Pressespiegel
zur Listenansicht wechseln
Nachspiel zum 1.Mai
Über den Polizeiskandal am 1. Mai 2009 und seinen Prozess berichtet Hansi E.
Mehrere Monate ist es jetzt schon her, dass die Linzer Polizei zum ersten Mal seit NS-Zeiten eine 1.Mai-Demonstration verhinderte, während gleichzeitig in Linz die rechtsextreme NVP (informell) aufmarschierte sowie Strache seine jährliche Bierzelt-Hetzrede abhielt.
Erst kesselten die Beamten mehr als 50 sich stets friedlich verhaltende antifaschistische DemonstrantInnen zwei Stunden unter dem fadenscheinigen Grund der Vermummung (Sonnenbrillen, Kapuzen) ein, um dann den Kessel außergewöhnlich brutal mittels Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz aufzulösen. Gruppeninspektor Fleischhacker (Name vom Autor geändert), Mitglied der Polizeieinheit LENTOS, verpasste mir dabei mit seiner entschlossenen Schlagstockattacke einige, teils schwere Hämatome. Auch etliche herumstehende solidarische DemonstrantInnen und PassantInnen wurden attackiert und verletzt. Ich wurde gemeinsam mit anderen verhaftet und verbrachte über sechs Stunden in Polizeigewahrsam, wo man mir Fingerabdrücke und DNA abnahm und ich zeitweise auch in eine Einzelzelle gesteckt wurde. Als einer von fünf wurde ich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt.
Unmittelbar nach den Ereignissen bildete sich spontan eine Solidaritätsbewegung, wie sie in Linz selten zu erleben war. Empörte KritikerInnen des Einsatzes rückten zusammen und machten gemeinsam mobil, worauf u.a. am 8.Mai eine Soli-Demo mit ca. 750 Leuten folgte. Zusätzlich entstand umgehend ein breites »Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit«, dem auch zahlreiche namhafte Sozial- und Kulturinitiativen angehören. Die Volkspartei hingegen stellte sich nicht nur sofort hinter die Polizei, sondern brachte in Person der Chefin ihres Gemeinderatsklubs, Elisabeth Manhal mit der Forderung, bis zur Aufklärung der Vorfälle keine Subventionen mehr an die dem Bündnis angehörigen Organisationen und Vereine auszubezahlen, ihren ganz besonders fragwürdigen Beitrag zur hiesigen politischen Kultur. Aber auch Landessicherheitsdirektor Lißl ließ seiner Kreativität freien Lauf und erklärte per Medien, der von Fleischhacker geschlagene Demonstrant, in diesem Fall ich, hätte die Beamten zuvor selbst mit einem Schlagstock attackiert und dies, obwohl darüber nicht einmal in den bereits phantasievoll geschriebenen Polizeiberichten etwas zu finden ist.
Mitte Juni fand unter Anwesenheit zahlreicher SympathisantInnen meine Verhandlung statt. Basis der Anklage war ein Aktenvermerk, in welchem mir vorgeworfen wurde, mich mittels Schlägen und Tritten der Amtshandlung widersetzt und andauernde Gegenwehr geleistet zu haben.
Mein Trumpf war das Polizeivideo selbst, welches jedoch seitens der Exekutive nicht wie üblicherweise an den Staatsanwalt weitergeleitet worden war, sondern vom Verteidiger erst zwei Tage vor dem Prozess über Umwege aufgetrieben werden konnte.
Der erste als Zeuge geladene Polizist behauptete vor dem Richter felsenfest, dass ich seine Kollegen attackiert hätte. Als ihm anschließend das Video vorgeführt wurde, auf dem davon nichts zu sehen war, meinte er dennoch trotzig: »Aus unserer Sicht war es so.« Aus der Sicht der anderen Beamten dann anscheinend doch nicht mehr, denn die hüteten sich angesichts des Videos und der richterlichen Belehrung über etwaige strafrechtliche Folgen einer Falschaussage schließlich doch davor, dies ebenfalls dezidiert zu behaupten. Stattdessen gaben sie an, die Situation selbst eigentlich nicht so wahrgenommen zu haben, mit der Menge beschäftigt gewesen zu sein oder sich auf andere konzentiert zu haben. Dies obwohl ich laut Polizeiprotokoll ja ihre Zielperson war, nachdem sie mich zuvor (unsinnigerweise) als Rädelsführer bestimmt hatten. Sogar der »absichernde Beamte«, Herr Fleischhacker, der mehr als zehn mal mit seinem Schlagstock auf mich eingedroschen hatte, gab an, mich »nur im Augenwinkel wahrgenommen« zu haben. Als der Richter nachbohrte, wieso er denn nicht auf die Idee gekommen sei, mich statt mittels Schlagstockeinsatz bloß durch eigene Körpergewalt von den anderen zu trennen, meinte Fleischhacker allen Ernstes: »Das wäre in dieser Situation nicht möglich gewesen bzw. hätte schwerwiegendere Folgen gehabt, denn da gäbe es nur Ellbogenstöße ins Gesicht.«
Nachdem auch Aussagen der anderen Beamten dem Video nicht stand hielten, schien die Situation für die Beamten zunehmend ungemütlicher zu werden. Richtig peinlich wurde dann aber die Sache mit dem von sechs Polizisten unterschriebenen Aktenvermerk, auf dem die ganze Anklage ja basierte und welcher sich im Laufe der Verhandlung ganz klar als unrichtig herausstellte. Auf die Frage, wieso sie denn den Vermerk unterschrieben hätten, obwohl sie die darin getätigten Aussagen gar nicht bestätigen könnten (nicht einmal der Verfasser des Vermerks konnte das!), kamen dann Antworten wie, sie hätten den Vermerk nicht genau studiert, sie wären mit einer anderen Angelegenheit befasst gewesen oder sie hätten ihn einfach gar nicht durchgelesen. Zitat eines Beamten: »Der Aktenvermerk wurde von einem Mitglied unserer Gruppe geschrieben, ich habe ihn sicher überflogen, aber wahrscheinlich nicht genau durchgelesen. Ich habe mitbekommen, dass mein Name vorkommt, deswegen hab ich unterschrieben.«
Der Richter entschloss sich schließlich, dank der Aussagekraft des Videos und der verheerenden Performance der Exekutive, mich »im Zweifel« freizusprechen. Auf Ermittlungen gegen die Polizisten wegen falscher Zeugenaussage wurde seitens der Staatsanwaltschaft jedoch leider verzichtet.
Auch wenn die Polizei im ersten Anlauf keinen Schuldspruch erreichte, sondern vielmehr ihre eigenen Abgründe offenbarte, wollte die ÖVP doch nicht lockerlassen. So versuchte sie mittels einer Postwurfsendungen an zahlreiche Haushalte mit der Überschrift »Linz schockiert!« und einer Verurteilung der Attacken gegen die Polizei samt der Diffamierung der Demo-TeilnehmerInnen als »linke Chaoten« und »Krawallmacher« neuerlich politisches Kapital für die baldigen Wahlen zu schlagen. Besonders empörte dabei das über dem Text abgedruckte Bild von vermummten DemonstrantInnen einer deutschen Demo. Die ÖVP Linz sprach hierbei jedoch von einer »zulässigen Illustration«, aus der jeder seine Schlüsse ziehen könne und dass jegliche Eindrücke subjektiv gesteuert seien.
Der Fall scheint seine Kreise zu ziehen, so liegt der Fall des Kunstuni-Vizerektors mittlerweile im Justizministerium, läuft eine parlamentarische Anfrage – und auch die Volksanwaltschaft beschäftigt sich bereits mit der Causa. Außerdem langten einige Maßnahmenbeschwerden gegen das Verhalten der Polizei beim UVS ein und angeblich beschäftigt sich das Büro für innere Angelegenheiten mit den Vorfällen.
Am 28. Juli fanden schließlich die zwei nächsten Prozesse statt, wieder wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wieder begleitet von vielen Solidaritätsbekundungen und großem Medieninteresse. Beide wurden vorerst vertagt. Am 19. August folgte schließlich das Urteil in einem der Fälle: Der 18-jährige Angeklagte wurde zwar in einem Punkt freigesprochen, Polizisten attackiert zu haben, wurde jedoch aufgrund der Aussage zweier Beamter in einem anderen Punkt dessen für schuldig befunden. Dies obwohl wieder ein Video vorhanden war, das keinerlei strafbare Handlungen zeigte und der Beschuldigte in den besagten 1,5 Sekunden, in denen er die Polizisten attackiert haben soll, sogar in die entgegengesetzte Richtung schaute. Demgegenüber begründete das Gericht sein Urteil mit dem fragwürdigen Argument, dass der Angeklagte wohl nicht grundlos aus der Menge herausgezogen worden sei und in den Aussagen der Beamten keine verleumderischen Absichten zu erkennen waren. Gegen das Urteil, 360 Euro bedingt plus Gerichtskosten, wurde volle Berufung eingelegt. Der nächste Verhandlungstermin im anderen vertagten Prozess ist der 17. September, zehn Tage vor den Wahlen. Man darf gespannt sein.
Hansi E. ist Soziologiestudent, prekär Beschäftigter und Mitglied des ASOÖ/FAS.
Die Zitate stammen aus dem Verhandlungsprotokoll.
„Weisung von oben“: Vize-Rektor nach Mai-Demonstration angeklagt
LINZ. Nach dem Polizeieinsatz bei der KPÖ-Demo am 1. Mai muss sich der Vizerektor der Linzer Kunstuni, Rainer Zendron wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht verantworten. Auf Weisung des Justizministeriums, sagt sein Verteidiger.
Wie berichtet geriet Vizerektor Zendron in den Polizeieinsatz bei der Demo, als Polizisten eine junge Demo-Teilnehmerin verhaften wollten.
„Ich sah, wie Beamte eine junge Frau aus dem Polizei-Kessel zerren wollten. Ich ging dazwischen, um zu schlichten. Plötzlich wurde ich von hinten zu Boden gerissen, am Boden mit Handschellen gefesselt und in einen Arrestantenwagen getragen“, sagte Zendron damals im OÖN-Interview. Jetzt muss er sich vor Gericht wegen versuchten Widerstands gegen die Festnahme der jungen Frau verantworten.
Ursprünglich stand der 55-Jährige auch unter Verdacht, gegen seine eigene Verhaftung Widerstand geleistet und sogar einen Polizisten schwer verletzt zu haben. Diese Vorwürfe wurden aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
„Die erste Instanz dürfte ursprünglich auch eine Einstellung des Verfahrens wegen des aktuellen Tatvorwurfes geplant haben. Doch laut Akten hat es hier offensichtlich eine Weisung des Justizministeriums gegeben, einen Strafantrag zu stellen“, sagt Zendrons Strafverteidiger Rene Haumer.
Bei der Staatsanwaltschaft Linz und der Oberstaatsanwaltschaft Linz wollte man sich zur Weisungsfrage nicht äußern. Aus dem Justizministerium hieß es auf OÖN-Anfrage, eine entsprechende Information würde das Amtsgeheimnis verletzen.
Den Ermittlungsbehörden steht nunmehr auch ungeschnittenes Filmmaterial des ORF über die Geschehnisse bei der Demonstration zur Verfügung. „Leider kann man den Polizeizugriff auf Herrn Zendron nicht genau sehen, weil ein Zeitungsständer dazwischen ist“, sagt Haumer. „Was man aber erkennen kann, ist der Schlag eines Polizisten gegen den Vizerektor.“
Der angeklagte Hochschullehrer sagt: „Es überrascht mich nicht. Es ist legitim, wenn ich als quasi Prominenter genauso vor Gericht stehen muss wie die jugendlichen Demonstranten. Ich bin äußerst zuversichtlich, dass ich vor Gericht meine Unschuld beweisen kann.“
Die bisherige Bilanz der Strafverfahren: Ein Demonstrant wurde rechtskräfig freigesprochen, ein weiterer nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen jene Frau, der Zendron laut Eigenangaben helfen wollte, wurde eingestellt. Ein weiterer Prozess wurde vertagt. Außerdem laufen Maßnahmenbeschwerden gegen die Polizei beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). (staro)
"Lächerlich, irgendwelche Gewalttaten zu vermuten"
Rainer Zendron, Vize-Rektor der Linzer Kunst-Uni, über "willkürliche" Verhaftungen nach der Ersten-Mai-Demo in Linz und "himmelschreiende" Urteile der Justiz
"Wenn es mich nicht auch erwischt hätte, wären die Burschen und Mädels verknackt worden und keine Sau hätte ein Ohr gerührt", sagt Rainer Zendron, Vize-Rektor der Kunst-Uni Linz, der seine Funktion derzeit ruhend gestellt hat, zu den Vorkommnissen am ersten Mai in Linz. Er und vier weitere Personen sind vor Beginn einer Demonstration festgenommen worden. Ihnen wird versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.
Zendron kritisiert im Interview mit derStandard.at, dass die Versammlung "ohne jeden Grund gesprengt" wurde und bedauert, dass den Polizisten vor Gericht "ganz offensichtlich" mehr geglaubt wird als anderen. Die Fragen stellte Rosa Winkler-Hermaden.
derStandard.at: Es haben jetzt schon einige der insgesamt fünf Prozesse, die das Einschreiten der Polizei am ersten Mai verursacht hat, stattgefunden. Wie beurteilen Sie die Arbeit der Justiz bisher?
Zendron: Ich bin hier zweigeteilt. Im wesentliche laufen die Prozesse relativ erfolgreich. Es hat bis jetzt nur eine Verurteilung gegeben. Hier schätzt unser Anwalt jedoch, dass das in der nächsten Instanz sehr eindeutig gewonnen wird. Trotz alledem, auch wenn alle Beschuldigten freigesprochen werden, bleibt bei mir ein sehr großes Unbehagen zurück. Vor allem deswegen, weil Mai-Demonstrationen eine besondere symbolische Bedeutung haben. Die gibt es seit mehr als hundert Jahren. In Linz hat es - zumindest seit Ende des NS-Faschismus - keinerlei Auseinandersetzungen mit irgendwem gegeben.
derStandard.at: Was hat die Polizei am ersten Mai falsch gemacht?
Zendron: Die Polizei hat die Versammlung ohne jeden Grund gesprengt. Sie beruft sich immer darauf, dass sich ein Block von Vermummten eingeschleust hat - sowohl die Demonstrationsleitung, als auch ich, als auch alle anderen Anwesenden haben aber nicht irgendeinen Vermummten wahrgenommen. Es gab keinen Anlass zu erwarten, dass von irgendwem Gewalt ausgeht.
Trotzdem hat die Polizei sehr willkürlich Leute verhaftet. Am Anfang hat mich das noch nicht gewundert, je mehr Verhandlungen ich sehe, desto überraschter bin ich aber, dass die Staatsanwaltschaft keinerlei ernsthafte Signale gibt, dass gegen die Polizei wegen dieses Eingriffs in irgendeiner Form ermittelt wird. Die Festgenommenen müssen sich jetzt freuen, dass sie nicht irgendwo ins Häfn kommen. Es erscheint mir als vollkommene Umkehr der Realität.
derStandard.at: Warum glauben Sie, hat die Polizei so hart durchgegriffen?
Zendron: Ich kann es mir nicht ganz erklären. Es ist ein Traditionsaufmarsch, genauso, wie wenn die Goldhauben aufmarschieren. Es ist lächerlich, irgendwelche Gewalttaten zu vermuten. Normalerweise gehen bei solchen Demonstrationen um die zehn eher dickleibige Beamte mit, auf einmal waren dort hundert Polizisten in Kampfausrüstung. Das ist nur dadurch zu erklären, dass die Nationale Volkspartei angekündigt hatte, am ersten Mai einen Aufmarsch in Linz zumachen. Der hat dann nicht stattgefunden, aber es ist die einzige Erklärung, warum so viele Sondereinheiten anwesend waren. Vielleicht haben sie sich gedacht, wenn sie schon da sind, müssen sie irgendwas tun.
derStandard.at: Ein Angeklagter wurde nun zu einer - noch nicht rechtskräftigen - bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt. Wie haben Sie seinen Prozess mitverfolgt?
Zendron: Er war wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt. Drei Polizisten haben gegen ihn ausgesagt. Auf den Videos wurde nachgewiesen, dass er sich zunächst überhaupt nicht gerührt hat und keinen Kontakt zu den Polizisten hatte. Am Schluss des Videos taucht für fünf Sekunden eine Person zwischen Kamera und Demonstranten auf, man kann nichts mehr erkennen. Man sieht nicht, was der Demonstrant tut und darauf hin wird er im Zweifel, weil der Richter sagt, es gibt keinerlei Grund, warum ein Polizist lügen sollte, verklagt. Das ist himmelschreiend.
derStandard.at: Der Polizei wird mehr geglaubt als dem Demonstranten?
Zendron: Ganz offensichtlich. Und das obwohl das eigene Polizeivideo belegt, dass die Aussagen nicht stimmen können.
derStandard.at: Worauf ist dieses Verhalten zurückzuführen?
Zendron: Ich komme zu dem Schluss, dass wir in einem Staat leben, wo prinzipiell die Aufrechterhaltung der Ordnung wesentlich höher bewertet wird, als jedes gesellschaftliche Engagement.
derStandard.at: Glauben Sie, dass sich durch die Prozesse etwas ändern wird?
Zendron: Einer der glücklicheren Zufälle war ja der, dass ich einer der Verhafteten war und das relativ großes Medienecho erzeugt hat. Ich bin zutiefst überzeugt, wenn es mich nicht auch erwischt hätte, dann wären die Burschen und Mädels verknackt worden und keine Sau hätte ein Ohr gerührt. Ich will jetzt nicht meine Person überschätzen, aber es ist ein Zufall, dass es wen erwischt hat, dem man nicht nachsagen kann, dass er ein Rabauke ist. (derStandard.at, 24.8.2009)
Zur Person: Rainer Zendron ist Vize-Rektor der Kunst-Universität in Linz. Seine Funktion hat er derzeit ruhend gestellt. Er will verhindern, dass eine mögliche "öffentliche Hetze" gegen seine Person anlässlich des Prozesses einen Nachteil für die Universität bringt. Er wurde bei der Demonstration des "Aktionskomitees 1. Mai" wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt festgenommen.
Anwalt erwartet Ermittlungen gegen Polizei
Rene Haumer zuversichtlich, dass alle fünf Beschuldigten freigesprochen werden - Unabhängiger Verwaltungssenat tagt am Montag
Rene Haumer, der Anwalt jenes 18-Jährigen Steirers, dem vorgeworfen wurde, bei einer Demonstration am 1. Mai in Linz Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben, und der deshalb am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 360 Euro verurteilt wurde (derStandard.at berichtete), ist zuversichtlich, dass das Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wird. Er hat Berufung eingelegt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die von den Polizisten geschilderte Version der Vorkommnisse sei "eigenartig" und könne so gar nicht stimmen, sagt Haumer im Gespräch mit derStandard.at. Videos würden belegen, "dass es so nicht gewesen sein kann".
Haumer vertritt auch die anderen vier Personen, die am 1. Mai in Linz festgenommen wurden. Zwei seiner Mandanten wurden bereits freigesprochen, eine weitere Verhandlung vertagt. Mit Spannung wird noch der Prozess seines prominentesten Mandanten Rainer Zendron, Vize-Rektor der Kunst-Uni Linz, erwartet. Auch ihm wird vorgeworfen, beim Maiaufmarsch der KPÖ in Linz Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben. Aber auch hier ist Haumer zuversichtlich, dass es zu einem Freispruch kommt.
Sachverhaltsdarstellungen gegen Polizisten
Haumer erwartet zudem, dass es Ermittlungen gegen die Polizei geben wird. Gemeinsam mit seinen Mandanten bereitet er Sachverhaltsdarstellungen gegen einzelne Polizisten vor.
Außerdem berichtet Haumer, werde der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich am Montag tagen, um den gesamten Geschehensablauf zu untersuchen. Dabei werden neben ihm als Vertreter der Beschwerdeführung auch Vertreter der Polizei anwesend sein. Es wurden mehrere Beschwerden beim UVS eingebracht. Die komplette Amtshandlung der Polizisten wird dabei in Frage gestellt.
(Rosa Winkler-Hermaden, derStandard.at, 21.8.2009)
"Man glaub der Polizei"
Vertrauen Richter Polizisten vor Gericht mehr als "Normalbürgern"? Eine Geldstrafe für einen 18-jährigen Demonstrations-Teilnehmer wirft Fragen auf
Ein junger Mann wird von einem Gericht (nicht rechtskräftig) wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt bei einer Demonstration zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt. Zwar sprechen Videoaufnahmen, die bei der Demo gemacht wurden, für die Version des Angeklagten, der jede Verwendung von Gewalt dementiert - dennoch sieht das Gericht keinen Grund, den zwei Polizisten, die den jungen Mann belasten, nicht zu glauben. Es sei in deren Aussagen "keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten", so die Argumentation (derStandard.at berichtete).
Es steht also Aussage gegen Aussage - wie oft in Gerichtsverfahren. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt: Sind Aussagen von Polizisten immer mehr "wert" als die von Normalbürgern? Und: Wenn zwei Versionen der Tat existieren - wem darf oder muss der Richter Glauben schenken? Gibt es in so einem Fall Vorgaben? derStandard.at hat bei Juristen und Experten nachgeforscht.
Frank Höpfel vom Institut für Strafrecht an der Universität Wien sagt im Gespräch mit derStandard.at, dass es eine Sache der "freien Einschätzung" des Richters ist, wie Aussagen von Zeugen zu bewerten sind. Normalerweise gehe man davon, dass Polizisten kein Interesse haben, irgendetwas falsch zu schildern. Ihnen werde daher zumeist geglaubt. Dasselbe gelte beispielsweise auch für Staatsanwälte. "Wenn Polizisten in einem Wickel drinnen sind, dann ist Vorsicht angesagt", warnt Höpfel jedoch. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit liege aber auch dann beim Richter. Es sei eine "schwierige Kunst", hier immer eine richtige Entscheidung zu treffen.
Polizisten sorgen "für Recht und Ordnung"
Werner Zinkl, Präsident der Österreichischen Richtervereinigung, sagt im Gespräch mit derStandard.at, dass es kein Vorschussvertrauen in die Polizei gebe. Die Aussage eines Polizisten werde vor Gericht "ganz gleich" behandelt, wie jede andere auch. Er gibt allerdings zu denken, dass Polizisten genauso wie Richter die Aufgabe hätten, "für Recht und Ordnung" zu sorgen: „Die Polizei hat keinen Grund zu lügen. Sie gehen nicht leichtfertig mit Aussagen um. Schließlich wollen sie nicht ihren Job riskieren."
Nirgendwo in irgendeinem österreichischen Gesetz steht, dass die Aussagen von Polizisten oder andere Sicherheitsorganen vor Gericht mehr zählen als die von "normalen" Menschen. Sehr wohl wird aber die unterschiedliche Glaubwürdigkeit von Aussagen thematisiert, etwa in den Erläuterungen zur Strafprozessordung. Darin steht etwa, dass Aussagen verdeckter Ermittler oder Informanten besonders kritisch gewürdigt werden sollen.
Grundsatz der freien Beweiswürdigung
Ganz generell steht es aber dem Richter/der Richterin in Österreich frei, die Beweise so zu würdigen, wie er oder sie es für richtig hält - es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Richter nach ihrer "freien Überzeugung, die sie aus der gewissenhaften Prüfung aller für und wider vorgebrachten Beweismittel gewonnen haben", entscheiden. Dabei gilt allerdings das Gebot, im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo) zu entscheiden, ebenfalls geregelt in der STPO.
Der Richter darf die Beweise zwar so gewichten, wie er es für richtig hält, auf keinen Fall aber willkürlich entscheiden - er muss die Beweise sorgfältig abwägen und muss, so will es die Literatur, nach Prüfung aller Pros und Contras von einer Tatsache "voll überzeugt" sein.
Wie viel Recherche auch betrieben und wie viele Zeugen auch vernommen werden: Es wird immer Fälle geben, bei denen sich der Sachverhalt einfach nicht endgültig klären lässt, Tatsachen zweifelhaft bleiben. An diesem Punkt kommt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ins Spiel.
"Wenn der Richter Zweifel hat, wird er freisprechen"
Der Richter muss die zweifelhaften Tatsachen berücksichtigen, sollten sie zum Vorteil des Angeklagten sein, er darf sie aber nicht berücksichtigen, wenn sei einen Nachteil für den Angeklagten darstellen. Anders ausgedrückt: Der Grundsatz sagt dem Richter zwar nicht, wann er Zweifel haben muss, aber er sagt ihm, wie er zu entscheiden hat, wenn er Zweifel hat.
Allerdings sieht die höchstgerichtliche Judikatur, etwa der OGH, darin keine unbedingte Pflicht des Richters, der für den Angeklagten günstigeren Lösungsvariante zu folgen, wenn sich nicht klären lässt wer Recht hat. Das Gericht kann sich jede Meinung bilden, sofern sie der "Lebenserfahrung" nicht widerspricht.
Der Grundsatz "in dubio pro reo" gelte nicht automatisch, wenn Aussage gegen Aussage steht, meint Strafjurist Höpfel. "Man glaubt der Polizei" sei auch hier ein geläufiges Credo. Aus seiner Erfahrung als Richter berichtet Richtervertreter Zinkl aber, dass der Grundsatz oft angewandt werde. "Wenn der Richter Zweifel hat, wird er freisprechen."
(Rosa Winkler-Hermaden, Anita Zielina, derStandard.at, 21.8.2009)
18-Jähriger wegen Mai-Demo verurteilt
LINZ. Ein 18-Jähriger aus der Steiermark ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demo in Linz in einem Prozess zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden.
Dem Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen, einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt.
Zwei Polizisten belasteten ihn in der Verhandlung jedoch. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden. Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden aber nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.
Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen. So fällte das Gericht einen Schuldspruch: Bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21 Jahren. Erschwerende Umstände gab es nicht.
Der Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Mai-Demo: Erster Schuldspruch
18-Jähriger wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt.
Nach den heftigen Ausschreitungen bei der 1. Mai-Demo in Linz kam es gestern beim Prozess zum ersten Schuldspruch. Das Linzer Landesgericht verurteilte einen 18-Jährigen aus der Steiermark zu einer Geldstrafe von 360 Euro. Die Begründung: Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Verteidigung meldete jedoch Berufung an – das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
22 Verletzte
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demo Polizisten attackiert. Der junge Mann hat das bestritten. Der Richter wertete jedoch die Aussagen der Beamten als belastend. Mildernd war hingegen die Tatsache, dass sich der 18-Jährige bisher kaum etwas zu Schulden kommen hat lassen.
Wie berichtet, war es bei der traditionellen Demonstration von KPÖ und Antifa am 1. Mai zu heftigen Ausschreitungen zwischen den Demonstranten und der Polizei gekommen. 22 Personen wurden verletzt und fünf festgenommen.
18-Jähriger wegen Mai-Demo verurteilt
LINZ. Ein 18-Jähriger aus der Steiermark ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demo in Linz in einem Prozess zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden.
Dem Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen, einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt.
Zwei Polizisten belasteten ihn in der Verhandlung jedoch. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden. Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden aber nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.
Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen. So fällte das Gericht einen Schuldspruch: Bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21 Jahren. Erschwerende Umstände gab es nicht.
Der Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Erster-Mai-Demo in Linz: 18-Jähriger erhält Geldstrafe
Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Sein Verteidiger meldete volle Berufung an.
Linz - Ein 18-Jähriger aus der Steiermark ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer Erster Mai-Demonstration in Linz in einem Prozess im Landesgericht Linz am Mittwoch zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden.
Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Sein Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt.
Zwei Polizisten haben ihn in der Verhandlungen schwer belastet. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden.
Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.
Strafe von 180 Tagsätzen zu je zwei Euro
Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen.
Das Urteil: Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren.
Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21. Erschwerende Umstände gab es nicht.
An der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert.
Insgesamt fünf Personen festgenommen
So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte sie. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen.
Bisher wurde ein Demonstrationsteilnehmer in einer Verhandlung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. (APA)
1. Mai-Demo: Geldstrafe für 18-Jährigen
Ein 18-Jähriger aus der Steiermark ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demo in Linz in einem Prozess zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden.
Polizei attackiert
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt.
Entlastung durch Videopassagen
Zwei Polizisten haben ihn in der Verhandlungen schwer belastet. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden.
Kein gesamter Ablauf zu sehen
Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.
Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen.
360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
Das Urteil: Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21. Erschwerende Umstände gab es nicht.
Sein Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Mehrere hundert Teilnehmer
An der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte sie.
Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen. Bisher wurde ein Demonstrationsteilnehmer in einer Verhandlung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.