BIA soll Einschreiten der Polizei untersuchen

derstandard.at
Mit, 2009-10-14

Rechtsanwalt übermittelte Sachverhaltsdarstellung - Einschreiten der Polizei bei Erster-Mai-Demo in Linz soll "völlig überzogen" gewesen sein
Linz - Nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz soll nun das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz ermitteln. Der Verteidiger der bisher in dem Fall angeklagten Demonstrationsteilnehmer beziehungsweise -beobachter hat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an das BIA geschickt, wie das "Bündnis gegen Polizeigewalt" in einer Pressekonferenz am Mittwoch bekannt gab.
An der von linken Organisationen rechtmäßig angemeldeten Demo nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wollte die Polizei die Identität von Kundgebungsteilnehmern feststellen. Dabei eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. Seinen Prozess wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt kündigte das Bündnis für den 5. November an.
Einschreiten der Polizei "völlig überzogen"
Bei vier weiteren Personen wurden laut Bündnis zwei Freisprüche erwirkt, eine noch nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung ausgesprochen und einmal das Verfahren eingestellt. In der nun an das BIA übermittelten Sachverhaltsdarstellung wird das Einschreiten der Polizei als "völlig überzogen" bezeichnet. Die Rechtfertigungsstrategie der Polizei - Attacken der Demonstrationsteilnehmer - sei angesichts der Freisprüche und der Einstellung eines Verfahrens "gescheitert". Die Sachverhaltsdarstellung, in der der Verdacht des Amtsmissbrauches sowie der Körperverletzung beziehungsweise körperlicher Misshandlung unter Ausnützung einer Amtsstellung geäußert wird, solle einen von der Polizei bisher verweigerten inneren Selbstreinigungsprozess in Gang setzen.
Sachverhaltsdarstellung beim BIA
Rechtsanwalt Rene Haumer erläuterte dazu, die Sachverhaltsdarstellung sei nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern gleich beim BIA eingebracht worden, weil dieses bereits in der Sache ermittle. Die Staatsanwaltschaft, bei der in dem Zusammenhang ein Akt gegen "unbekannte Täter" liege, hätte sie ebenfalls an das BIA geschickt. Somit handle es sich nur um eine Abkürzung. (APA)