1. Mai-Demo: Geldstrafe für 18-Jährigen

ooe.orf.at
Mit, 2009-08-19

Ein 18-Jähriger aus der Steiermark ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demo in Linz in einem Prozess zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden.

Polizei attackiert
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt.

Entlastung durch Videopassagen
Zwei Polizisten haben ihn in der Verhandlungen schwer belastet. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden.

Kein gesamter Ablauf zu sehen
Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.
Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen.

360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
Das Urteil: Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21. Erschwerende Umstände gab es nicht.
Sein Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Mehrere hundert Teilnehmer
An der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte sie.
Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen. Bisher wurde ein Demonstrationsteilnehmer in einer Verhandlung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.