UVS: Grundrecht wurde behindert

Volksblatt
Don, 2010-05-20

LINZ – Im Zusammenhang mit der Eskalation bei der 1.-Mai-Demonstration im Vorjahr hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes OÖ jetzt entschieden, dass das polizeiliche Vorgehen in zwei Fällen „unverhältnismäßig“ gewesen ist. Zwei Beschwerdeführer seien in ihrem Grundrecht der Versammlungsfreiheit behindert worden, obwohl sie unvermummt gewesen seien, so der UVS. Weitere Beschwerden wurden zurückgewiesen.