Pressespiegel
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Unabhaengiger Verwaltungssenat
Beitrag in Oberösterreich heute - 19.05.2011 19:00 Uhr
Mai-Demo: Keine Strafe
Oberösterreich – Am 1. Mai 2009 eskalierte in Linz die Gewalt. Die von einem überparteilichen Aktionskomitee angemeldete Demo wurde von der Polizei aufgelöst – mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen. Bei der Feststellung der Identität von Teilnehmern kam es zu Tumulten. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen. Die Strafverfahren endeten mit rechtskräftigen Freisprüchen, der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes (UVS) bestätigte teilweise, das das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt wurde.
Einstellung
Leo Furtlehner, der Landesvorsitzende der KPÖ, hatte die Demonstration angemeldet. Gegen ihn wurde von der Polizei Linz ein Strafverfahren eingeleitet. Furtlehner ergriff Rechtsmittel, jetzt hob der UVS den Bescheid auf und verfügte die Einstellung. In der Begründung wurde angeführt, dass sich „die Aussagen von amtshandelnden Polizeibeamten nicht mit dem objektivierbaren Ablauf des Geschehens decken“. Das nach der Demo gegründete „Bündnis gegen Polizeigewalt“ sieht sich durch den Freispruch in der Meinung bestätigt, dass die Gewalt von der Exekutive ausging. „Es muss personelle Konsequenzen geben.“
UVS hob Strafverfügung wegen 1. Mai 2009 auf
[29.9.2010, Linker Pressedienst - Herausgegeben vom KPÖ-Landesvorstand Oberösterreich]
Ungesetzliche Handlungsweise der Polizei neuerlich bestätigt
Die Aufhebung der Strafverfügung der Polizeidirektion Linz gegen KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner als Anmelder der Demonstration des überparteilichen Aktionskomitee 1. Mai durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ist eine weitere Bestätigung für die Willkür der Polizeiübergriffe am 1. Mai 2009 in Linz.
"Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt" heißt es wörtlich im Entscheid des UVS vom 23. August 2010. Furtlehner war von der Polizeidirektion vorgeworfen worden, als Versammlungsleiter nicht für die Einhaltung des Vermummungsverbotes gesorgt und die Versammlung nicht aufgelöst zu haben.
In der Berufung wurde dazu angeführt, dass es die Behörde unterlassen habe eine "erkennbare Differenzierung zwischen Parteivorbringen" und der "rechtlichen Beurteilung" vorzunehmen. Die Feststellungen des amtshandelnden Polizeibeamten würden "sich jedoch nicht mit dem objektivierbaren Ablauf des Geschehens decken", weil beim Eintreffen des Behördenvertreters "jedenfalls keine vermummten Personen mehr anwesend" waren. Das Einschreiten der Polizei habe nicht darauf abgezielt, Vermummungen abzulegen, sondern eine Gruppe von Personen einer Identitätsfeststellung zu unterziehen.
Wie der UVS feststellt folgten die angesprochenen DemonstrantInnen sehr wohl der Aufforderung zur Verhüllung geeignete Gegenstände abzunehmen. Laut einem von der Polizei zu den Gerichtsverfahren beigebrachten Video war im relevanten Zeitraum jedenfalls keine Person vermummt. Hinsichtlich des Vorwurfs der Vermummung ist laut UVS festzustellen, dass das Tragen einer Kapuze, einer schwarzen Sonnenbrille oder eines Halstuches "per se nicht geeignet ist, den Tatbestand dieser Norm zu erfüllen", allenfalls eine
Kombination davon.
"Nach den Freisprüchen wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und einer UVS-Entscheidung, wonach durch den Polizeieinsatz das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt und ein Teil der DemonstrationsteilnehmerInnen zu Unrecht von der Exekutive eingekesselt wurden bestätigt der UVS nunmehr nochmals, dass die Vorgangsweise der Polizei ungesetzlich war, die dazu geführt hat, dass erstmals seit Kriegsende in Linz eine Maidemonstration verhindert wurde", so Furtlehner.
Die KPÖ verlangt daher neuerlich Konsequenzen bei der Exekutive, vor allem den Rücktritt von Sicherheitsdirektor Alois Lißl. Der Polizeiapparat hat sich mit den gewalttätigen Übergriffen gegen friedliche DemonstrantInnen und der Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Maidemonstration einen gewaltigen Imageschaden zugefügt und das Vertrauen in die Exekutive massiv erschüttert.
"Es ist vor allem dem Druck des von 170 Organisationen und Gruppen sowie 735 Einzelpersonen, darunter zahlreichen namhaften SchriftstellerInnen, KünstlerInnen, Betriebs- und GemeinderätInnen unterstützten "Bündnisses gegen Polizeigewalt" zu verdanken, dass es der Exekutive nicht gelang ihre Verantwortung unter den Teppich zu kehren" betont Furtlehner die Bedeutung einer kritischen zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit.
Beschämende Ersatzhandlung
Zur Asylpolitik der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Causa Zogaj: ein offener Brief an Kanzler Faymann - Von Paul Gulda
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, gestatten Sie, dass ich mich heute ganz persönlich an Sie wende, auch wenn ich davon ausgehen muss, dass Ihre Mitarbeiter und nicht Sie selbst diesen Brief bearbeiten werden.
Mein Name ist Paul Gulda, Musiker, in Österreich geboren und wohnhaft, Freiberufler, Wähler, Steuerzahler seit bald 30 Jahren, abgeleisteter Präsenzdienst, Staatsbürger. Politisch interessiert und auch zivilgesellschaftlich aktiv.
Ich betone all das, weil Sie als Volksvertreter auch meine Interessen und die Gleichgesinnter zu vertreten aufgerufen sind: in den im Folgenden behandelten Fragen scheinen Sie aber bedauerlicherweise von diffusen Tendenzen getrieben, die seitens der FPÖ und des Boulevards und seiner Meinungsmache als "Volkes Wille" dargestellt werden. Diese Interessen sind nicht die meinen.
Es handelt sich um die derzeit aktuellen Fragen zu den erfolgten bzw. bevorstehenden Abschiebungen von gut integrierten Personen/Familien ausländischer Herkunft, speziell aus dem Kosovo. (Zogaj, OÖ. Karrica, Nö; Durmisi, Vlbg; Hoti, Bgld. etc.)
Kein vernünftiger Mensch wird bestreiten, dass Zuwanderung Regeln braucht - dass Sie andererseits für eine funktionierende österr. Wirtschaft notwendig ist. Allein in meiner Wohngegend Wien-Meidling werden viele qualitätvsolle Leistungen der Infrastruktur von Zuwanderern erbracht.
Wie diese Regeln auszusehen haben, im Interesse der Österreicher wie der Zuwanderer bzw. Asylanten, ist Sache einer neu zu führenden Debatte. Die entwickelten, reichen Länder hätten in Ihrem eigenem Interesse darüber hinaus die Verpflichtung, sich verstärkt für stabile Zustände in Krisen- und Armutsregionen einzusetzen.In all diesen Bereichen gibt es Defizite, die in Ihrer politischen Verantwortlichkeit liegen. Es scheint mir leider so, als ob diese Defizite durch übertriebene Härte kompensiert werden sollen: dort, "wo es leicht fällt" - also bei Familien, derer man leicht habhaft wird, die hier leben, deren Kinder hier geboren und sozialisiert wurden. Ich lehne dieses Vorgehen meiner Regierung ab.
Über all dies ist schon zur Genüge geschrieben worden. Ich möchte dem aus persönlicher Sicht etwas hinzufügen: Meine beiden Großtanten, Schwestern meines Großvaters Wilhelm Loew, mussten Österreich 1938 fluchtartig verlassen. (Treppenwitz: auch diese drei Geschwister waren auf dem Gebiet des nachmaligen Jugoslawien geboren, nämlich in Zagreb bzw. Istrien).
Sie glaubten sich integriert, und waren es wegen Ihrer jüdischen Abstammung eines Tages nicht mehr. Beide gut ausgebildet, Tante Marianne war Serologin, Tante Jelena Geschäftsfrau. Letztere emigrierte mit Mann und Sohn nach Amerika, der Sohn, mein Onkel Peter L. Berger, ist heute weltbekannter Soziologe, amerikanischer, nicht österreichischer Bürger; mit anderen Worten, Österreich beraubt sich mit der Abschiebung integrationswilliger Ausländer auch möglichen Humankapitals.
Ich glaube, dass Österreich nach wie vor und auf lange Zeit eine besondere Verpflichtung hat, angesichts von 200.000 ausgestoßenen Bürgern in den Nazi-Jahren, deren Schicksal in der Mehrzahl Tod, Entwurzelung, Trauma bedeutete. Staatsbesuche in Israel sind wichtig und heikel - wichtiger noch sind die gelebten Richtwerte in der täglichen Politik.
In diesem Sinne möchte ich auch noch ein par aktuelle Fragen stellen: Wieso kann das Innenressort die Homepage "Alpe-Donau Info" nicht endlich ausforschen und zum Schweigen bringen, wie es das Gesetz vorsehen müsste? - Wieso wird der Staatsvertrag, verbunden mit Erkenntnissen des VfGH, in Kärnten nicht umgesetzt? - Wieso werden Übergriffe der Polizei (in besonders übler Erinnerung: der 1. Mai 2009 in Linz) nicht entsprechend untersucht?
Ich wiederhole, ich hielte dies und die oben angedeuteten Punkte für große und wichtige Aufgaben für unser Land, und speziell für das Innenressort. Das Aufgreifen und Abschieben von integrierten Familien (über den Grad der Integration gewisser eingebürgerter Prominenter ließe sich auch streiten!) ist dem gegenüber eine unmenschliche und beschämende Ersatzhandlung, die in Wahrheit nicht Härte, sondern nur Schwäche aufzeigt.
Ich kann nicht glauben, dass sich Österreich Großzügigkeit gegenüber diesen Härtefällen nicht leisten kann. Großzügigkeit herrscht leider in vielen anderen Bereichen, wo von Misswirtschaft, Verschwendung, ungesetzlicher Begünstigung die Rede sein muss.
Ich protestiere gegen diese Politik und fordere von Ihnen mehr Mut und Vision, insbesondere bei der Beilegung jahrelang verschleppter Fälle. Als Staatsbürger kann ich diese Widersprüche jedanfalls nicht ohne meinen Widerspruch hinnehmen. Selbstverständlich ist Ihr Verhalten hier zugleich Richtschnur meiner zukünftigen Wahlentscheidungen.
Paul Gulda (DER STANDARD - Printausgabe, 2. Juli 2010)
Krawallmacher und andere Chaoten
Landauf, landab
von Christian Ortner
Im Gemeinderatswahlkampf im vergangenen Sommer hatte die Linzer ÖVP einen Postwurf an die Haushalte verschickt: Im Bild zeigte man vermummte Gestalten (von einer Demo in Berlin), im Text beschimpfte man die Teilnehmer an der 1.-Mai-Demo 2009 in Linz als „linke Chaoten“ und „Krawallmacher“. Demonstrativ stellte man sich „Seite an Seite mit der Polizei“. Die einst verhafteten „Krawallmacher“ sind mittlerweile freigesprochen worden. Jetzt hat der Verwaltungssenat das polizeiliche Vorgehen als „unverhältnismäßig“ deklariert. Tipp an die ÖVP: Ein Postwurf, in dem man sich für die peinliche Entgleisung aus 2009 entschuldigt, wäre jetzt an der Zeit.
1.-Mai-Demo: Polizei ging zu brutal vor
Verwaltungssenat entlastet Teilnehmer
„Unverhältnismäßig“ sei der Einsatz der Polizei bei der 1.-Mai-Demo 2009 gewesen.
Linz. Vier Teilnehmer der 1.Mai-Demo sind schon vom Verdacht des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Jetzt wirft eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) erneut kein gutes Licht auf die Linzer Polizei. Der Einsatz sei „anfänglich unverhältnismäßig gewesen“. Die Beamten hatten Demonstranten eingekesselt, worauf die Situation eskaliert war. 22 Menschen waren verletzt worden. Die Demonstranten seien in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden, schlussfolgert der UVS.
„Erstmals seit Kriegsende ist in Linz eine Maidemonstration verhindert worden“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Seine Partei fordert den Rücktritt von Sicherheitsdirektor Alois Lißl.
UVS: Grundrecht wurde behindert
LINZ – Im Zusammenhang mit der Eskalation bei der 1.-Mai-Demonstration im Vorjahr hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes OÖ jetzt entschieden, dass das polizeiliche Vorgehen in zwei Fällen „unverhältnismäßig“ gewesen ist. Zwei Beschwerdeführer seien in ihrem Grundrecht der Versammlungsfreiheit behindert worden, obwohl sie unvermummt gewesen seien, so der UVS. Weitere Beschwerden wurden zurückgewiesen.
Mai-Demo: UVS gibt 2 Beschwerden recht
Teilnehmer zu Unrecht eingekesselt
Demo-Teilnehmer sind zu Unrecht von der Polizei eingekesselt worden.
Linz. Erfolg für Teilnehmer der Demonstration am 1.Mai 2009: Die Aktivisten seien zu Unrecht von der Polizei eingekesselt worden, urteilte der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) und gab zwei Beschwerden recht. Begründung: Durch die Behinderung seien die Demonstranten in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden. Das Argument der Polizei, die Aktivisten seien vermummt gewesen, konnte nicht bewiesen werden.
Brutalität gerügt. Im Verfahren wurde auch die brutale Vorgehensweise der Beamten bei den Festnahmen gerügt. Für eine diesbezügliche Sachentscheidung konnte sich der UVS aufgrund bestimmter gesetzlicher Normen nicht zuständig erklären.
Wie berichtet, war die Demo zwischen Polizei und Aktivisten eskaliert und hatte mehrere Verletzte gefordert.
Alles aus Oberösterreich 15:25
Teilerfolg für drei Teilnehmer der eskalierten Demonstration am 1. Mai 2009 in Linz: Laut Unabhängigem Verwaltungssenat haben die Polizisten die Demonstranten zu Unrecht eingekesselt. Damit seien sie an ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gehindert worden. Das Argument der Polizei, dass die Demonstranten vermummt gewesen seien, konnte nicht bewiesen werden. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat die Polizei auch für ihr brutales Vorgehen gerügt, erklärt sich aber als nicht dafür zuständig. Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit den Sachverhalt. Noch immer nicht entschieden hat auch die Staatsanwaltschaft, ob sich die Polizisten vor Gericht verantworten müssen.
Zwei berechtigte Beschwerden von 1.-Mai-Demonstranten
LINZ. Als berechtigt führt der Unabhängige Verwaltungssenat heute zwei Beschwerden zur 1. Mai-Demo 2009 an, bei der die Polizei brutal gegen Demonstranten vorging.
Dem Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) des Landes Oberösterreich wurden insgesamt sechs Maßnahmenbeschwerden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich der Demonstration am 1. Mai 2009 in Linz (Blumauerplatz) vorgelegt. Drei Fälle wurden bereits entschieden und die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Heute, Mittwoch, wurde über die anderen drei Fälle dahingehend entschieden, dass zwei Beschwerden berechtigt waren. Die Beschwerdeführer seien durch die Behinderung ihrer Teilnahme an der Versammlung jeweils in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit behindert worden.
Unverhältnismäßiges Verhalten der Polizisten
Der UVS begründete seine Entscheidung damit, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein für eine funktionierende Demokratie höchst essentielles Recht darstellt. In dieses Recht darf nur dann eingegriffen werden, wenn ein Fehlverhalten der Versammlungsteilnehmer zweifelsfrei vorliegt und dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Betreffend die beiden Beschwerdeführer konnte zu keinem Zeitpunkt sicher festgestellt werden, dass sich diese vermummt hatten. Das polizeiliche Vorgehen war somit anfänglich unverhältnismäßig.
Im Übrigen wurden die Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die einschreitenden Polizeiorgane von einem Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgehen konnten, wurde das Polizeivorgehen vom UVS nicht mehr geprüft, da seit dem 1. Jänner 2008 dem UVS keine entsprechende Zuständigkeit mehr zukommt. Gegen die Entscheidung des UVS kann binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof erhoben werden.