden, und ich denke, dass ich dann wieder meine Tätigkeit aufnehmen werde. Und ich freue mich schon auf den Uni-Alltag.
Österreich: Sie haben den 1. Mai dieses Jahres eigentlich als Zuschauer verfolgt - wie sieht es mit 2010 aus?
Zendron: Bereits mein Großvater ist vor 75 Jahren zu Zeiten des Faschismus am 1. Mai verhaftet worden. Ich denke schon, dass ich mich der Demo nächstes Jahr anschließen und so ein Zeichen setzen werden.
1.-Mai-Demo: Freispruch für Vizerektor
Vorwurf: Attacke auf Polizisten
Widerspruch bei Zeugenaussagen
Im fünften und letzten Prozess rund um die eskalierte Linzer Demo am 1. Mai wurde gestern der Vizerektor der Kunstuni freigesprochen.
Linz. Die Erleichterung steht Rainer Zendron, Vizerektor der Linzer Kunstuni, ins Gesicht geschrieben. "Ich freue mich - obwohl ich ja eigentlich gar nichts verbrochen habe." Gestern Vormittag musste sich der 53-Jährige wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vor dem Linzer Landesgericht verantworten. Wie berichtet, war Zendron nach der gewaltsam verlaufenen Demonstration am 1. Mai vorgeworfen worden, einen Polizisten attackiert zu haben. Nach zweieinhalb Stunden hatte Richter Benedikt Weixlbaumer genug gehört: Er sprach Zendron nach dem Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" frei - noch nicht rechtskräftig.
Widersprüche
"Ich war bei bei der Demo nur Zuschauer", rechtfertigte sich Zendron. Eingegriffen habe er erst, als ein Polizist mit völlig unangemessener Gewalt ein Mädchen mit der Faust geschlagen und zu Boden geworfen hatte. "Ich wollte auf ihn einsprechen, habe ihn vielleicht am Oberarm berührt. Geschlagen habe ich aber niemanden." Trotzdem wurde Zendron ebenfalls niedergeworfen. Auf die Frage des Richters, ob er sich noch gewehrt hätte, antwortete der Vizerektor ruhig: "Es wäre absurd gewesen, mich mit Polizisten anzulegen, die im Nahkampf ausgebildet sind." Entscheidend für den Freispruch waren - wie bei den vorangegangenen Prozessen - die unterschiedlichen Darstellungen durch die beteiligten Polizisten, die als Zeugen geladen waren. "Einer der Beamten tat mir fast schon leid. Er verstrickte sich komplett in seiner Aussage, wusste nicht einmal mehr, wo ich gestanden bin", sagt Zendron und fügt hinzu: "Jemand muss ihm das angeschafft haben." Er forderte eine Anklage des Einsatzleiters und eine Entschuldigung von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), welche die Verhaftungen gutgeheißen hatte. Auch das Gericht wertete die Aussagen als "widersprüchlich und nicht stimmig".
UVS-Beschwerde
Die gerichtlichen Nachspiele der Demo endeten für die Teilnehmer mit drei Freisprüchen, einem eingestellten Verfahren und einer Verurteilung zu einer Geldstrafe. Doch noch ist die Causa 1. Mai nicht vorbei: Drei Beschwerden sind beim Unabhängigen Verwaltungssenat anhängig, Menschenrechtsbeirat und Volksanwaltschaft ermitteln weiter.
1. Mai Demo: Freispruch für Rainer Zendron
LINZ. Heute, 5. November, wurde der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität Rainer Zendron vom Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der 1. Mai Demonstration diesen Jahres kam es zu Konflikten zwischen den Demonstranten und der Exekutive. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Dem Vizerektor der Kunstuniversität Linz Rainer Zendron wurde vorgeworfen, einen Polizeibeamten durch einen Schlag gegen die Schulter angegriffen zu haben.
Andere Darstellung durch Zendron
Diesen Vorwurf bestritt Zendron. Er habe gesehen, dass eine Demonstrantin von einem Polizisten zu Boden gedrückt wurde. Er griff ein und wollte den Beamten von der Unangemessenheit seines Handelns überzeugen. Daraufhin seien Polizisten auf ihn losgegangen und haben ihn weggetragen, so die Version von Zendron. Weiters verwies er darauf, dass sein Großvater in Zeiten des Austrofaschismus ebenfalls verhaftet wurde und forderte eine Anklage des Einsatzleiters der Polizei und eine Entschuldigung der Innenministerin.
Widersprüchliche Aussagen: "Im Zweifel für den Angeklagten"
Das Gericht wertete die Aussagen als "widersprüchlich" und "nicht stimmig" und fällt nach dem Rechtgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" den Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fünf Festnahmen bei 1. Mai DemoFünf Demonstranten wurden wegen der Vorkommnisse bei der 1. Mai Demo festgenommen. Ein Demonstrant wurde bisher nicht rechtskräftig verurteilt, eine Anklage wurde fallengelassen und mit dem Urteil von Zendron wurden drei Freisprüche ausgesprochen.
Plattform stärkt Zendron den Rücken
Der Vizerektor hat seine Funktionen nach der Festnahme auf eigenen Wunsch ruhend gestellt. Doch Zendron steht nicht alleine da. Nach dem 1. Mai wurde die Plattform "Bündnis gegen Polizeigewalt und Demonstrationsfreiheit" gegründet. Neben der ÖH der Linzer Uni gehören rund 900 Organisationen und Einzelpersonen der Plattform an, die der Polizei Provokation und Gewalt vorwirft.
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