Mai-Demo: UVS gibt 2 Beschwerden recht
Teilnehmer zu Unrecht eingekesselt
Demo-Teilnehmer sind zu Unrecht von der Polizei eingekesselt worden.
Linz. Erfolg für Teilnehmer der Demonstration am 1.Mai 2009: Die Aktivisten seien zu Unrecht von der Polizei eingekesselt worden, urteilte der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) und gab zwei Beschwerden recht. Begründung: Durch die Behinderung seien die Demonstranten in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden. Das Argument der Polizei, die Aktivisten seien vermummt gewesen, konnte nicht bewiesen werden.
Brutalität gerügt. Im Verfahren wurde auch die brutale Vorgehensweise der Beamten bei den Festnahmen gerügt. Für eine diesbezügliche Sachentscheidung konnte sich der UVS aufgrund bestimmter gesetzlicher Normen nicht zuständig erklären.
Wie berichtet, war die Demo zwischen Polizei und Aktivisten eskaliert und hatte mehrere Verletzte gefordert.