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Polizei liefert beschuldigtem Beamten einen Aussage-Entwurf

rundschau.co.at
Mon, 2009-10-19

Polizist nach eskalierter Mai-Demo in Linz wegen Gewaltanwendung angezeigt. Einsatzreferat schreibt Aussage inklusive Verleumdungs-Vorwurf gegen Demonstrantin vor.

Linz - Bemerkenswertes über den Umgang der Polizei mit Gewalt- und Rassismusvorwürfen hat am Montag der Untersuchungsausschuss zur Klärung diverser Justiz- und Spitzelaffären zutage gefördert.
Die Grünen zitierten aus einem E-Mail-Protokoll der Polizei nach der eskalierten 1. Mai-Demonstration in Linz: Eine Demonstrantin hatte einen Polizisten wegen Gewaltanwendung angezeigt.
Das Einsatzreferat ordnete daraufhin zwar die Einvernahme des Beamten an, lieferte aber einen Entwurf für dessen Aussage gleich mit - Verleumdungs-Vorwurf gegen die verletzte Demonstrantin inklusive.

Demo eskalierte
An der von linken Organisationen veranstalteten Demo hatten am 1. Mai 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte in die Kundgebung eingeschlichen, die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation.
Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen.
Ein Demonstrant wurde bisher (nicht rechtskräftig) verurteilt, zwei wurden freigesprochen, ein Verfahren eingestellt. Ein weiterer Prozess startet im November.
Die Veranstalter der Demonstration kritisierten das Vorgehen der Polizei als überzogen und sprachen von einer "Eskalationsstrategie".
Rückschlüsse auf den Umgang der Polizei mit diesen Vorwürfen lässt nun ein vom Grünen Peter Pilz im U-Ausschuss zitiertes E-Mail von Christian Moser vom Einsatzreferat des Linzer Stadtpolizeikommandos zu: Eine "dunkle Frau" (Moser) hatte einem Polizisten vorgeworfen, sie aus rassistischen Gründen mit Pfefferspray verletzt zu haben.

Verleumdungsvorwurf gleich dabei
Moser bittet die Polizeiinspektion Mondsee daher um Einvernahme des Kollegen, liefert aber gleich einen Entwurf für die Aussage mit, der auch den Vorwurf der Verleumdung gegen die Demonstrantin erhält.
In dem E-Mail an die Polizeiinspektion Mondsee wird um eine "Zeugenniederschrift" gebeten und weiter: "Inhalt der NS sinngemäß: 'Ich habe einen rechtswidrigen Angriff (...) abgewehrt, es handelt sich hierbei um das Delikt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannt Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich/ich kann mich nicht (sic!) an eine dunkle Frau erinnern. Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt. Mehr kann ich dazu nicht angeben.'"
"Das ist nur ein Vorschlag, länger soll's nicht werden und inhaltlich drückt es wohl eh alles aus", schreibt Moser weiter. Die von der Kriminalpolizei angeregte "Einvernahme mit Personenblatt" lehnte Moser übrigens ab: "Das mit dem Personenblatt jetzt noch nicht, so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt, sie muss die Rassismuskeule schwingen."

Demo: Polizei liefert Polizist Aussageentwurf

ooe.orf.at
Mon, 2009-10-19

Nach der 1.-Mai-Demo in Linz hat eine Demonstrantin einen Polizisten wegen Gewaltanwendung angezeigt. Das Einsatzreferat ordnete die Einvernahme des Beamten an, lieferte aber einen Entwurf für dessen Aussage gleich mit.

Das wurde am Montag beim Untersuchungsausschuss zur Klärung diverser Justiz- und Spitzelaffären bekannt. Die Grünen zitierten aus einem E-Mail-Protokoll der Polizei nach der eskalierten 1.-Mai-Demonstration in Linz.

Verletzte auf beiden Seiten
An der von linken Organisationen veranstalteten Demo hatten am 1. Mai 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte in die Kundgebung eingeschlichen, die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation.
Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen. Ein Demonstrant wurde bisher (nicht rechtskräftig) verurteilt, zwei wurden freigesprochen, ein Verfahren eingestellt. Ein weiterer Prozess startet im November.

Vorwurf der Verleumdung
Die Veranstalter der Demonstration kritisierten das Vorgehen der Polizei als überzogen und sprachen von einer "Eskalationsstrategie". Rückschlüsse auf den Umgang der Polizei mit diesen Vorwürfen lässt nun eine vom Grünen Peter Pilz im U-Ausschuss zitierte E-Mail von Christian Moser vom Einsatzreferat des Linzer Stadtpolizeikommandos zu: Eine "dunkle Frau" (Moser) hatte einem Polizisten vorgeworfen, sie aus rassistischen Gründen mit Pfefferspray verletzt zu haben. Moser bat die Polizeiinspektion Mondsee daher um Einvernahme des Kollegen, lieferte aber gleich einen Entwurf für die Aussage mit, der auch den Vorwurf der Verleumdung gegen die Demonstrantin enthält.

"Das ist nur ein Vorschlag"
In der E-Mail an die Polizeiinspektion Mondsee wurde um eine "Zeugenniederschrift" gebeten und weiter: "Inhalt der NS sinngemäß: 'Ich habe einen rechtswidrigen Angriff (...) abgewehrt, es handelt sich hierbei um das Delikt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannt Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich/ich kann mich nicht (sic!) an eine dunkle Frau erinnern. Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt. Mehr kann ich dazu nicht angeben.'"
"Das ist nur ein Vorschlag, länger soll's nicht werden und inhaltlich drückt es wohl eh alles aus", schrieb Moser weiter. Die von der Kriminalpolizei angeregte "Einvernahme mit Personenblatt" lehnte Moser übrigens ab: "Das mit dem Personenblatt jetzt noch nicht, so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt, sie muss die Rassismuskeule schwingen."

U-Ausschuss: FPÖ zeigt Öllinger an

derkurier.at
Mon, 2009-10-19

Die FPÖ wirft dem grünen Abgeordneten vor, mit unsauberen Methoden gegen sie ermittelt zu haben - und zeigt ihn wegen Falschaussage an.

Martin Graf und Karl Öllinger Graf, Öllinger: Der Freiheitliche referierte im U-Ausschuss über germanische Mythologie, der Grüne recherchierte Neonazi-Kontakte. DruckenSendenLeserbrief
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FP-Fraktionsführer Martin Graf erzählt die Sage von Thiazi, einem Frostriesen aus der germanischen Mythologie (nach dem ein rechtes Internet-Forum benannt ist); sein Parteikollege Walter Rosenkranz lässt sich von den anderen Parteien Internet-Begriffe wie Homepage und Server übersetzen - und spricht selbst grundsätzlich nur von "Heimseiten".

Es ist ein zutiefst ideologisches Match, das sich die Freiheitlichen im Spitzel-Untersuchungs-Ausschuss mit den Grünen, genauer: mit dem Grünen Karl Öllinger, liefern. Öllinger versuchte bekanntlich Verbindungen der FPÖ zu von rechten Internet-Seiten nachzuweisen. Weil er dabei Hilfe vom Exekutivbeamten Uwe S. bekam, der privat Dienste als Daten-Spezialist anbot, wirft ihm die FPÖ Bespitzelung und Anstiftung zum Amtsmissbrauch vor. Die Blauen haben nun außerdem Anzeige gegen Öllinger und S. erstattet, weil sie im Ausschuss unterschiedliche Angaben zur Frage gemacht haben, ob und ab wann Öllinger wusste, dass S. Polizist ist.

Strasser-Connection

Pilz Peter PilzWie der KURIER berichtet hat, wurde gegen Öllinger ermittelt, ohne dessen Immunität aufzuheben. Der Grüne Fraktionsführer Peter Pilz vermutet ÖVP-nahe Spitzenbeamte hinter den Ermittlungen: Der Kabinettschef von Innenministerin Fekter, Michael Kloibmüller, gab den ersten Ermittlungs-Auftrag. Der oberösterreichische Landespolizeichef Andreas Pilsl soll sich ohne Auftrag quasi "auf eigene Faust" in die Ermittlungen eingeschaltet haben - beide waren einst Mitarbeiter im Kabinett von Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser. Pilz glaubt, dass Kloibmüller die Ermittlungen "über den kurzen Weg" bei Pilsl in Auftrag gegeben haben könnte.

In den Ausschuss-Akten ist nun auch ein Protokoll der Polizei zu der eskalierten 1. Mai-Demonstration in Linz aufgetaucht. Zur Erinnerung: Rund 100 Polizisten hatten Demonstranten eingekesselt, es gab auf beiden Seiten Verletzte, mehrere Prozesse sind anhängig.

Aussage-Anleitung

Eine eMail von Oberstleutnant Moser (Sicherheitspolizeikommando Linz) an einen Kollegen von der Polizeiinspektion Mondsee zeigt nun, wie die Exekutive intern mit Misshandlungsvorwürfen vorging: Eine "dunkle Frau", schreibt Moser, werfe dem Kollegen vor, sie "aus rassistischen Gründen" mit Pfefferspray besprüht zu haben. Der Oberstleutnant gibt seinem Kollegen eine detaillierte Anleitung, wie dessen Zeugenniederschrift lauten solle. Er solle sich auf Notwehr berufen, und festhalten: "Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt (...) und den Tatbestand der Verleumdung darstellt."
Eine "Einvernahme mit Personenblatt" (also dem Beamten zugeordnet) lehnt der Oberstleutnant ab: "(...) so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt, sie muss die Rassismuskeule schwingen."

Artikel vom 19.10.2009 16:56 | KURIER | Philipp Hacker

Pilz stellt Linzer Polizei mit "E-Mail-Lesung" bloß

krone.at
Mon, 2009-10-19

Der für sein Wissen um Behörden-Interna gefürchtete Grün-Abgeordnete Peter Pilz hat am Montag im Spitzel-U-Ausschuss die Polizei mit einer Lesung aus internen E-Mails bloßgestellt. Es geht darin um die eskalierte 1.-Mai-Demo in Linz. Eine Demonstrantin hatte einen Polizisten wegen eines Pfefferspray-Einsatzes angezeigt. Anstatt der Causa auf den Grund zu gehen, begrub man den Fall. Die Polizei ordnete zwar die Einvernahme des Beamten an, lieferte aber dessen Aussage gleich mit - Verleumdungs-Vorwurf inklusive.

An der von linken Organisationen veranstalteten Demo hatten am 1. Mai 2009 rund 700 Personen teilgenommen. Als etwa 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte in die Kundgebung eingeschlichen, die Demonstranten stoppten, eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen. Ein Demonstrant wurde bisher (nicht rechtskräftig) verurteilt, zwei freigesprochen, ein Verfahren eingestellt.

Die Veranstalter der Demonstration kritisierten das Vorgehen der Polizei als überzogen und sprachen von einer "Eskalationsstrategie". Genau in diesem Bezug stellt Pilz nun das Einsatzreferat des Linzer Stadtpolizeikommandos und seinen Leiter Christian Moser mit dem E-Mail-Protokoll bloß: Eine "dunkle Frau" (Zitat Moser) habe einem Polizisten vorgeworfen, sie aus rassistischen Gründen mit Pfefferspray verletzt zu haben. Die Kriminalpolizei fragte beim Linzer Einsatzkommando nach. Moser bittet per E-Mail die Polizeiinspektion Mondsee um Einvernahme des Kollegen, liefert aber gleich einen Entwurf für die Aussage mit, der auch den Vorwurf der Verleumdung gegen die Demonstrantin enthält.

"Länger soll's nicht werden"
Den gewünschten Inhalt der erbetenen Zeugenniederschrift übermittelt Moser wie folgt: "Ich habe einen rechtswidrigen Angriff (...) abgewehrt, es handelt sich hierbei um das Delikt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannte Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich/ich kann mich nicht an eine dunkle Frau erinnern. Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt. Mehr kann ich dazu nicht angeben."

"Das ist nur ein Vorschlag, länger soll's nicht werden und inhaltlich drückt es wohl eh alles aus", schreibt Moser weiter. Die von der Kriminalpolizei angeregte "Einvernahme mit Personenblatt" lehnte Moser übrigens ab: "Das mit dem Personenblatt jetzt noch nicht, so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt, sie muss die Rassismuskeule schwingen."

U-Ausschuss im Zeichen der blau-grünen Schlammschlacht
Die übrige Ausschusssitzung am Montag stand im Zeichen einer blau-grünen Schlammschlacht um die gegenseitig vorgeworfenen Justiz- und Spitzelaffären. Auslöser des Streits waren Recherchen Öllingers über Kontakte von oberösterreichischen FP-Jungpolitikern zum unter Neonazi-Verdacht stehenden Bund Freier Jugend. Öllinger bat den "Datenforensiker" und Polizisten Uwe S. um Hilfe. Dass der Beamte auch interne Polizeidaten weitergegeben haben könnte, wies Öllinger zurück und versicherte, es sei ihm nur um dessen technisches Wissen gegangen: "Ich habe nichts Illegales gemacht und auch der Herr S., der sich diese Informationen im Internet angeschaut hat, macht nichts Illegales."

FP-Fraktionsführer Martin Graf und seine Kollegen bemühten sich am Montag dennoch fast 40 Minuten lang, Öllinger unsaubere Methoden nachzuweisen. Mit einer Zeugenbefragung hatte der Schlagabtausch zwischen den beiden verfeindeten Abgeordneten über weite Strecken freilich wenig zu tun, weshalb es schließlich auch Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann zu bunt wurde. Er forderte von Graf klare Fragen und von Öllinger den Verzicht auf "Plädoyers": "Ich verstehe schon, dass sich hier zwei Abgeordnete einen Diskurs geben, aber das ist nicht Sinn der Sache."

Pilz fährt wieder mit Polizei-Interna auf
Die prompte Retourkutsche kam im Anschluss – erneut – vom Grünen Fraktionschef Peter Pilz: Er zitierte ausführlichst aus dem Ausschuss vorliegenden Akten, die Kontakte früherer führender Funktionäre des Rings Freiheitlicher Jugend Oberösterreich zum - von Pilz als "neonazistisch" eingestuften - BFJ dokumentierten.

Außerdem warf Pilz der Polizei vor, nach Auftauchen der blauen Vorwürfe am 10. Juli gegen Öllinger ermittelt zu haben, ohne einen entsprechenden Auftrag der Staatsanwaltschaft und die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten abzuwarten. Zum Beleg zitierte er aus Akten, aus denen hervorgeht, dass der oberösterreichische Landespolizeichef Andreas Pilsl in der Causa persönlich aktiv wurde.

BIA ermittelte zuerst ohne Auftrag
Das bestätigte am Montagnachmittag am Hubert Bauer vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium im Zuge des Spionage-Untersuchungsausschuss. Laut seinen Angaben hat das BIA zwischen 10. ud 15. Juli ohne Auftrag in der Causa Öllinger ermittelt. Erst am 15. Juli wurden die Ermittlungen von der Korruptions-staatsanwaltschft gestoppt, und die zuständige Staatsanwältin beantragte die Aufhebung der Immunität (was am 1. September auch geschah).

Pilz vermutet ÖVP-nahe Spitzenbeamte hinter den vom Büro für Interne Angelegenheiten im Innenministerium geführten Ermittlungen. Grund: Der oberösterreichische Landespolizeikommandant Pilsl war früher Mitarbeiter bei Ex-Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) und kennt aus dieser Zeit auch den derzeitigen Kabinettschef von Innenministerin Maria Fekter, Michael Kloibmüller. Pilz glaubt daher, dass Kloibmüller die Ermittlungen direkt bei Pilsl in Auftrag gegeben haben könnte: "Ich gehe davon aus, dass der kurze Weg über Kloibmüller-Pilsl lief."

Polizei liefert beschuldigtem Polizisten Aussage-Entwurf

derstandard.at
Mon, 2009-10-19

Polizist nach eskalierter Demo wegen Gewaltanwendung angezeigt - Einsatzreferat schreibt Aussage-Entwurf inklusive Verleumdungs-Vorwurf gegen Demonstrantin

Wien - Bemerkenswertes über den Umgang der Polizei mit Gewalt- und Rassismusvorwürfen hat der Untersuchungsausschuss zur Klärung diverser Justiz- und Spitzelaffären zutage gefördert. Die Grünen zitierten aus einem E-Mail-Protokoll der Polizei nach der eskalierten 1. Mai-Demonstration in Linz: Eine Demonstrantin hatte einen Polizisten wegen Gewaltanwendung angezeigt. Das Einsatzreferat ordnete daraufhin zwar die Einvernahme des Beamten an, lieferte aber einen Entwurf für dessen Aussage gleich mit - Verleumdungs-Vorwurf gegen die verletzte Demonstrantin inklusive.

An der von linken Organisationen veranstalteten Demo hatten am 1. Mai 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte in die Kundgebung eingeschlichen, die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen. Ein Demonstrant wurde bisher (nicht rechtskräftig) verurteilt, zwei wurden freigesprochen, ein Verfahren eingestellt. Ein weiterer Prozess startet im November.

"Eskalationsstrategie"

Die Veranstalter der Demonstration kritisierten das Vorgehen der Polizei als überzogen und sprachen von einer "Eskalationsstrategie". Rückschlüsse auf den Umgang der Polizei mit diesen Vorwürfen lässt nun ein vom Grünen Peter Pilz im U-Ausschuss zitiertes E-Mail von Christian Moser vom Einsatzreferat des Linzer Stadtpolizeikommandos zu: Eine "dunkle Frau" (Moser) hatte einem Polizisten vorgeworfen, sie aus rassistischen Gründen mit Pfefferspray verletzt zu haben. Moser bittet die Polizeiinspektion Mondsee daher um Einvernahme des Kollegen, liefert aber gleich einen Entwurf für die Aussage mit, der auch den Vorwurf der Verleumdung gegen die Demonstrantin erhält.

In dem E-Mail an die Polizeiinspektion Mondsee wird um eine "Zeugenniederschrift" gebeten und weiter: "Inhalt der NS sinngemäß: 'Ich habe einen rechtswidrigen Angriff (...) abgewehrt, es handelt sich hierbei um das Delikt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannt Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich/ich kann mich nicht (sic!) an eine dunkle Frau erinnern. Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt. Mehr kann ich dazu nicht angeben.'"

"Das ist nur ein Vorschlag"

"Das ist nur ein Vorschlag, länger soll's nicht werden und inhaltlich drückt es wohl eh alles aus", schreibt Moser weiter. Die von der Kriminalpolizei angeregte "Einvernahme mit Personenblatt" lehnte Moser übrigens ab: "Das mit dem Personenblatt jetzt noch nicht, so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt, sie muss die Rassismuskeule schwingen." (APA)

Polizei schrieb Kollegen fertige Aussage

oe24.at
Mon, 2009-10-19

Der nach der 1. Mai-Demo wegen Gewaltanwendung angezeigte Polizist wurde verhört - Was im Einvernahmeprotokoll steht, stand aber schon vorher fest.

Bemerkenswertes über den Umgang der Polizei mit Gewalt- und Rassismusvorwürfen hat am Montag der Untersuchungsausschuss zur Klärung diverser Justiz- und Spitzelaffären zutage gefördert. Die Grünen zitierten aus einem E-Mail-Protokoll der Polizei nach der eskalierten 1. Mai-Demonstration in Linz: Eine Demonstrantin hatte einen Polizisten wegen Gewaltanwendung angezeigt. Das Einsatzreferat ordnete daraufhin zwar die Einvernahme des Beamten an, lieferte aber einen Entwurf für dessen Aussage gleich mit - Verleumdungs-Vorwurf gegen die verletzte Demonstrantin inklusive.

Mehrere Verfahren anhängig
An der von linken Organisationen veranstalteten Demo hatten am 1. Mai 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte in die Kundgebung eingeschlichen, die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen. Ein Demonstrant wurde bisher (nicht rechtskräftig) verurteilt, zwei wurden freigesprochen, ein Verfahren eingestellt. Ein weiterer Prozess startet im November.

Verleumdung und Pfefferspray
Die Veranstalter der Demonstration kritisierten das Vorgehen der Polizei als überzogen und sprachen von einer "Eskalationsstrategie". Rückschlüsse auf den Umgang der Polizei mit diesen Vorwürfen lässt nun ein vom Grünen Peter Pilz im U-Ausschuss zitiertes E-Mail von Christian Moser vom Einsatzreferat des Linzer Stadtpolizeikommandos zu: Eine "dunkle Frau" (Moser) hatte einem Polizisten vorgeworfen, sie aus rassistischen Gründen mit Pfefferspray verletzt zu haben. Moser bittet die Polizeiinspektion Mondsee daher um Einvernahme des Kollegen, liefert aber gleich einen Entwurf für die Aussage mit, der auch den Vorwurf der Verleumdung gegen die Demonstrantin erhält.

E-Mail an die Kollegen
In dem E-Mail an die Polizeiinspektion Mondsee wird um eine "Zeugenniederschrift" gebeten und weiter: "Inhalt der NS sinngemäß: 'Ich habe einen rechtswidrigen Angriff (...) abgewehrt, es handelt sich hierbei um das Delikt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannte Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich/ich kann mich nicht (sic!) an eine dunkle Frau erinnern. Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt. Mehr kann ich dazu nicht angeben.'"

Rassismuskeule geschwungen?
"Das ist nur ein Vorschlag, länger soll's nicht werden und inhaltlich drückt es wohl eh alles aus", schreibt Moser weiter. Die von der Kriminalpolizei angeregte "Einvernahme mit Personenblatt" lehnte Moser übrigens ab: "Das mit dem Personenblatt jetzt noch nicht, so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt, sie muss die Rassismuskeule schwingen."

1.‎ ‏Mai Linz:‭ ‬Polizeibeamte vor Gericht‭?

at.indymedia.org
Fre, 2009-10-16

Es ist wieder einmal an der Zeit die letzten Wochen Revue passieren zu lassen und die neuen Entwicklungen bezüglich der juristischen und medialen Aufarbeitung der Ereignisse vom‭ ‬1.‭ ‬Mai in Linz zusammenzufassen.‭ ‬Wie es scheint wendet sich nun das Blatt und nachdem die Prozesse der Demonstrant_innen sich dem Ende zuneigen,‭ ‬beginnt die gerichtliche Auseinandersetzung um die polizeilichen Prügelattacken.

Der Freispruch von Günther ist in der Zwischenzeit rechtskräftig.‭ ‬Schon jetzt und vor dem letzten Prozess ist klar,‭ ‬dass der Versuch der Kriminalisierung von antifaschistischem und linkem Engagement diesmal nach hinten losgegangen ist.‭ ‬Ein Verfahren wurde eingestellt,‭ ‬zwei Freisprüche erwirkt und eine bedingte Verurteilung zu‭ ‬360‭ ‬Euro ausgesprochen‭ (‬diese ist noch nicht rechtskräftig‭)‬.‭ ‬Keiner der von der Polizei ins Feld geführten Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung folgte ein‭ ‬Strafantrag der Staatsanwaltschaft.‭ ‬Für den Prügeleinsatz fehlt nun jede nachträgliche Legitimation.‭ ‬Nun bereiten sich die Betroffenen,‭ ‬der Anwalt und die Rechtshilfe einerseits auf den letzten Prozess in‭ ‬1.Instanz vor und gehen andererseits dazu über mit Nachdruck eine gerichtliche Verfolgung der Übergriffe durch die Polizei einzufordern.

Als Replik der letzten Verhandlung und dem Freispruch von Günther wurde nun vom Bündnis gegen Polizeigewalt bei einer Pressekonferenz am‭ ‬14.‭ ‬Oktober jenes ORF Video präsentiert,‭ ‬dass unter anderem zum Freispruch geführt hat.‭ ‬Der Freigesprochene selber hatte dabei in einem kurzen Rollentausch das Video mit Aussagen jenes Polizisten kommentieren,‭ ‬der durch seine Prügelorgie traurige Berühmtheit erlangte.‭ ‬Dabei wurde der eklatante Widerspruch sichtbar der zwischen der Wahrnehmung des Polizisten und den objektiven Beweisen besteht.‭ ‬Jene Wahrnehmung hatte sich zwischen dem ersten Prozesstermin im Juli und dem zweiten im September noch verfestigt.‭ ‬Auch nach mehrmaligem Nachfragen von Richter und Verteidiger blieb der Polizist der Einsatzeinheit Lentos bei seiner Version.‭ ‬Nachstehend einige Zitate aus den Protokollen der beiden Verhandlungen gegen Günther (G. und F. sind Polizisten, H. ein weiterer Angeklagter),‭ ‬vergleicht selber:
‎"Zeuge G.: Ich habe den Fußtritt gegen den Kollegen F. gesehen, und dass er mit der Faust um sich gehaut hat." (HV-Protokoll vom 28.7.2009, S. 22)
"Zeuge G.:‭ … ‬war meine Wahrnehmung die,‭ ‬dass Herr Mag.‭ ‬Z.‭ ‬mit der linken Hand‭ ‬versucht,‭ ‬Herrn E.‭ ‬herauszureissen und gleichzeitig mit der rechten Körperhälfte‭ – ‬rechter Fuß und rechte Faust‭ – ‬um sich schlägt.‭" (‬HV-Protokoll vom‭ ‬28.7.2009,‭ ‬S.‭ ‬25‭)
"Verteidiger:‭ ‬Das erste Mal haben Sie gesagt,‭ ‬vor Ihrem ersten Schlag muss der Fußtritt erfolgt sein,‭ ‬nach Ihrer Wahrnehmung.‭ ‬Bleiben Sie dabei‭?
Zeuge G.:‭ ‬Ich habe diesen Fußtritt wahrgenommen.‭ ‬Das war für mich ein Paket,‭ ‬dieses Zurückreissen des E.‭ ‬und diese körperliche Attacke gegen F.
Verteidiger:‭ ‬Und daraufhin haben sie das erste Mal den Schlagstock erhoben‭?
Zeuge G.:‭ ‬Ja.‭" (‬HV-Protokoll vom‭ ‬17.9.2009,‭ ‬S.‭ ‬5‭)
Den link zum ORF-Video sowie die aktuellen Medienberichte nach der Pressekonferenz findet ihr auf http://antifa.servus.at/pressespiegel.‭

Weil es wohl von Seiten der Polizei sehr schwer ist sich mit dem Freispruch von Günther abzufinden bekam dieser nun Post vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Linz,‭ ‬eine Strafverfügung.‭ ‬Er habe,‭ ‬wie von Polizeibeamten festgestellt worden ist,‭ ‬vorschriftswidrig an einer Versammlung teilgenommen,‭ ‬„da Sie einen Gegenstand mit sich geführt haben,‭ ‬der dazu bestimmt war,‭ ‬die Feststellung der Identität zu verhindern,‭ ‬indem Sie ein Halstuch bei sich gehabt haben‭“‬.‭ ‬Nach‭ § ‬9‭ ‬Abs.‭ ‬1‭ ‬Z.‭ ‬2‭ ‬Versammlungsgesetz‭ (‬dem sogenannten Vermummungsverbot‭) ‬soll er nun‭ ‬90‭ ‬Euro zahlen oder‭ ‬72‭ ‬Stunden einsitzen.‭ ‬Die erste Reaktion wie immer bei solchen Strafverfügungen:‭ ‬Einspruch erheben.‭

Bezüglich des Prozesses in‭ ‬1.Instanz des jungen Demonstranten aus der Steiermark‭ (‬der zu‭ ‬360‭ ‬Euro bedingt verurteilt wurde‭) ‬wurde nun vom Anwalt‭ ‬Berufung wegen Nichtigkeit und des Ausspruches über die Schuld eingebracht.‭ ‬Wann es zu einer Berufungsverhandlung beim Oberlandesgericht kommen wird ist noch nicht absehbar,‭ ‬möglicherweise aber noch in diesem Jahr.

Die Verhandlung von Rainer Zendron,‭ ‬dessen Strafantrag wegen‭ '‬Widerstand gegen die Staatsgewalt‭' ‬durch die Intervention des Justizministeriums zustande gekommen ist,‭ ‬ist für den‭ ‬5.‭ ‬November angesetzt.‭ ‬Die Staatsanwaltschaft wollte eigentlich das Verfahren gänzlich einstellen.‭ ‬Von‭ ‬2x‭ '‬Widerstand gegen die Staatsgewalt‭' ‬und‭ ‬1x‭ '‬schwere Körperverletzung‭' ‬ist nun jedoch nur‭ ‬1x Widerstand übrig geblieben.‭ ‬Alle sind eingeladen dieser mit Spannung erwarteten Verhandlung beizuwohnen.
Die Verhandlungen über jene drei Beschwerden beim Unabhängigen Verwaltunssenat,‭ ‬die durch den Anwalt eingebracht wurden sind zur Zeit Ausgesetzt und werden nach dem Prozess gegen Rainer Zendron weiter geführt.

Mit Freude wurde vom Bündnis gegen Polizeigewalt auch zur Kenntnis genommen,‭ ‬dass sich neben der Volksanwaltschaft nun auch der Menschenrechtsbeirat mit den Ereignissen vom‭ ‬1.‭ ‬Mai und vor allem mit der Performance der Polizei in den darauffolgenden Ermittlungsverfahren beschäftigt.‭ ‬Es sei nur kurz an das der Staatsanwaltschaft nicht weiter geleitete Polizeivideo und den haarsträubenden Umgang mit dem belastenden Aktenvermerk erinnert,‭ ‬der zum Strafantrag gegen Hansi geführt hat.‭ ‬Dieser wurde ja bekanntlich von einer Hand voll Polizisten unterschrieben,‭ ‬die im Prozess zugeben mussten,‭ ‬von dem beschriebenen Sachverhalt nichts mitbekommen zu haben.

Nun haben sich die Betroffenen der Polizeigewalt vom‭ ‬1.‭ ‬Mai mit ihrem Anwalt Mag.‭ ‬Rene Haumer entschieden eine Sachverhaltsdarstellung zum Verhalten von vier Polizisten am‭ ‬1.Mai an das Büro für Interne Angelegenheiten‭ (‬BIA‭) ‬zu senden.‭ ‬Das BIA führt die kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Verdachtslagen von Amtsdelikten und von Korruption.‭ ‬Es obliegt nun dem Büro für Interne Angelegenheiten im Innenministerium diese Sachverhalte zu prüfen und gegebenenfalls die Ergebnisse der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten.‭ ‬In dieser Sachverhaltsdarstellung werden die durch die Videos dokumentierten Geschehnisse dargestellt.‭ ‬Aufgrund der Videos besteht der dringende Verdacht des Amtsmissbrauchs und der körperlichen Misshandlung bzw.‭ ‬Körperverletzung unter Ausnutzung der Amtsstellung.‭ ‬Kern der Sachverhaltsdarstellung sind die Schlagstockeinsätze.‭ ‬Einleitend regt der Anwalt jedoch auch an das Aussageverhalten der Polizisten vor Gericht einer Überprüfung zu unterziehen.‭ ‬Der Anwalt der Betroffenen Mag.‭ ‬Rene Haumer schreibt in der Vorbemerkung zur Sachverhaltsdarstellung:‭
"Ihr völlig überzogenes Einschreiten versuchte die Polizei mit‎ (‏vorgeblichen‭) ‬Attacken von Demonstrationsteilnehmern‭ (‬sic‭!) ‬zu rechtfertigen.‭ ‬Diese Rechtfertigungsstrategie muss zwischenzeitlich aufgrund der rechtskräftigen Freisprüche‭ [‬...‭] ‬sowie der rechtskräftigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens als gescheitert bezeichnet werden.‭ ‬Zweck dieser Sachverhaltsdarstellung ist es nun,‭ ‬den von der Polizei bislang verweigerten inneren Selbstreinigungsprozess in Gang zu setzen,‭ ‬ohne dabei eine der Gesellschaft vorbehaltene politische Bewertung des Umgangs der Polizei mit polizeilichem Fehlverhalten vornehmen zu wollen.‭"
Der Verlauf der Ermittlungen wird unter Ausnutzung der den Betroffenen zukommenden Opferrechte ständig beobachtet werden.‭ ‬Die Betroffenen können sich darüber hinaus entscheiden Amtshaftungsansprüche zu stellen,‭ ‬diese müssen bei der Finanzprokuratur (als Anwaltskanzlei der Republik Österreich) eingefordert werden.‭ ‬Ein zivilrechtliches Verfahren wegen Schmerzensgeld gibt es,‭ ‬wenn die Gewalt von der Staatsgewalt ausgegangen ist,‭ ‬nicht.‭
Natürlich war in der Vorbereitung der Sachverhaltsdarstellung auch Thema,‭ ‬dass dem BIA als Abteilung des Innenministeriums nicht sehr viel Vertrauen gegenüber gebracht wird bzw.‭ ‬ob es nicht sinnvoller ist die Sachverhaltsdarstellung direkt bei der Staatsanwaltschaft zu deponieren.‭ ‬Dieser Weg wurde nun gewählt,‭ ‬weil das BIA bereits in der Sache ermittelt.‭ ‬Die Staatsanwaltschaft,‭ ‬bei der in dem Zusammenhang ein Akt gegen‭ "‬unbekannte Täter‭" ‬liegt hat das BIA schon zuvor‭ ‬mit Ermittlungen beauftragt.‭ ‬Somit handelt es sich nur um eine Abkürzung.
Laut Medienberichten hat die Polizei Linz schon die ersten Konsequenzen gezogen,‭ ‬jene Beamten die nun in der Kritik stehen‭ ‬sollen künftig nicht mehr zu Einsätzen der Einsatzeinheit herangezogen werden.‭ ‬Die Polizeiführung geht nun auf einmal auf Distanz zu ihren Beamten und‭ ‬spricht davon das das Verhalten einzelner überprüft werden muss.‭ ‬Angeblich hätte die Einsatzleitung stets auf Deeskalation gesetzt,‭ ‬sei dann aber von der Entwicklung überrascht worden.‭ ‬Einige wenige seien plötzlich ausgezuckt,‭ ‬minutenlang sei die Einsatzleitung mit ihren Befehlen nicht mehr durchgedrungen.‭ ‬Die haben sich wohl alle miteinander nicht im Griff.

Bei all diesen aufgezeigten Fällen geht es um konkretes Fehlverhalten einzelner Beamter.‭ ‬Dem‭ „‬Bündnis gegen Polizeigewalt‭“ ‬war es auch wichtig,‭ ‬erneut darauf hinzuweisen,‭ ‬dass dieses den gesamten Polizeieinsatz,‭ ‬also die Einkesselung von Teilen und Verhinderung der gesamten Maidemonstration,‭ ‬für demokratiepolitisch höchst fatal hält und von den Verantwortlichen in der Polizei ein Überdenken ihrer Strategie einfordert.‭ ‬Ob Forderungen an die Polizei,‭ ‬abgesehen von der nach der Selbstauflösung,‭ ‬sinnvoll sind sei hier einmal ausgeklammert,‭ ‬jedoch ist es durchaus wichtig die gesamte Amtshandlung am‭ ‬1.‭ ‬Mai sowie die Staatsgewalt als solche zu hinterfragen.‭ ‬Ein wenig besteht zur Zeit die Gefahr,‭ ‬dass einige wild gewordene Polizeibeamte als Sündenböcke abgestempelt werden und ansonsten oder dadurch das Vertrauen in den‭ (‬Rechs)Staat wieder steigt.‭ ‬Daher muss,‭ ‬auch wenn die Sachverhaltsdarstellung das konkrete Verhalten von‭ ‬4‭ ‬Polizisten beinhaltet,‭ ‬weiterhin auf das Problem der‭ ‬Staatsgawalt durch ihre bewaffneten Arm,‭ ‬die Polizei hingewiesen werden.‭ ‬Auch und besonders nach‭ ‬den Vorfällen in Krems.‭ ‬Der gesamte Einsatz und die Polizei als Institution und‭ '‬Staatsgewalt‭' ‬muss in Frage gestellt werden.‭

Autonome Rechtshilfe‭ (‬Linz‭)

1.-Mai-Demo: Polizisten im Visier

Österreich
Don, 2009-10-15

Ausschreitungen am 1. Mai: BIA und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen Beamte

Druck nach Ausschreitungen bei 1.-Mai-Demo: Während Demonstranten freigesprochen wurden, ermittelt Staatsanwaltschaft gegen Polizisten.
Linz. Auch nach fünf Monaten ein Dauerbrenner: die 1.-Mai-Demo in Linz. Nachdem es auf der Veranstaltung von Antifa, KPÖ u.a. zu heftigen Szenen zwischen Polizisten und Teilnehmern gekommen war, werfen sich beide Seiten Eskalation und Brutalität vor.
Wasser auf die Mühlen dürfte da die Entscheidung der Linzer Staatsanwaltschaft sein: Sie hat Ermittlungen gegen mindestens vier Beamte eingeleitet. Auch intern spricht man in der Polizeiführung von ?unglücklichen Verquickungen von Umständen. Die Einsatzleitung hätte stets auf Deeskalation gesetzt, sei dann aber von der Entwicklung überrascht worden. ?Da sind einige wenige plötzlich ausgezuckt?, so ein Insider. Minutenlang sei die Einsatzleitung mit ihren Befehlen nicht mehr durchgedrungen. Egal wie die Erhebungen gegen die Beamten ausgeht, es seien bereits Nägel mit Köpfen gemacht worden: Fragliche Beamte sollen künftig nicht mehr zu Einsätzen der Einsatzeinheit herangezogen werden.

Widersprüche und Erinnerungslücken
Auf Seiten der Demonstranten setzt sich derweil die Geschichte vor Gericht fort. Insgesamt fünf Demo-Teilnehmer wurden wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Angriffe auf Beamte angeklagt.
Doch bereits bei den ersten Prozessen sorgten widersprüchliche aussagen, Erinnerungslücken sowie ein Einsatzvideo, dass anonym den Verteidigern zugespielt worden war, für Aufsehen. Fazit bisher: Drei Freisprüche, eine geringe bedingte Geldstrafe. Ausstehend: Der Prozess gegen den Vizerektor der Kunstuni, Rainer Zendron. Er war verhaftet worden, als er einem Mädchen zu Hilfe eilte, das von sechs Beamten festgehalten worden war. Jetzt setzt die Bürgerinitiative, die sich nach den Vorfällen gebildet hat, noch eines drauf: in einem Schreiben fordert sie die polizeiinterne Ermittlungsgruppe (BIA) auf, das Verhalten von vier Beamten zu prüfen.

90 Euro Strafe wegen eingesteckten Halstuchs

ooe.orf.at
Don, 2009-10-15

Eine Strafe von 90 Euro hat nun ein Teilnehmer der Demonstration, bei der es am 1. Mai in Linz zu einer Ausschreitung gekommen ist, von der Polizei zugeschickt bekommen. Begründung: Er habe ein Halstuch bei sich gehabt.
Es handelt sich um eine jener fünf Personen, die damals verhaftet worden sind. Vor zwei Wochen ist er am Linzer Landesgericht vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Diese Woche ist die Strafe ins Haus geflattert.

"Vermummung"
Der Rechtsanwalt des Mannes, Rene Haumer, hat dagegen bereits einen Einspruch gemacht. Er sagt: "Gegen diesen Mandaten wurde eine Strafverfügung von der Bundespolizeidirektion Linz erlassen, weil er ein Halstuch bei sich in der Hosentasche getragen hatte und hier eine Vorbereitungshandlung für eine Vermummung gesehen wurde, obwohl auf Videos dokumentiert war, dass dieses Halstuch nie zum Einsatz gelangt ist."
Der Linzer Polizeipräsident Walter Widholm sagt dazu: "Zu dem konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen. Aber generell gilt natürlich, dass das Vermummen bei angemeldeten Versammlungen zumindest eine Verwaltungsübertretung darstellt."
Büro für Interne Angelegenheiten
Grundsätzlich sei der Polizeieinsatz am 1. Mai in Linz in Ordnung gewesen, so Widholm, das Verhalten einzelner müsse überprüft werden. Die Staatsanwaltschaft Linz hat inzwischen das Büro für Interne Angelegenheiten des Innenministeriums mit Ermittlungen gegen vorerst unbekannte Polizeibeamte beauftragt, wegen des Verdachts auf Körperverletzung.

Auch der Anwalt mehrerer Demonstrationsteilnehmer hat eine Sachverhaltsdarstellung an das Büro für interne Angelegenheiten geschickt. Darin wird der Verdacht der Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs durch Polizisten erhoben.

Gewalt bei 1. Mai-Demo: Innenministerium soll ermitteln

nachrichten.at
Mit, 2009-10-14

LINZ. Der Verteidiger von Demonstranten und Demo-Beobachtern der 1. Mai-Demo, bei der es in Linz zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kam, hat Sachverhaltsdarstellung an das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenminsiterium übermittelt.

An der von linken Organisationen rechtmäßig angemeldeten Demo nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wollte die Polizei die Identität von Kundgebungsteilnehmern feststellen. Dabei eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. Seinen Prozess wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt kündigte das „Bündnis gegen Polizeigewalt“ für den 5. November an.

Angeblich zwei Freisprüche
Bei vier weiteren Personen wurden laut Bündnis zwei Freisprüche erwirkt, eine noch nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung ausgesprochen und einmal das Verfahren eingestellt. In der nun an das BIA übermittelten Sachverhaltsdarstellung wird das Einschreiten der Polizei als „völlig überzogen“ bezeichnet. Die Rechtfertigungsstrategie der Polizei - Attacken der Demonstrationsteilnehmer - sei angesichts der Freisprüche und der Einstellung eines Verfahrens „gescheitert“. Die Sachverhaltsdarstellung, in der der Verdacht des Amtsmissbrauches sowie der Körperverletzung beziehungsweise körperlicher Misshandlung unter Ausnützung einer Amtsstellung geäußert wird, solle einen von der Polizei bisher verweigerten inneren Selbstreinigungsprozess in Gang setzen.
Rechtsanwalt Rene Haumer erläuterte dazu, die Sachverhaltsdarstellung sei nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern gleich beim BIA eingebracht worden, weil dieses bereits in der Sache ermittle. Die Staatsanwaltschaft, bei der in dem Zusammenhang ein Akt gegen „unbekannte Täter“ liege, hätte sie ebenfalls an das BIA geschickt. Somit handle es sich nur um eine Abkürzung.