Erster-Mai-Demo in Linz: 18-Jähriger erhält Geldstrafe

rundschau.co.at
Mit, 2009-08-19

Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Sein Verteidiger meldete volle Berufung an.
Linz - Ein 18-Jähriger aus der Steiermark ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer Erster Mai-Demonstration in Linz in einem Prozess im Landesgericht Linz am Mittwoch zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden.

Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Sein Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt.
Zwei Polizisten haben ihn in der Verhandlungen schwer belastet. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden.
Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.

Strafe von 180 Tagsätzen zu je zwei Euro
Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen.
Das Urteil: Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren.
Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21. Erschwerende Umstände gab es nicht.
An der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert.

Insgesamt fünf Personen festgenommen
So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte sie. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen.
Bisher wurde ein Demonstrationsteilnehmer in einer Verhandlung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. (APA)