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Nach Gewalt bei Mai-Demo: Innenministerium soll ermitteln

rundschau.co.at
Mit, 2009-10-14

Verteidiger der bisher in dem Fall angeklagten Demonstrationsteilnehmer hat eine Sachverhaltsdarstellung an das Innenministerium geschickt.
Linz - Nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei der Erster-Mai-Demonstration in Linz soll nun das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz ermitteln.
Der Verteidiger der bisher in dem Fall angeklagten Demonstrationsteilnehmer beziehungsweise -beobachter hat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an das BIA geschickt, wie das "Bündnis gegen Polizeigewalt" am Mittwoch bekannt gab.

Situation bei Erster-Mai-Demo eskalierte
An der von linken Organisationen rechtmäßig angemeldeten Demo nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wollte die Polizei die Identität von Kundgebungsteilnehmern feststellen.
Dabei eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. Seinen Prozess wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt kündigte das Bündnis für den 5. November an.
Bei vier weiteren Personen wurden laut Bündnis zwei Freisprüche erwirkt, eine noch nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung ausgesprochen und einmal das Verfahren eingestellt. In der nun an das BIA übermittelten Sachverhaltsdarstellung wird das Einschreiten der Polizei als "völlig überzogen" bezeichnet.

Rechtfertigungsstrategie der Polizei sei gescheitert
Die Rechtfertigungsstrategie der Polizei - Attacken der Demonstrationsteilnehmer - sei angesichts der Freisprüche und der Einstellung eines Verfahrens "gescheitert".
Die Sachverhaltsdarstellung, in der der Verdacht des Amtsmissbrauches sowie der Körperverletzung beziehungsweise körperlicher Misshandlung unter Ausnützung einer Amtsstellung geäußert wird, solle einen von der Polizei bisher verweigerten inneren Selbstreinigungsprozess in Gang setzen.
Rechtsanwalt Rene Haumer erläuterte dazu, die Sachverhaltsdarstellung sei nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern gleich beim BIA eingebracht worden, weil dieses bereits in der Sache ermittle.
Die Staatsanwaltschaft, bei der in dem Zusammenhang ein Akt gegen "unbekannte Täter" liege, hätte sie ebenfalls an das BIA geschickt. Somit handle es sich nur um eine Abkürzung. (APA)

BIA soll Einschreiten der Polizei untersuchen

derstandard.at
Mit, 2009-10-14

Rechtsanwalt übermittelte Sachverhaltsdarstellung - Einschreiten der Polizei bei Erster-Mai-Demo in Linz soll "völlig überzogen" gewesen sein

Linz - Nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz soll nun das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz ermitteln. Der Verteidiger der bisher in dem Fall angeklagten Demonstrationsteilnehmer beziehungsweise -beobachter hat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an das BIA geschickt, wie das "Bündnis gegen Polizeigewalt" in einer Pressekonferenz am Mittwoch bekannt gab.
An der von linken Organisationen rechtmäßig angemeldeten Demo nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wollte die Polizei die Identität von Kundgebungsteilnehmern feststellen. Dabei eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. Seinen Prozess wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt kündigte das Bündnis für den 5. November an.

Einschreiten der Polizei "völlig überzogen"
Bei vier weiteren Personen wurden laut Bündnis zwei Freisprüche erwirkt, eine noch nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung ausgesprochen und einmal das Verfahren eingestellt. In der nun an das BIA übermittelten Sachverhaltsdarstellung wird das Einschreiten der Polizei als "völlig überzogen" bezeichnet. Die Rechtfertigungsstrategie der Polizei - Attacken der Demonstrationsteilnehmer - sei angesichts der Freisprüche und der Einstellung eines Verfahrens "gescheitert". Die Sachverhaltsdarstellung, in der der Verdacht des Amtsmissbrauches sowie der Körperverletzung beziehungsweise körperlicher Misshandlung unter Ausnützung einer Amtsstellung geäußert wird, solle einen von der Polizei bisher verweigerten inneren Selbstreinigungsprozess in Gang setzen.

Sachverhaltsdarstellung beim BIA
Rechtsanwalt Rene Haumer erläuterte dazu, die Sachverhaltsdarstellung sei nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern gleich beim BIA eingebracht worden, weil dieses bereits in der Sache ermittle. Die Staatsanwaltschaft, bei der in dem Zusammenhang ein Akt gegen "unbekannte Täter" liege, hätte sie ebenfalls an das BIA geschickt. Somit handle es sich nur um eine Abkürzung.

Alles aus Oberoesterreich, 14:25

liferadio.at
Mit, 2009-10-14

[...] Nach den Ausschreitungen bei der 1.Mai-Demo in Linz soll jetzt das Büro für Interne Angelegenheiten im Innenministerium ermitteln. Der Verteidiger der angeklagten Demonstrationsteilnehmer hat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an das BIA übermittelt. Bei der Demo am 1. Mai sind sich Polizisten und Demonstranten in die Haare geraten. Es hat mehrere Verletzte auf beiden Seiten gegeben. Und beide Seiten werfen jeweils der anderen vor, angefangen zu haben. Fünf Demonstranten wurden angeklagt, zwei davon freigesprochen und einer noch nicht rechtskräftig verurteilt. Ein Verfahren wurde überhaupt eingestellt. Am 5. November findet ein weiterer Prozess statt. Weil auch die Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung an das Büro für Interne Angelegenheiten geschickt hat, hat der Verteidiger jetzt nachgezogen, um die Angelegenheit abzukürzen. [...]

BIA soll Einschreiten der Polizei untersuchen

derstandard.at
Mit, 2009-10-14

Rechtsanwalt übermittelte Sachverhaltsdarstellung - Einschreiten der Polizei bei Erster-Mai-Demo in Linz soll "völlig überzogen" gewesen sein
Linz - Nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz soll nun das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz ermitteln. Der Verteidiger der bisher in dem Fall angeklagten Demonstrationsteilnehmer beziehungsweise -beobachter hat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an das BIA geschickt, wie das "Bündnis gegen Polizeigewalt" in einer Pressekonferenz am Mittwoch bekannt gab.
An der von linken Organisationen rechtmäßig angemeldeten Demo nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wollte die Polizei die Identität von Kundgebungsteilnehmern feststellen. Dabei eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. Seinen Prozess wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt kündigte das Bündnis für den 5. November an.
Einschreiten der Polizei "völlig überzogen"
Bei vier weiteren Personen wurden laut Bündnis zwei Freisprüche erwirkt, eine noch nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung ausgesprochen und einmal das Verfahren eingestellt. In der nun an das BIA übermittelten Sachverhaltsdarstellung wird das Einschreiten der Polizei als "völlig überzogen" bezeichnet. Die Rechtfertigungsstrategie der Polizei - Attacken der Demonstrationsteilnehmer - sei angesichts der Freisprüche und der Einstellung eines Verfahrens "gescheitert". Die Sachverhaltsdarstellung, in der der Verdacht des Amtsmissbrauches sowie der Körperverletzung beziehungsweise körperlicher Misshandlung unter Ausnützung einer Amtsstellung geäußert wird, solle einen von der Polizei bisher verweigerten inneren Selbstreinigungsprozess in Gang setzen.
Sachverhaltsdarstellung beim BIA
Rechtsanwalt Rene Haumer erläuterte dazu, die Sachverhaltsdarstellung sei nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern gleich beim BIA eingebracht worden, weil dieses bereits in der Sache ermittle. Die Staatsanwaltschaft, bei der in dem Zusammenhang ein Akt gegen "unbekannte Täter" liege, hätte sie ebenfalls an das BIA geschickt. Somit handle es sich nur um eine Abkürzung. (APA)

Beschwerden abgelehnt, Polizei entlastet

oe24.at
Mit, 2009-09-23

Nach den Krawallen bei der Demonstration am 1. Mai hat der Unabhängige Verwaltungssenat nun zwei weitere Beschwerden abgewiesen.

Die Nachwehen der 1.-Mai-Demonstration am Linzer Blumauerplatz, wo es zu Gewaltszenen zwischen Teilnehmern und Polizei gekommen war, gehen in die nächste Runde: Während der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes (UVS) bereits im Juni die Beschwerde eines Teilnehmers abgelehnt hatte, folgen nun zwei weitere Entscheidungen.

Beschwerden unbegründet
Niederschmetterndes Urteil für die Betroffenen: Die Beschwerden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz wurden zur Gänze als unbegründet abgewiesen. Denn: Bei den Fällen handelt es sich um Vorkommnisse, die sich außerhalb des von der Polizei eingekesselten Bereiches ereigneten. Eine Verletzung der Versammlungsfreiheit liege demnach nicht vor, stellte der UVS fest. Auch hätten die Beamten, um sich gegen die Angreifer wehren zu können, zu Recht Pfefferspray eingesetzt.

Berufung
Innerhalb von sechs Wochen kann nun gegen die Entscheidung berufen werden. Das Urteil dreier weiterer Beschwerden gegen das Vorgehen der Polizei steht derzeit noch aus. Insgesamt waren bei der Demonstration fünf Personen verhaftet und 20 weitere Teilnehmer verletzt worden. Einer der Angeklagten wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, zwei weitere Beschuldigte wurden freigesprochen.

Mit Spannung erwartet: Der fünfte und letzte Prozess gegen den Vizerektor der Kunst-Uni Linz, Rainer Zendron, am 5. November. Er war verhaftet worden, weil er einem Mädchen – ihre Anklage wurde bereits fallen gelassen – zu Hilfe geeilt war.

1. Mai Demo: Beschwerden abgewiesen

ooe.orf.at
Die, 2009-09-22

Nach der Demonstration am 1. Mai in Linz, bei der es zu Gewaltszenen zwischen Teilnehmern der Kundgebung und der Polizei gekommen war, hat der unabhängige Verwaltungssenat zwei Beschwerden von Demonstranten abgewiesen.

Notwendiger Polizeieinsatz
Der Polizeieinsatz mit Pfefferspray sei notwendig gewesen, um sich gegen die Angreifer zu wehren. Es liege auch keine Verletzung der Versammlungsfreiheit vor, stellte der Verwaltungssenat fest.
Innerhalb von sechs Wochen kann gegen die Entscheidung berufen werden.

Fünf Personen verhaftet
Während der Demonstration waren fünf Personen verhaftet und 20 weitere Teilnehmer verletzt worden. Danach hatten sechs Personen beim Verwaltungssenat Beschwerde gegen das Vorgehen der Polizei eingereicht.

Medienmitteilung - Demonstration am 1. Mai 2009

uvs-ooe.gv.at
Die, 2009-09-22

Weitere Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) des Landes Oberösterreich über Beschwerden in Verfahren wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt.

(LK) Ergänzend zu unserer Medieninformation vom 22. Juni 2009 teilt das Präsidium des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich mit:
Die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Ländern sind von der Bundesverfassung zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung berufen. Sie erkennen als unabhängige, weisungsfreie und damit inhaltlich richterliche Instanz unter anderem über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (sog. "Maßnahmenbeschwerde").
Diese Unabhängigkeit bedeutet und sichert eine unbeeinflussbare Entscheidungstätigkeit der Mitglieder, die allein dem Gesetz verantwortlich sind. Dem UVS wurden insgesamt sechs Maßnahmenbeschwerden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich der Demonstration am 1. Mai 2009 in Linz (Blumauerplatz) vorgelegt. Die erste Entscheidung erging im Juni dieses Jahres und wurde vom UVS als unzulässig zurückgewiesen.
Der UVS hat nunmehr über zwei weitere Fälle entschieden und im Ergebnis die Beschwerden zur Gänze als unbegründet abgewiesen.
Bei den entschiedenen Fällen handelte es sich um Vorkommnisse, die sich außerhalb des von der Polizei eingekesselten Bereichs ereigneten. In den Beschwerden wurde im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Beschwerdeführer durch den Polizeieinsatz in ihrer Versammlungsfreiheit beeinträchtigt sowie durch einen (rechtswidrigen) Einsatz von Pfefferspray seitens der Exekutive in ihren Rechten verletzt wurden.
Vom UVS wurde in der am 1. September 2009 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung festgestellt, dass die rund 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zählende Demonstration von der Polizei zu keinem Zeitpunkt untersagt oder aufgelöst wurde. Auch den knapp 50 Personen, die von der Polizei eingekesselt waren, weil sie im Verdacht standen, vermummt gewesen zu sein, wurde eine Teilnahme unter der Bedingung einer vorherigen Identitätsfeststellung in Aussicht gestellt.
Die Verantwortlichen wurden von der Behörde sogar aufgefordert, die geplante Demonstration zum Hauptplatz anzutreten, was aber abgelehnt wurde. Somit konnte keine Verletzung der Versammlungsfreiheit der beiden Beschwerdeführer durch die Exekutive festgestellt werden. Der ebenfalls in Beschwerde gezogene Pfeffersprayeinsatz der Polizei erwies sich als notwendig, um einen Angriff abzuwehren, da ein Teil der Demonstrationsteilnehmer mit Pfefferspray, Fahnenstangen, Wurfgegenständen und massivem Drängen gegen die Polizei vorging.
Gegen die Entscheidung des UVS kann binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Der genaue Wortlaut der Entscheidung des UVS samt eingehender Begründung kann im Internet über http://www.uvs-ooe.gv.at abgerufen werden.
Die weiteren drei Beschwerden, die Vorkommnisse innerhalb des von der Polizei eingekesselten Bereichs betreffen, wurden von dem nach der festen Geschäftsverteilung zuständigen richterlichen Mitglied des UVS bis zur Entscheidung des Landesgerichtes Linz ausgesetzt. Nach Abschluss der Verfahren wird das Präsidium des UVS weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Weitere Beschwerden nach 1.-Mai-Demo abgewiesen

rundschau.co.at
Die, 2009-09-22

Unabhängiger Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich begründet die Entscheidung eingehend. Drei Beschwerden stehen noch aus.

Linz - Nach einer Demonstration war es am 1. Mai in Linz zu Gewaltszenen zwischen Polizei und Demonstranten gekommen.
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (UVS) erhielt insgesamt sechs Maßnahmenbeschwerden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz.
Zwei weitere Beschwerden abgewiesen
Nachdem schon im Juni eine Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen wurde, hat der UVS nun zwei weitere Beschwerden von Demonstranten abgewiesen.
Nach einer mündlichen, öffentlich durchgeführten Verhandlung am 1. September wurde festgestellt, dass die Demonstration zu keinem Zeitpunkt aufgelöst wurde.
Es konnte keine Verletzung der Versammlungsfreiheit der beiden Beschwerdeführer festgestellt werden. Der polizeiliche Einsatz von Pfefferspray war laut UVS nötig um einen Angriff abzuwehren. Gegen die Entscheidung kann binnen sechs Wochen berufen werden.
Verhaftungen von Demonstranten
Nach der Maidemonstration waren fünf Personen verhaftet und weitere verletzt worden. Danach haben sechs Demonstranten Beschwerde gegen das Vorgehen der Polizei eingereicht.
Die drei weiteren Beschwerden, die Vorkommnisse innerhalb des von der Polizei eingekesselten Bereichs betreffen, wurden vom UVS bis zur Entscheidung des Landesgerichts Linz ausgesetzt.
Der genaue Wortlaut der Entscheidung des UVS samt eingehender Begründung kann im Internet unter: www.uvs-ooe.gv.at abgerufen werden. (red)

Freispruch nach Krawall-Demo

Österreich
Fre, 2009-09-18

Der zweite von fünf angeklagten nach der gewalttätigen 1.-Mai-Demo in Linz wurde am Donnerstag freigesprochen.
Linz. Im Zweifel für den Angeklagten: Dieses Prinzip des Rechtsstaates kam gestern auch einem 34.Jährigen zugute. Der Linzer war im Zuge der eskalierten 1.-Mai-Demo verhaftet worden. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten ihm Angriff auf Beamten und Widerstand bei der Festnahme vorgeworfen. Von den vorgelegten Beweisen ließ sich der Richter aber nicht überzeugen: Die Tritte in den Bauch eines Polizisten waren auf Einsatzvideos nicht zu sehen. Und der Betroffene war sich auch nur mehr zu "95 Prozent" sicher.
Wird das Urteil rechtskräftig, wäre der zweite von fünf angeklagten Demonstranten freigesprochen. Einer erhielt eine Geldstrafe, zwei Prozesse stehen noch aus.
Bei der Demo war es auf der Linzer Blumau zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Teilnehmern gekommen. 100 Beamte hatten mit der Begründung, es hätten sich rund 50 Personen vermummt, einen Kessel gebildet. Beim Versuch, die Identität der Personen festzustellen, eskalierte die Lage. Es gab Verletzte auf beiden Seiten. Während die Exekutive von Provokation sprich, werfen die Veranstalter den Beamten Polizeigewalt vor. Jetzt prüft der Menschenrechtsbeirat das Vorgehen der Einsatzkräfte.

Josef Ppühringer zum 1.Mai

orf online chat
Fre, 2009-09-18

Frage von "Linzer_32":
"Warum haben Sie die Polizisten, welche die Demonstranten bei der Mai Demo verprügelt haben in Schutz genommen und tun dies auch immer noch, nach den Freisprüchen vor Gericht, bzw. der einen fadenscheinigen Verurteilung, wo auf dem Video bei Gericht klar zu sehen war, das der Beschuldigte nichts getan hat. Begründung: Man sah ja nicht was er vor dem Video gemacht hat. So kann es ja wohl nicht sein, dass in einem Rechtsstaat jemand seine Unschuld beweisen muss, sonderen dem Angeklagten die Schuld nachgewiesen werden muss.
Drohen den Linzer Prügelpolizisten noch irgendwelche Konsequenzen für ihr tun, oder sehen Sie als Landeshauptmann diese Problematik als geklärt ?
Ich weiß, die Frage ist sehr lange, aber trotzdem wünsche ich mir hierzu eine Antwort des
Landeshauptmanns. Danke."

Josef Pühringer: "Die Polizisten leisten einen sehr wichtigen aber oft sehr schwierigen Dienst, daher hat die Politik hinter denen zu stehen, die für die Sicherheit der Menschen Tag und Nacht arbeiten. Im konkreten Fall laufen die Verfahren beim unabhängigen Verwaltungssenat und ich werde mich erst nach Vorliegen der Entscheidungen konkret äußern."