Pressespiegel

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Freispruch für Demonstranten bei 1. Mai-Demo

nachrichten.at
Fre, 2009-06-12

LINZ. Der erste Strafprozess nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz hat Freitagnachmittag im Landesgericht mit einem Freispruch für einen Demonstranten geendet.

Das Gericht fand keinen eindeutigen Beweis für den Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

An der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte sie. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron.

Einem der fünf, einem 29-Jährigen, hat die Anklage im Prozess am Freitag vorgeworfen, er habe sich gegen die Feststellung seiner Identität gewehrt, indem er versucht habe, Polizisten zu schlagen. In deren Bericht heißt es, er habe aktive Handlungen gesetzt, andere Demonstrationsteilnehmer hätten ebenfalls auf sie eingeschlagen, deshalb hätten sie in Notwehr Schlagstöcke eingesetzt.

Der Angeklagte stellte das in der Verhandlung anders dar. Er habe nicht herumgetreten und herumgeschlagen. Er habe nur passiven Widerstand geleistet. Sein Verteidiger erklärte, die Staatsanwaltschaft sei von der Polizei "unterversorgt" und legte unter anderem Videos vor, die ihm erst am vergangenen Mittwoch zugegangen seien. Das Gericht sorgte sofort für eine Projektion im Verhandlungssaal. Auf ihnen waren keine aktiven Widerstandshandlungen des Angeklagten zu sehen.

Die Anklage gegen den 29-Jährigen beruhte im wesentlichen auf einem Aktenvermerk von sechs Polizisten. Ihre Befragung durch das Gericht ergab: Zwei Stunden lang seien die Demonstranten aufgefordert worden, jeweils ihre Identität feststellen zu lassen. Die Mehrheit habe dem Folge geleistet, etwa ein Drittel nicht. Deshalb sei von der Einsatzleitung den Befehl bekommen, die Feststellung der Identität durchzusetzen. Der Angeklagte habe als Rädelsführer gegolten. Einer der Beamten sei bei dem Einsatz von ihm geschlagen worden. Die Kollegen gaben an, sie hätten den Aktenvermerk ebenfalls unterschrieben, obwohl sie von den angeklagten Handlungen nichts gesehen hätten. Der Einzelrichter sah keinen eindeutigen Schuldbeweis, argumentierte "im Zweifel für den Angeklagten" und sprach ihn unter dem Applaus seiner zahlreich anwesenden Bekannten frei. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Die Vorfälle am 1. Mai auf der Blumau in Linz werden nicht nur von den Strafbehörden untersucht, sondern auch vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Oberösterreich und dem Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium. Ein Termin für weitere Verhandlungen in diesem Zusammenhang steht noch nicht fest.

Freispruch für Demonstrant im 1.Mai-Demo-Prozess

rundschau.co.at
Fre, 2009-06-12

Der Verteidiger des 29-Jährigen legte dem Gericht ein bis dato den Prozessbeteiligten unbekanntes Polizeivideo vor, das die Geschehnisse genau dokumentierte.

Linz - Mit einem Freispruch endete am Freitagnachmittag der erste Prozess gegen einen der Demonstranten, denen Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Staatsanwalt hatte dem 29-jährigen H. E. aktiven Widerstand gegen Polizisten vorgeworfen. Er soll nach den Beamten getreten und geschlagen haben, nachdem sie laut Akt ihn mehrfach aufgefordert hatten, mitzukommen. Sie wollten seine Personalien zur Identitätsfeststellung aufnehmen.

Knalleffekt der Verteidigung: Polizeivideo

"Mein Mandant ist unschuldig. Die Amtshandlungen im Aktenvermerk sind schlichtweg falsch und grenzen an den Tatbestand der Verleumdung", erklärte der Verteidiger Haumer. Und sorgte dann für den Knalleffekt des Prozesses: "Dankenswerter Weise haben wir ein Polizeivideo in DVD-Qualität in voller Länge."
Der Film, der vorher weder dem Gericht noch dem Staatsanwalt vorgelegen hatte, zeigte zum einen, dass entgegen früherer Behauptungen die Demonstranten nicht vermummt waren. Außerdem belegte das Video, dass der Beschuldigte weder aufgefordert worden war, sich auszuweisen noch aktiven Widerstand geleistet hatte.

Vielmehr stand H. E. friedlich mit anderen Demonstranten eingehängt den heranstürmenden Beamten gegenüber. Im Bruchteil von Sekunden schlugen die Polizisten auf die Gruppe ein.

"Noch nie jemanden geschlagen"

Während das Video mehrere Male im Gerichtssaal vorgeführt wurde, herrschte im vollbesetzten Zuschauerraum Betroffenheit angesichts des unverhältnismäßigen Vorgehens der Exekutive.

Bei der anschließenden Befragung durch den Richter schilderte der 29-Jährige die Geschehnisse aus seiner Sicht. "Schneller als ich schauen konnte, stürmten sie auf uns zu und wollten gezielt mich aus der Gruppe lösen. Mit ihrem Schlagstock haben sie auf meinen Oberarm eingeschlagen. Ich habe weder getreten noch geschlagen. Ich habe nur versucht mich schwerzumachen. Falls Sie das interessiert: Ich habe überhaupt noch nie jemanden geschlagen", erklärte der zweifache Familienvater.

Widersprüche in der Polizeiakte

Einen "Kuddelmuddel" und etliche Ungenauigkeiten ortete der Richter im Aktenvermerk der Polizei. So traten während der Befragung einzelner Beamter im Zeugenstand Widersprüche zwischen den mündlichen Aussagen, den schriftlichen Aufzeichnungen und dem Beweismaterial auf.

Auf Nachfrage, warum sie denn den Polizeiakt unterschrieben haben, "wo sie keine aktive Wahrnehmung haben" so der Richter, antwortete einer: "Ich habe ihn nur überflogen und unterschrieben, weil mein Name drinnen stand." Ein weiterer Zeuge gab zu, den Vermerk "nicht genau studiert" zu haben.

"Im Zweifel für den Angeklagten"

Der Staatsanwalt sah trotz der vorgelegten neuen Beweise keinen Grund, den Polizeibeamten nicht zu glauben. Auf dem Video sei so ein Durcheinander, dass nicht sicher ausgeschlossen werden könnte, dass der Angeklagte nicht doch aktiven Widerstand geleistet hatte.

Der Verteidiger sagte in seinem Schlussplädoyer, sein Mandant sei "Opfer dieser polizeilichen Amtshandlung" und verwies auf das Videomaterial. Er forderte Freispruch für H. E.

Dem folgte der Richter in seinem Urteil. In seiner Begründung wies er darauf hin, dass passiver Widerstand durchaus zulässig sei. Ob es Tritte gegen ie Beamten gab, könne nicht festgestellt werden. Dafür war die gesamte Aktion zu schnell vorrüber. "Im Zweifel für den Angeklagten" sprach er den sichtlich erleichterten Kulturarbeiter frei.

Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig. (mii, smo)

Freispruch für Demonstranten bei 1.-Mai-Demo

ooe.orf.at
Fre, 2009-06-12

Der erste Prozess nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz hat am Freitag am Landesgericht mit einem Freispruch für einen Demonstranten geendet.
Der Richter sah keinen eindeutigen Schuldbeweis, argumentierte "im Zweifel für den Angeklagten".
Urteil nicht rechtskräftig
An der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hatte die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert.

So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte sie.

Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron.
Vorwurf: Polizisten geschlagen
Einem der fünf, einem 29-Jährigen, hatte die Anklage im Prozess am Freitag vorgeworfen, er habe sich gegen die Feststellung seiner Identität gewehrt, indem er versucht habe, Polizisten zu schlagen.

In deren Bericht heißt es, er habe aktive Handlungen gesetzt, andere Demonstrationsteilnehmer hätten ebenfalls auf sie eingeschlagen, deshalb hätten sie in Notwehr Schlagstöcke eingesetzt.
Passiver Widerstand
Der Angeklagte stellte das in der Verhandlung anders dar. Er habe nicht herumgetreten und herumgeschlagen. Er habe nur passiven Widerstand geleistet. Sein Verteidiger erklärte, die Staatsanwaltschaft sei von der Polizei "unterversorgt", und legte unter anderem Videos vor, die ihm erst am vergangenen Mittwoch zugegangen seien.

Videovorführung
Das Gericht sorgte sofort für eine Projektion im Verhandlungssaal. Auf den Aufnahmen waren keine aktiven Widerstandshandlungen des Angeklagten zu sehen.
Aktenvermerk von sechs Polizisten
Die Anklage gegen den 29-Jährigen beruhte im Wesentlichen auf einem Aktenvermerk von sechs Polizisten. Ihre Befragung durch das Gericht ergab: Zwei Stunden lang seien die Demonstranten aufgefordert worden, jeweils ihre Identität feststellen zu lassen.

Die Mehrheit habe Folge geleistet, etwa ein Drittel nicht. Deshalb sei von der Einsatzleitung den Befehl bekommen, die Feststellung der Identität durchzusetzen.

Als Rädelsführer gegolten
Der Angeklagte habe als Rädelsführer gegolten. Einer der Beamten sei bei dem Einsatz von ihm geschlagen worden. Die Kollegen gaben an, sie hätten den Aktenvermerk ebenfalls unterschrieben, obwohl sie von den angeklagten Handlungen nichts gesehen hätten.

"Im Zweifel für den Angeklagten"
Der Einzelrichter sah keinen eindeutigen Schuldbeweis, argumentierte "im Zweifel für den Angeklagten" und sprach ihn unter dem Applaus seiner zahlreich anwesenden Bekannten frei.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Die Vorfälle am 1. Mai auf der Blumau in Linz werden nicht nur von den Strafbehörden untersucht, sondern auch vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Oberösterreich und dem Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium.

Ein Termin für weitere Verhandlungen in diesem Zusammenhang steht noch nicht fest.

Erstes Gerichtsverfahren nach KPÖ-Demo

ooe.orf.at
Fre, 2009-06-12

Nach den Auseinandersetzungen bei der 1. Mai-Demo muss sich am Freitag der erste Angeklagte vor Gericht verantworten. Fünf Personen waren damals verhaftet worden, darunter auch der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Dem jungen Mann, dem Freitagmittag der Prozess am Landesgericht Linz gemacht wird, wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Der Strafrahmen beträgt hier bis zu drei Jahren. Ein zweiter Angeklagter muss am 1. Juli vor Gericht erscheinen.

Kein Termin für Zendron
Noch keinen Termin gibt es für die Verhandlung gegen Rainer Zendron, den bisherigen Vizerektor der Linzer Kunstuniversität.
Verfahren gegen unbekannte Polizeibeamte
Bei der Staatsanwaltschaft ist in seinem Fall auch ein Verfahren gegen unbekannte Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Körperverletzung anhängig. Ein überparteiliches Bündnis gegen Polizeigewalt fordert eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle.

"Bündnis gegen Polizeigewalt" erneut Vorwürfe gegen Exekutive: "Aus Demo geprügelt"

Österreich
Mit, 2009-06-10

Am Freitag startet der Prozess gegen einen Teilnehmer an der 1.-Mai-Demo in Linz. Die Vorwürfe gegen die Polizei-Gewalt werden lauter.

Linz. "Mir wurde Pfefferspray in die Augen gesprüht, als ich einem Freund, der zu Boden gegangen war aufhelfen wollte", sagte Michael Gehmacher. Er ist einer der Organisatoren der 1.-Mai-Demo in Linz, bei der es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei gekommen war (ÖSTERREICH berichtete).
Das daraufhin gegründete "Bündnis gegen Polizeigewalt" erneuerte gestern die Kritik am "unverhältnismäßigen" Einsatz der Polizei. Laut Exekutive hätten auch 50 Vermummte an der Demo teilgenommen, die umstellt worden waren. Daraufhin eskalierte die Situation, 22 Personen wurden verletzt.

"Aus der Demo geprügelt"
Die Vorkommnisse haben jetzt ein juristisches Nachspiel. Am Freitag steht der erste von fünf festgenommenen Personen - unter ihnen der Vizerektor der Kunstuni Rainer Zendron - vor Gericht. "Ein Video zeigt, wie mich die Polizei brutal aus der Demo prügelte, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt vermummt war", sagt der Mann gegenüber ÖSTERREICH.
Doch auch gegen die Polizei werden juristische Schritte unternommen. Wegen Aufhebung der Grundrechte der Demonstrationsfreiheit hat KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingebracht.

Aufklärung gefordert.
Das "Bündnis gegen Polizeigewalt", dem nach eigenen Angaben 165 Organisationen und 800 Einzelpersonen angehören fordert indes erneut die "lückenlose Aufklärung" der Vorfälle.

"Bündnis gegen Polizeigewalt und Demonstrationsfreiheit" fordert erneut lückenlose Aufklärung

derstandard.at
Die, 2009-06-09

Linz - Die Diskussion um den Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration eines überparteilichen und internationalistischen Aktionskomitees" in Linz geht weiter. Das nach den Zwischenfällen gebildete "Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit" hat in einer Pressekonferenz am Dienstag erneut eine lückenlose Aufklärung gefordert. Der erste Prozess gegen einen Demonstrationsteilnehmer wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt soll am Freitag beginnen.

Bei der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau waren 500 bis 700 Teilnehmer und rund 100 Polizisten im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte Einsatzleiter Erwin Fuchs. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte.

"In keiner Weise gerechtfertigt und unverhältnismäßig"

Während die Polizei erklärt, der Einsatz sei korrekt verlaufen, kritisiert das Bündnis, das laut eigenen Angaben inzwischen von rund 165 Organisationen und mehr als 800 Einzelpersonen unterstützt wird, dass er "in keiner Weise gerechtfertigt und unverhältnismäßig" gewesen sei. Durch den Polizeieinsatz sei ein ordnungsgemäßer Ablauf der Demonstration verhindert worden, so dass diese nicht stattfinden habe können. Damit sei das verfassungsmäßige Grundrecht der Demonstrationsfreiheit in Frage gestellt beziehungsweise aufgehoben, erklärt beispielsweise der KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Er hat dementsprechend eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich eingebracht. Weitere waren angekündigt.

Prozess startet Freitagnachmittag

Der Vizepräsident des UVS Johannes Fischer verwies am Dienstag auf APA-Anfrage auf ein laufendes Verfahren und wollte vorerst nichts dazu sagen. Auch eine Dauer der Bearbeitung sei noch nicht abschätzbar. Die Zwischenfälle am 1. Mai in Linz werden laut dem oberösterreichischen Sicherheitsdirektor Alois Lißl auch vom "Büro für Interne Angelegenheiten" (BIA) im Innenministerium untersucht und von der Staatsanwaltschaft. Diese hat gegen einen der Demonstrationsteilnehmer Anklage wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt erhoben. Sein Prozess startet Freitagnachmittag. Er verweist auf ein Video, das seine Verhaftung dokumentiere und zeige, dass ein Greiftrupp der Polizei ihn "brutal aus der Demonstration prügelte". Ob und wann es Prozesse gegen vier weitere festgenommene Personen, unter ihnen der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität Rainer Zendron, geben wird, stand vorerst nicht fest. Dem Bündnis liegen zudem Informationen vor, wonach es ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Polizisten geben soll. (APA)

Diskussion um Gewalt bei Linzer Mai-Demonstration geht weiter

rundschau.co.at
Die, 2009-06-09

"Bündnis gegen Polizeigewalt und Demonstrationsfreiheit" fordert erneut lückenlose Aufklärung. Gerichtliches Nachspiel für beide Seiten.

>Linz - Die Diskussion um den Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration eines überparteilichen und internationalistischen Aktionskomitees" in Linz geht weiter.

Das nach den Zwischenfällen gebildete "Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit" hat in einer Pressekonferenz am Dienstag erneut eine lückenlose Aufklärung gefordert.

Der erste Prozess gegen einen Demonstrationsteilnehmer wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt soll am Freitag beginnen.

Geschehnisse am 1. Mai

Bei der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau waren 500 bis 700 Teilnehmer und rund 100 Polizisten im Einsatz.

Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert.

So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte Einsatzleiter Erwin Fuchs. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte.

Kritik am Verhalten der Polizei

Während die Polizei erklärt, der Einsatz sei korrekt verlaufen, kritisiert das Bündnis, das laut eigenen Angaben inzwischen von rund 165 Organisationen und mehr als 800 Einzelpersonen unterstützt wird, dass er "in keiner Weise gerechtfertigt und unverhältnismäßig" gewesen sei.

Durch den Polizeieinsatz sei ein ordnungsgemäßer Ablauf der Demonstration verhindert worden, so dass diese nicht stattfinden habe können.

Damit sei das verfassungsmäßige Grundrecht der Demonstrationsfreiheit in Frage gestellt beziehungsweise aufgehoben, erklärt beispielsweise der KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Er hat dementsprechend eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich eingebracht. Weitere waren angekündigt.

Gerichtliches Nachspiel für Beteiligte beider Seiten

Der Vizepräsident des UVS Johannes Fischer verwies am Dienstag auf APA-Anfrage auf ein laufendes Verfahren und wollte vorerst nichts dazu sagen.

Auch eine Dauer der Bearbeitung sei noch nicht abschätzbar. Die Zwischenfälle am 1. Mai in Linz werden laut dem oberösterreichischen Sicherheitsdirektor Alois Lißl auch vom "Büro für Interne Angelegenheiten" (BIA) im Innenministerium untersucht und von der Staatsanwaltschaft.

Diese hat gegen einen der Demonstrationsteilnehmer Anklage wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt erhoben.

Sein Prozess startet Freitagnachmittag. Er verweist auf ein Video, das seine Verhaftung dokumentiere und zeige, dass ein Greiftrupp der Polizei ihn "brutal aus der Demonstration prügelte".

Ob und wann es Prozesse gegen vier weitere festgenommene Personen, unter ihnen der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität Rainer Zendron, geben wird, stand vorerst nicht fest.

Dem Bündnis liegen zudem Informationen vor, wonach es ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Polizisten geben soll. (APA)

Polizei verhindert antifaschistische Demonstration in Linz!

Perspektiven - Magazin für Linke Theorie und Praxis
Mon, 2009-06-08

(Bericht eines Aktivisten von der antifaschistischen Demonstration in Linz am 1. Mai)

Nachdem schon am Abend des 30. April 2000 Menschen in Linz gegen den geplanten Naziaufmarsch auf die Straße gegangen waren („Lichterzug gegen Rechts“), wollten wir auch am 1. Mai ein deutliches Zeichen gegen Nazis, Faschismus und Rassismus setzen.
Ab 10 Uhr versammelten sich 200 bis 300 Menschen aus unterschiedlichen politischen Richtungen und Altersgruppen bei dem Kundgebungsort. Neben KPÖ, SLP und autonomen Gruppen waren vor allem migrantische Organisationen vertreten. Nichts deutete darauf hin, dass die Demonstration eskalieren würde.

Alle machten sich bereit um loszumarschieren, doch ohne ersichtlichen Grund fing die Polizei an, den hinteren Teil der Demonstration (ca. fünfzig TeilnehmerInnen) einzukesseln. Spätere Begründung: „Vergehen gegen das Vermummungsverbot“!
Daraufhin solidarisierte sich der restliche Teil der Demonstration mit Slogans wie „Polizei - Straße Frei“, „This is what democracy looks like“ oder „Hoch die internationale Solidarität“ und forderte die Polizei, auf den Kessel aufzulösen.
Immer wieder eskalierte die Situation als die Polizei anfing, einzelne Leute zum Teil sehr brutal aus dem Kessel zu zerren. Dabei setzte die Polizei mehrmals Schlagstöcke und Pfefferspray gegen die bis dahin VÖLLIG friedlichen DemonstrantInnen ein. (Die in den Medien aufgezählten verletzten Polizisten waren Folgen des eigenen Pfeffersprays!) Dies dauerte zweieinhalb (!) Stunden, erst als die Polizei alle eingekesselten DemonstrantInnen fotografierte und deren Personalien aufgenommen hatte, konnten wir doch noch unsere Demonstration starten.
Als wir am Hauptplatz ankamen, trafen wir auf eine Gruppe von zehn Nazis aus dem BFJ-Umfeld, die schlussendlich unter Polizeischutz abzogen, während es noch zu mindestens zwei Festnahmen auf unserer Seite kam, und ein riesiges Polizeiaufgebot den Hauptplatz absperrte.
Dazu noch ein paar Anmerkungen:
Es ist demokratiepolitisch unglaublich, dass eine antifaschistische Demonstration fast drei Stunden lang festgehalten wird, während Nazigruppen ungehindert durch Linz spazieren durften.
Unter fadenscheinigen Vorwänden (angebliche Verstöße gegen das Vermummungsverbot – Sonnenbrillen und Kapuzzenpullis) wurde eine angemeldete Demonstration von der Polizei verhindert, nur damit Strache seine Hetzveranstaltung – er sprach in Linz zum EU-Wahlkampfauftakt der FPÖ – ungestört durchziehen kann.
Positiv und beeindruckend war das solidarische und lautstarke Auftreten aller DemonstrantInnen! War wohl eine der dynamischsten Drei-Stunden-Stehdemo die ich erlebt habe. Es wurde immer wieder versucht die Demonstration/Kundgebung durch Sprüche und Reden politisch zu gestalten und den zahlreichen PassantInnen unsere Anliegen näher zubringen. Alle Reden wurden immer übersetzt.
Positiv ist auch, dass es an diesem Wochenende einige antifaschistische und antirassistische Mobilisierungen gab: Straches Auftritt auf der Wiener Uni wurde verhindert, Lichterzug in Linz, Gedenkdemo zum Mord an Marcus Omofuma, Fackelzug der SJ in Wien unter dem Motto “Kein Platz für Nazis”…
Die Vorfälle in Linz zeigen einmal mehr, wie wichtig die Auseinandersetzung mit der erstarkenden extremen Rechten für die Linke in Österreich ist.

Vize-Rektor "Ich habe mich...."

OOEN - Leserbrief
Mon, 2009-06-08

> Es zeigt eine schiefe Optik, wenn die Linzer Polizei die Rechten aufmarschieren laesst und die Linken nicht. Wem das Versammlungsrecht zusteht, entscheidet das Gesetz, nicht die Linzer Polizei.
> Ich kann auch keinen zusammenschlagen, weil er gruene Haare oder eine andere Meinung hat.
> Wenn ich zB sehen wuerde, dass die Linzer Polizei ein Maedchen verpruegelt, wuerde ich mich auch dazwischen werfen, obwohl ich ein aelterer Herr bin und Sie mir das untersagten,das gebietet mir doch der Anstand, Herr Dr. Widholm !
> Ich glaube zwar nicht ,dass der Herr Vize-Rektor ein Kommunist ist und es gefaellt mir manches nicht an den Kommunisten,aber sie haben als einzige gegen Hitler gekaempft und prarngern auch heute mutig rechtsextreme Auswuechse an. Aus grundsaetzlichen Erwaegungen finde ich es daher unklug, dass die Linzer Polizei scheinbar gerade am symboltraechtigen ersten Mai die Kommunisten verhauen hat.
>
> Karl Koczera eh , Linz

Erste Verhandlung nach Linzer Mai-Demo nächste Woche

derstandard.at
Fre, 2009-06-05

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt - ORF: Auch Verfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung anhängig
Linz - Die 1.-Mai-Demonstration in Linz ist nun ein Fall fürs Gericht: Kommenden Freitag (12. Juni) ist eine erste Verhandlung angesetzt, der Beschuldigte muss sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Ein weiteres Verfahren soll nach einem Bericht des ORF-Radios Oberösterreich vom Freitag im Juli folgen. Laut ORF ist zudem ein Verfahren gegen unbekannte Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Körperverletzung anhängig.

Letzteres stehe in Zusammenhang mit der Verhaftung des Vizerektors der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. Er war am 1. Mai einer von insgesamt fünf in Haft genommenen Personen, gab indes an, lediglich Zuseher bei einer Auseinandersetzung von Demonstranten und Polizisten gewesen und dabei von der Polizei attackiert worden zu sein. Wann Zendron vor Gericht stehen wird, steht laut ORF Oberösterreich noch nicht fest. Alle Verdächtigen sind einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge bisher unbescholten.

Bei der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau waren 500 bis 700 Teilnehmer und rund 100 Polizisten im Einsatz. 50 angeblich Vermummte, die sich laut Exekutive eingeschlichen hätten, wurden von den Beamten umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, sagte Einsatzleiter Erwin Fuchs. Auf dem Weg zum Linzer Hauptplatz eskalierte die Situation schließlich, es gab auf beiden Seiten Verletzte. (APA)