Pressespiegel

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Der 3. Prozess in der Causa Erster Mai endet mit einem Freispruch

at.indymedia
Don, 2009-09-17

Am 2. Verhandlungstag gegen Günther wurde von Seiten seines Anwalts ein weiteres Video, das von einem ORF Kameramann gefilmt wurde vorgelegt, welches eine detailliertere Perspektive auf das Geschehen zeigt.
In diesem Video sind wie zu erwarten war, keine strafbaren Handlungen des Angeklagten zu sehen. Die Anklage bestand aus 2 Punkten: 1. die Verhaftung des bereits rechtskräftig freigesprochenen Hansi verhindert haben zu wollen, indem er diesen zurückgerissen haben soll, sowie 2. einen Tritt in den Bauch eines Polizeibeamten gesetzt zu haben - ohne diesen verletzt zu haben. Beide Anklagepunkte beruhen einzig und allein auf Aussagen der damals eingesetzten Beamten der Einsatzeinheit Lentos. Weiters belegte dieses Video, dass ein Polizeibeamter, Revierinspektor G., der am ersten Prozesstag im Verfahren gegen Günther belastend gegen diesen Aussagte, wohl eine gänzlich andere Wahrnehmung zu dem Geschehen am ersten Mai hatte, als auf dem Video zu sehen war. Es handelt sich hierbei um jenen Beamten der auf etlichen Videos u.a. auf dem ORF Video und dem Polizeivideo, in etwa ein dutzend Mal auf den bereits freigesprochenen Hansi einprügelt. Für Anwesende bei der Verhandlung könnte sogar der Eindruck entstehen, er spricht von einem gänzlich anderen Vorfall. Er behauptete, dass bevor er seinen Schlagstock einsetzte, Günther einen Fusstritt in den Bauch seines Kollegen, Gruppeninspektor F. abgegeben haben soll, sowie versucht haben soll Hansi vor dem Zugriff der Beamten nach hinten in die Menge zu ziehen. Das ORF Video zeigt ebenfalls wie das Polizeivideo, dass es sich wohl so nicht zugetragen haben kann, denn die Beamten stürmen auf die eingehängten schunkelnden Demonstrant_innen zu und innerhalb einer Sekunde beginnt RI G. mit seinem Schlagstock auf Hansi und Günther einzuschlagen. Trotz mehrmaligen Nachfragens Seitens des Anwalts, Richters und Staatsanwalts bleibt RI G. bei seiner bereits ausgesagten Wahrnehmung... Sein Kollege GI F. (eben jener, der laut Anklageschrift einen Fusstritt in den Bauch bekommen haben soll) schildert die Vorfälle doch ein wenig anders. Er steht wie im Video zu sehen ist, zu Beginn des Zugriffs der Polizeibeamten, gar nicht in Fusslänge des Angeklagten. Hansi, sowie RI G. stehen zwischen ihm und Günther, somit kann ein Fusstritt gar nicht möglich gewesen sein.
Er kann sich im weiteren Verlauf der Verhandlung allerdings auch nicht mehr genau erinnern wann denn dieser Fusstritt genau passiert sein soll. Der Angeklagte Günther steht ihm auch nie direkt gegenüber. Erst im späteren Verlauf der Amtshandlung steht Günther mit dem Rücken zu GI F., was wohl etwas schwierig sein dürfte in so einer Position und mit so geringem Abstand - maximal 30-40cm einen Fusstritt nach hinten in Bauchhöhe zu setzen, wenn gleichzeitig von allen Seiten an ihm gezogen wird. Weiters räumt GI F. ein, dass er nicht 100%ig ausschliessen kann, dass dieser Tritt im Zuge des Tumults während des Einsatzes passiert sein kann. Somit fällt der Vorwurf des Vorsatzes und eine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Staatsanwalt und Richter benötigen keine weiteren Zeugen mehr. Günther wird von beiden Anklagepunkten "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen. Ein weiteres brisantes Detail legt der Anwalt während der Verhandlung dem Gericht vor. Bevor GI F. seinen Bericht verfasste, erhielt er per Email einen Hinweis auf den bereits angefertigten Aktenvermerk Hansis um seine Wahrnehmung mit der Wahrnehmung des Beamten der diesen Akt verfasst hat abzustimmen. Das Gericht befindet jedoch, dass ein solches Verhalten von Polizeibeamten zulässig sei, weil Polizeibeamte bei ihren Amtshandlungen ja auch immer Zeugen seien und eine gemeinsame Wahrheitsfindung wohl eher zielführender sei, als eine alleinige. Inwieweit das wohl an Absprache grenzt sei dahingestellt...
Ein weiteres interessantes Detail ergab die Zeugenaussage von GI F., dass ein Kollege der Einsatzeinheit Lentos zur Einsatzleitung auf deren Befehl hin, die Leute aus dem Kessel zur zwangsweisen Identitätsfeststellung herauszuholen, gesagt hat "das wird aber weh tun". Somit die Einsatzleitung ganz bewusst eine Eskalation der Situation von Seiten der Polizei provoziert hat.
Ein Schlagstockeinsatz jedoch wurde von der Einsatzleitung nicht angeordnet, d.h. die handelnden Beamten entschieden selbst ihren Einsatzstock zu gebrauchen.
Es stellt sich nun einmal mehr die Frage, warum die Staatsanwaltschaft verabsäumt, RI G. der seinen Schlagstock doch eher, wie schon der Richter im Verfahren gegen Hansi feststellte - wie einen Knüppel aus dem Sack - springen lässt, nicht wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht von Amtswegen her angeklagt wird.
Anscheinend ist es in Österreich usus, dass Polizeibeamte ihre Wahrnehmung wie ein Rädchen im Wind drehen können, sowie offensichtliche Falschaussagen vor Gericht tätigen können und ungeschoren damit davonkommen.
Warum wundert uns das nicht?
Eine weitere Frage wird mit dem 2. Freispruch ebenfalls aufgeworfen, warum gilt "im Zweifel für den Angeklagten" in 2 Prozessen zu den Vorkommnissen zum ersten Mai, in jenem einen jungen ebenfalls unbescholtenen Steirer betreffend nicht? Dieser wurde aufgrund 2er Aussagen von Polizeibeamten, ebenfalls unter Vorlage eines Videos, dass keine strafbaren Handlungen seinerseits zeigt, im Gegenteil seine doch eher sehr unsanfte Verhaftung belegt, sowie einer entlastenden Zeugenaussage, zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 360 Euro wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt von der Richterin verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sein Anwalt legte volle Berufung ein.

Zweiter Freispruch nach Erster-Mai-Demo in Linz

rundschau.co.at
Don, 2009-09-17

34-jähriger Linzer wurde vom Vorwurf eines Fußtritts gegen einen Polizisten im Zweifel freigesprochen. Zendron-Prozess steht noch aus.

Linz - Ein 34-jähriger Angeklagter nach der eskalierten Erster-Mai-Demo in Linz ist am Donnerstag im Landesgericht Linz im Zweifel freigesprochen worden.

Videos entlasteten Angeklagten
An der vom "Aktionskomitee 1. Mai" angemeldeten Demo auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wurden diese von den Beamten umstellt und am Weitergehen gehindert.

Situation bei Mai-Demo eskalierte
So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte die Exekutive. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen.
Der 34-jährige Linzer musste sich bereits Ende Juli vor Gericht verantworten, die Verhandlung wurde aber vertagt. Er soll laut Anklage bei der Identitätsfeststellung im Bereich der angeblich Vermummten handgreiflich geworden sein und Fußtritte ausgeteilt haben.
Der Mann erklärte dagegen, dass ihn die Beamten aus einem Block von ineinandergehängten Demonstranten herausgerissen hätten. Da habe er seine Muskeln erschlaffen lassen und sich dem Schicksal ergeben.

Angeklagter warf Polizei aggressives Verhalten vor
Nur eine Minderheit habe Sonnenbrillen und Kapuzen getragen, er vermute dabei rein modische Aspekte, so der Beschuldigte, der der Polizei aggressives und provokantes Verhalten vorwarf.
Ein Beamter berichtete hingegen in seinem Protokoll, dass ihn der Angeklagte in den Bauch getreten habe. Vor Gericht war er sich nur mehr "zu 95 Prozent" sicher. Ein weiterer als Zeuge geladener Polizist will gesehen haben, dass er seinen Kollegen angegriffen habe.
In den in der Verhandlung gezeigten Aufnahmen waren jedoch keine aktiven Handlungen des Mannes zu sehen. "Wir haben gewusst, dass mehrere Kameras mitlaufen", sagte der angeblich Attackierte. Man habe nichts konstruieren wollen und gehofft, dass auf den Videos mehr zu erkennen sei.

Zendron-Prozess noch ausständig
Bereits Mitte Juni war ein Angeklagter nach der Demo im Zweifel freigesprochen worden, Mitte August wurde ein 18-Jähriger aus der Steiermark zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt. Es wurde Berufung eingelegt.
Einem anderen Beschuldigten wird noch der Prozess gemacht: dem Vizerektor der Kunstuniversität Linz, Rainer Zendron, der sein Amt ruhend gestellt hat. (APA, red)

Freispruch nach 1.-Mai-Demo in Linz

Österreich
Don, 2009-09-17

Es gab keinen Nachweis einer strafbaren Handlung.
Ein 34-jähriger Angeklagter nach der eskalierten 1.-Mai-Demo in Linz ist am Donnerstag im Landesgericht im Zweifel freigesprochen worden. Videos der Kundgebung hätten keinen Nachweis einer strafbaren Handlung erbracht, so der Richter. Der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Eskalation
An der vom "Aktionskomitee 1. Mai" angemeldeten Demo auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wurden diese von den Beamten umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte die Exekutive. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen.

"Muskeln erschlaffen lassen"
Der 34-jährige Linzer musste sich bereits Ende Juli vor Gericht verantworten, die Verhandlung wurde aber vertagt. Er soll laut Anklage bei der Identitätsfeststellung im Bereich der angeblich Vermummten handgreiflich geworden sein und Fußtritte ausgeteilt haben. Der Mann erklärte dagegen, dass ihn die Beamten aus einem Block von ineinandergehängten Demonstranten herausgerissen hätten. Da habe er seine Muskeln erschlaffen lassen und sich dem Schicksal ergeben. Nur eine Minderheit habe Sonnenbrillen und Kapuzen getragen, er vermute dabei rein modische Aspekte, so der Beschuldigte, der der Polizei aggressives und provokantes Verhalten vorwarf.

Videos vs. Polizei
Ein Beamter berichtete hingegen in seinem Protokoll, dass ihn der Angeklagte in den Bauch getreten habe. Vor Gericht war er sich nur mehr "zu 95 Prozent" sicher. Ein weiterer als Zeuge geladener Polizist will gesehen haben, dass er seinen Kollegen angegriffen habe. In den in der Verhandlung gezeigten Aufnahmen waren jedoch keine aktiven Handlungen des Mannes zu sehen. "Wir haben gewusst, dass mehrere Kameras mitlaufen", sagte der angeblich Attackierte. Man habe nichts konstruieren wollen und gehofft, dass auf den Videos mehr zu erkennen sei.

Bereits Mitte Juni war ein Angeklagter nach der Demo im Zweifel freigesprochen worden, Mitte August wurde ein weiterer zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt. Einem anderen Beschuldigten wird noch der Prozess gemacht: dem Vizerektor der Kunstuniversität Linz, Rainer Zendron, der sein Amt ruhend gestellt hat.

Angeklagter nach 1.-Mai-Demo freigesprochen

ooe.orf.at
Don, 2009-09-17

Ein 34-jähriger Angeklagter ist nach der eskalierten 1.-Mai-Demo in Linz am Donnerstag am Landesgericht freigesprochen worden. Videos der Kundgebung hätten keinen Nachweis einer strafbaren Handlung erbracht, so der Richter.

Urteil nicht rechtskräftig
Der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Fußtritte ausgeteilt
Der 34-jährige Linzer musste sich bereits Ende Juli vor Gericht verantworten, die Verhandlung wurde aber vertagt. Er soll laut Anklage bei der Identitätsfeststellung im Bereich der angeblich Vermummten handgreiflich geworden sein und Fußtritte ausgeteilt haben.

Erschlaffte Muskeln
Der Mann erklärte dagegen, dass ihn die Beamten aus einem Block von ineinandergehängten Demonstranten herausgerissen hätten. Da habe er seine Muskeln erschlaffen lassen und sich dem Schicksal ergeben.

Modische Aspekte
Nur eine Minderheit habe Sonnenbrillen und Kapuzen getragen, er vermute dabei rein modische Aspekte, so der Beschuldigte, der der Polizei aggressives und provokantes Verhalten vorwarf.

Polizist "zu 95 Prozent" sicher
Ein Beamter berichtete hingegen in seinem Protokoll, dass ihn der Angeklagte in den Bauch getreten habe. Vor Gericht war er sich nur mehr "zu 95 Prozent" sicher. Ein weiterer als Zeuge geladener Polizist will gesehen haben, dass er seinen Kollegen angegriffen habe.

Keine aktiven Handlungen auf Video
In den in der Verhandlung gezeigten Aufnahmen waren jedoch keine aktiven Handlungen des Mannes zu sehen. "Wir haben gewusst, dass mehrere Kameras mitlaufen", sagte der angeblich Attackierte. Man habe nichts konstruieren wollen und gehofft, dass auf den Videos mehr zu erkennen sei.

Verletzte am 1. Mai
An der vom "Aktionskomitee 1. Mai" angemeldeten Demo auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wurden diese von den Beamten umstellt und am Weitergehen gehindert.

So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte die Exekutive. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen.

Erster Freispruch im Juni
Bereits Mitte Juni war ein Angeklagter nach der Demo im Zweifel freigesprochen worden, Mitte August wurde ein weiterer zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt.

Einem anderen Beschuldigten wird noch der Prozess gemacht: dem Vizerektor der Kunstuniversität Linz, Rainer Zendron, der sein Amt ruhend gestellt hat.

Weiterer Angeklagter freigesprochen

derstandard.at
Don, 2009-09-17

Richter: Kein Nachweis einer strafbaren Handlung - Urteil nicht rechtskräftig
Linz - Ein 34-jähriger Angeklagter nach der eskalierten 1.-Mai-Demo in Linz ist am Donnerstag im Landesgericht im Zweifel freigesprochen worden. Videos der Kundgebung hätten keinen Nachweis einer strafbaren Handlung erbracht, so der Richter. Der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

An der vom "Aktionskomitee 1. Mai" angemeldeten Demo auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wurden diese von den Beamten umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte die Exekutive. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen.

Erste Verhandlung vertagt

Der 34-jährige Linzer musste sich bereits Ende Juli vor Gericht verantworten, die Verhandlung wurde aber vertagt. Er soll laut Anklage bei der Identitätsfeststellung im Bereich der angeblich Vermummten handgreiflich geworden sein und Fußtritte ausgeteilt haben. Der Mann erklärte dagegen, dass ihn die Beamten aus einem Block von ineinandergehängten Demonstranten herausgerissen hätten. Da habe er seine Muskeln erschlaffen lassen und sich dem Schicksal ergeben. Nur eine Minderheit habe Sonnenbrillen und Kapuzen getragen, er vermute dabei rein modische Aspekte, so der Beschuldigte, der der Polizei aggressives und provokantes Verhalten vorwarf.

Ein Beamter berichtete hingegen in seinem Protokoll, dass ihn der Angeklagte in den Bauch getreten habe. Vor Gericht war er sich nur mehr "zu 95 Prozent" sicher. Ein weiterer als Zeuge geladener Polizist will gesehen haben, dass er seinen Kollegen angegriffen habe. In den in der Verhandlung gezeigten Aufnahmen waren jedoch keine aktiven Handlungen des Mannes zu sehen. "Wir haben gewusst, dass mehrere Kameras mitlaufen", sagte der angeblich Attackierte. Man habe nichts konstruieren wollen und gehofft, dass auf den Videos mehr zu erkennen sei.

Ein Prozess noch ausständig

Bereits Mitte Juni war ein Angeklagter nach der Demo im Zweifel freigesprochen worden, Mitte August wurde ein weiterer zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt. Einem anderen Beschuldigten wird noch der Prozess gemacht: dem Vizerektor der Kunstuniversität Linz, Rainer Zendron, der sein Amt ruhend gestellt hat. (APA)

Krawall auf Maidemo: Bereits dritter Prozess

Österreich
Mit, 2009-09-16

Morgen steht erneut ein Demonstrant nach den Ausschreitungen am 1.Mai vor Gericht.
Linz. Die Demo am 1. Mai in Linz beschäftigt weiter das Gericht. Morgen ist mit Günther Z. der dritte Demonstrant angeklagt. Insgesamt fünf Prozesse wegen Widerstand und Körperverletzung waren die Folge der Krawalle auf der Veranstaltung. Die Demonstranten ihrerseits sprechen von Polizeibrutalität.
Einer der Beschuldigten wurde mittlerweile freigesprochen, ein weiterer zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit Spannung wird der Prozess gegen den Vizerektor der Kunstuni, Rainer Zendron, am 5. November erwartet: Er war verhaftet worden, weil er einem Mädchen zu Hilfe eilte. Die fünfte Anklage wurde fallengelassen – eben gegen das Mädchen, dass Zendron vor den Polizeiknüppeln schützen wollte.

Menschenrechtsbeirat prüft Gewaltanwendung der Polizei

derstandard.at
Mon, 2009-09-14

Am Donnerstag findet der nächste Prozess gegen einen Demonstrationsteilnehmer statt

Nach dem Polizeieinsatz bei einer Demonstration am ersten Mai in Linz (derStandard.at berichtete) hat sich nun der Menschenrechtsbeirat eingeschaltet. Die zuständige Kommission des Beirates in Linz will den Vorwürfen der Gewaltanwendung der Polizei unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte nachgehen. Das bestätigt eine Referentin des Menschenrechtsbeirates gegenüber derStandard.at. Im Gremium sitzen RechtsexpertInnen des Verfassungsgerichtshofes, aus dem universitären Bereich, sowie VertreterInnen von NGOs. Der Beirat erstattet dem Innenministerium Bericht.

In Linz waren am ersten Mai fünf DemonstrationsteilnehmerInnen festgenommen worden. Eine Anklage wurde wieder fallen gelassen, ein Angeklagter wurde freigesprochen, ein weiterer zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Am kommenden Donnerstag folgt der nächste Prozess. Dem Angeklagten wird Widerstand gegen die Polizeigewalt vorgeworfen.

Kein Verhandlungstermin für Kunstuni Vize-Rektor

Für den prominentesten Angeklagten Rainer Zendron, den Vizerektor der Kunstuniversität Linz, gibt es nach wie vor keinen Verhandlungstermin. Allerdings wurden auf Weisung des Justizministeriums zwei der drei Anklagepunkte fallengelassen. Er war zweimal wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und einmal wegen schwerer Körperverletzung angeklagt worden. Übrig bleibt einmal der Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Bündnis fordert Ermittlungen gegen die Polizei

Das Linzer "Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit", das nach den Geschehnissen des ersten Mai gegründet wurde, fordert nach wie vor Ermittlungen gegen die Polizei. Vanessa Gaigg, die Sprecherin des Bündnisses, fordert die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung auf, Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamten einzuleiten. (rwh, derStandard.at, 14.9.2009)

Eine Menge Verhandlungen, viele offene Fragen, keine Gerechtigkeit

at.indymedia
Son, 2009-09-13

Nächster Verhandlungstermin: 17 September 9 Uhr

Da nächste Woche der Prozess gegen Günther vorgesetzt wird und in der Zwischenzeit eine Vielzahl an Verhandlungen und Untersuchungen am laufen sind wollen wir hiermit einen ausführlichen Stand der Dinge aus unserer Sicht darlegen.
Schon die dem ersten Freispruch folgenden Verhandlungen haben gezeigt, dass der erste Freispruch ein Zufall war und sicher kein Beleg für einen in der Justiz gefundenen Konsens ist, die Ereignisse am 1 Mai einer objektiven Klärung zuzuführen oder gar den Betroffenen Gerechtigkeit angedeihen zu lassen. Wer nach dem ersten erfreulichen Prozessergebnis naiver Weise daran ging ihr_sein Vertrauen in den Rechtsstaat zu festigen wurde sogleich je enttäuscht. Natürlich hat das starke und ungebrochene mediale Interesse bislang schlimmstes verhindert und konnte jeder Versuch der Polizei und der Staatsanwaltschaft die mit einem Verfahren bedachten Demonstrant_innen zu kriminalisieren zumindest gebremst werden, Gerechtigkeit zu erwarten ist aber Dummheit.
Hier also erst mal eine Auflistung der Prozesse vor dem Landesgericht und danach eine Liste aller Institutionen die sich mit dem 1. Mai beschäftigen bzw. vorgeben dies zu tun.

Fall 1 'Hansi' Der rechtskräftige Freispruch gegen Hansi, der wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt wurde, hat sich in der Zwischenzeit schon herum gesprochen. Was wie zu Erwarten ausblieb, ist eine strafrechtliche Verfolgung jenes Beamten, der mit massivem Schlagstockeinsatz, ohne vorheriges Auffordern (wie er im Prozess immer wieder beteuerte – und auch auf dem Polizeivideo ist nichts dergleichen zu sehen) auf Hansi losschlug und diesen dadurch am Arm verletzte.

Fall 2 'Günther' Der zweite Termin vom Prozess gegen Günther findet am 17. September um 9 Uhr im Landesgericht Linz, Saal 403 (4. Stock) statt. Bei diesem Termin werden erst einmal alle Polizisten einvernommen die beim ersten Termin nach stundenlangem warten unverrichteter Dinge wieder gehen mussten. Danach kommen die Zeug_innen der Verteidigung zu Wort. Auch die schon oft zitierten Videos werden wohl wieder eine Rolle spielen. Nächsten Donnerstag ist mit einer Entscheidung des Einzelrichters zu rechnen.

Fall 3 'Jugendlicher aus der Steiermark' Das Verfahren gegen jenen Jugendliche aus der Steiermark dessen Verhandlung Mitte August fortgesetzt wurde endete mit einem Schuldspruch. Genauer mit einem Schuldspruch in einem Anklagepunkt und einem Freispruch in einem weiteren. Im 1. Anklagepunkt, gegen vorrückende Polizeieinheiten tätlich geworden zu sein, wurde er von der Richterin schuldig gesprochen. Grundlage für das Urteil waren die Aussagen der 2 Beamten die ihn festgenommen hatten. Obwohl die von seinem Anwalt vorgelegten Videos keinerlei strafbare Handlung zeigen und er in den besagten 1,5 Sekunden, in denen er geschlagen bzw. getreten haben soll sogar in die entgegengesetzte Richtung schaute. Im 2. Anklagepunkt, bei seiner Festnahme gegen die Beamten getreten zu haben wurde der 18 jährige Demonstrationsteilnehmer freigesprochen. Auch hier haben die Beamten vor Gericht ihre Wahrnehmung korrigiert. In der Anklage stand noch er habe mutmaßlich gegen die Beamten bei seiner Festnahme getreten, vor Gericht waren sie sich dann nicht mehr so sicher. Was wiederum die Frage aufwirft, wie weit diese beiden Zeugen als glaubwürdig erscheinen, bzw. warum es in Österreich trotz Mangel an Beweisen einer strafbaren Handlung aufgrund 2er Aussagen von Polizeibeamten zu einer Verurteilung kommen kann. Aus Mangel an Beweisen für den/die Angeklagte_n ist wohl eher eine hohle Phrase in der österreichischen Rechtssprechung. Der zweite Freispruch ist jedoch irrelevant, das Verfahren endete mit einem Schuldspruch: eine bedingten Geldstrafe von 360 Euro (180 Tagsätze zu je 2 Euro) oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Um einiges höher wird vermutlich der noch zusätzlich zu zahlenden Kostenersatz für das Verfahren ausfallen. Sein Anwalt legte volle Berufung ein (wegen Nichtigkeit, unrichtige Sachverhaltsfeststellung, unrichtige rechtliche Beurteilung), das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Wann das Berufungsverfahren (Verfahren in zweiter Instanz) stattfinden wird ist noch nicht absehbar. Interessant bei dieser Verhandlung war überdies, dass die Staatsanwältin gar nicht auf einen Schuldspruch plädierte - sie meinte das sei Auslegungssache - das jedoch der Eindruck gewonnen werden konnte die Richterin wolle um alles in der Welt das Verfahren mit einem Schuldspruch beenden. Das lässt wiederum die Vermutung aufkommen, es werde zwanghaft nach einer Legitimation für diesen Polizeieinsatz am 1.Mai gesucht, sowie Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichtes aufkommen.

Fall 4 'junge Demonstrantin' Jenes Verfahren gegen eine junge Demonstrantin der vorgeworfen wurde einen Polizisten verletzt zu haben (was immer eine schwere Körperverletzung bedeutet, auch wenn es nur ein Kratzer ist) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Hiermit wurde ein weiterer Versuch der Polizei vereitelt Demonstrant_innen für das Fehlverhalten der Polizei büßen zu lassen indem das Phantom der gewalttätigen linken Demonstrant_innen bemüht wird.

Fall5 'Rainer Zendron' Einen Termin für die Verhandlung gegen Rainer Zendron gibt es noch nicht. Nun ist nur von der Staatsanwaltschaft (auf Weisung des Justizministeriums) verfügt worden, dass Rainer nur mehr wegen einem der anfänglich drei Vorwürfen angeklagt wird. Von 2x Widerstand gegen die Staatsgewalt und 1x schwere Körperverletzung ist nur 1x Widerstand übrig geblieben. Konkret wird ihm vorgeworfen die Verhaftung einer Demonstrantin verhindert haben zu wollen. Jener Demonstrantin deren Verfahren in der Zwischenzeit eingestellt wurde. Von einer Anklage wegen den beiden anderen Vorwürfen - dem Widerstand gegen die eigene Verhaftung und die Körperverletzung eines leitenden Polizeibeamten - wurde Abstand genommen. Laut seinem Anwalt Rene Haumer wollte die Linzer Staatsanwaltschaft das gesamte Verfahren gegen Rainer einstellen, wurde aber diesbezüglich vom Justizministeriums zurück gepfiffen. Wie auch in dem Fall gegen die Tierrechtsaktivist_innen beweist das Justizministeriums ein weiteres mal, dass es ein politisches Interesse hat an der Verfolgung von politischem Aktivismus. Für den Prozess gegen Rainer hat der Anwalt schon angekündigt dass ungeschnittene ORF Video als Beweismaterial einzubringen. Wir sind gespannt auf neue Bilder. Zumindest dokumentiert dieses Filmmaterial den Schlag eines Polizisten gegen Rainer Zendron. Somit beschränken sich alle Anklagen auf Widerstand gegen die Staatsgewalt. Keiner der anfänglich vorgebrachten Vorwürfe der (schweren) Körperverletzung war es wert vor Gericht verhandelt zu werden.

Um ein wenig Überblick in die vielfache Aufarbeitung zu bringen, nachstehend eine Auflistung aller Institutionen die sich (zumindest angeblich) mit dem gewaltsamen Übergriffen der Polizei auf die 1. Mai Demo in Linz beschäftigen:

Landesgericht Linz Am Landesgericht Linz wurden und werden jene vier Prozesse verhandelt, die aufgrund eines Strafantrags der Staatsanwaltschaft Linz durch eine_n Einzelrichter_in beurteilt und abgeurteilt werden müssen. Nur ein Verfahren wurde zu Gänze eingestellt.

Oberlandesgericht Linz Aufgrund der Berufung im Fall 'Jugendlicher aus der Steiermark' durch den Anwalt findet dieser Prozess in der zweiten Instanz seine Fortsetzung. Die Berufungsverhandlung wird aufgrund der neuerlichen Fristen und Prozessabläufe mit Sicherheit erst im nächsten Jahr stattfinden.

Staatsanwaltschaft Linz Die Rolle der Staatsanwaltschaft Linz in den letzten Monaten ist ambivalent. Erstens wurden gegen vier der fünf von der Polizei als widerständige oder gewalttätige kriminalisierten Demonstrant_innen auch tatsächlich Strafanträge eingebracht. Somit wird die Kampagne der Polizei weitergeführt die Demonstrant_innen als die Überltäter_innen des 1. Mai darzustellen. Zweitens wurde dennoch ein Verfahren gegen eine Demonstrantin eingestellt und auch jenes gegen Rainer Zendron sollte angeblich laut Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Drittens - und dies ist wohl die himmelschreiendste Frechheit in der gesamten Angelegenheit - wurde bis jetzt kein einziger Strafantrag gegen einen der prügelnden Polizisten eingebracht. Dies müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich von Amts wegen und selbstständig veranlassen. Im Juni machte zwar medial ein Gerücht die Runde die Staatsanwaltschaft strebe ein Verfahren gegen einen Polizisten an, davon haben wir jedoch auch nie wieder etwas gehört.

Justizministerium Dieses interveniert im Interesse der Polizei und der ÖVP. Nationalrat Im Parlament sind zwei Anfragen zum 1. Mai eingebracht worden, eine durch Peter Pilz und eine weitere durch die Abgeordnete Sonja Ablinger. Beide Anfragen thematisieren einzelne Aspekte des Polizeieinsatzes am 1. Mai und richten sich an die Bundesministerin für Inneres Maria Fekter.

Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Am 1. September wurde jene Beschwerde vor dem UVS verhandelt die unter anderem von Michael Gehmacher von der SLP eingebracht wurde. Inhalt der Beschwerde war der tätliche Angriff der Polizei gegen Demonstrant_innen durch Pfefferspray durch den die beiden Demonstrant_innen die die Beschwerde einbrachten in ihrer körperlichen Integrität verletzt wurden. Gehmacher musste noch am 1. Mai im Krankenhaus medizinisch versorgt werden da er selbst nach einer Stunden noch immer nicht das Sehvermögen zurück erlangt hatte. Am Verhandlungstag (von 9 Uhr Morgens bis in die Abendstunden) wurde noch keine Entscheidung getroffen, mit einer solchen ist nicht vor Ende September zu rechnen.

Volksanwaltschaft Von der Bearbeitung der bei der Volksanwaltschaft eingelangten zwei Beschwerden ist noch nichts an die Öffentlichkeit gedrungen.

Menschenrechtsbeirat Seit kurzem interessiert sich auch der Menschenrechtsbeirat für die Polizeiübergriffe am 1. Mai. "Der Menschenrechtsbeirat überprüft die Tätigkeit der Sicherheitsexekutive unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte, entfaltet darüber hinaus eine inhaltlich-konzeptive Arbeit und erstattet auf Grundlage dieser Arbeit dem Bundesminister für Inneres Verbesserungsvorschläge."(www.menschenrechtsbeirat.at) In diesem Gremium sitzen Rechtsexpert_innen aus dem Verfassungsgerichtshof, aus universitären Institutionen und aus im Gebiet des Menschenrechtsschutzes tätige nichtstaatliche Organisationen. Der zahnlose Tiger Menschenrechtsbeirat hat jedoch maximal die Möglichkeit ein Fehlverhalten der Exekutive aufzuzeigen und dem Innenministeriums Vorschläge zu unterbreiten.

Büro für Interne Angelegenheiten Von den Ermittlungen bzw. Ergebnissen dieser durch das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) des Innenministeriums können wir leider nichts berichten, oder habt ihr anderes erwartet?

In Summe scheint die Befürchtung gerechtfertigt, dass es wieder einmal keine Konsequenzen geben wird, weder für die beteiligten Beamten noch für die Polizei als Institution.

NO JUSTICE, NO PEACE!

"Auf der Donaulände werden keine Orgien gefeiert"

derstandard.at
Don, 2009-09-10

STREITGESPRÄCH ZUR LINZ-WAHL

Grüne Schobesberger und blauer Wimmer über das "Bedrohungsbild" von Jugendlichen in Linz, "grausliche" Wahl-Slogans und warum man die Polizei nicht durch Privatsherrifs ersetzen kann

"Da unterscheiden wir uns massiv in unserem Weltbild", sagt Eva Schobesberger zu Detlef Wimmer. Der entgegnet: "Die Menschen haben andere Probleme als weltanschauliche Grabenkämpfe."
Ein derStandard.at-Streitgespräch der Spitzenkandidaten von Grünen und FPÖ bei der Linzer Gemeinderatswahl über polarisierende Wahlplakate, "Sauforgien" von Jugendlichen und die Polizei als "Hüterin von Recht und Ordnung". Es moderierte Rosa Winkler-Hermaden.

derStandard.at: Warum gelten Jugendliche als politikverdrossen und uninteressiert?

Schobesberger: Im Straßenwahlkampf erlebe ich sehr viele junge Menschen, die sehr interessiert sind. Ich glaube nicht, dass bei den Jugendlichen eine besondere Politikverdrossenheit da ist. Natürlich gibt es Menschen, die sich nicht für ihr Umfeld interessieren, aber es sind sicher nicht bedeutend mehr als früher. Gerade bei den Jugendlichen erlebe ich eher das Gegenteil.

Wimmer: Ich kann dem beipflichten. Wir spüren, dass vor allem die ganz jungen, die 16- bis 20-Jährigen ein großes Interesse an Politik haben. Zum Teil wissen sie mehr als die älteren. Die Art und Weise, wie sie sich Informationen verschaffen, ist eine andere. Sie lesen nicht in dem Ausmaß Zeitungen, wie das vielleicht früher der Fall war, sondern es gewinnt das Internet mehr an Bedeutung.

derStandard.at: Analysen ergeben oft, dass Jugendliche vermehrt die FPÖ wählen. Warum zieht es die Jungen zu den Blauen?

Schobesberger: Ich glaube das nicht. Die FPÖ stellt die Dinge verkürzt da. Teilweise werden Dinge dadurch auch unrichtig. Wenn man Themen seriös angehen will, dann geht das nicht in zwei Wörtern.

Wimmer: Unsere Zielsetzung ist es, teilweise schwierige Themen möglichst einfach auf den Punkt zu bringen. Man kann leider auf einem Plakat nicht das ganze Wahlprogramm plakatieren. Je länger man formuliert, desto mehr geht an Inhalt verloren, weil er einfach nicht mehr wahrgenommen wird.

derStandard.at: Warum werden die Plakate der FPÖ so oft kritisiert?

Wimmer: Die FPÖ polarisiert natürlich, spricht Themen an, die von anderen Parteien nicht thematisiert werden. Wir warnen vor der Überfremdung und machen uns nicht nur Freunde damit. Aber uns geht es nicht darum, den politischen Mitbewerber zu überzeugen. Wir wollen die Menschen da draußen überzeugen.

Schobesberger: Wir setzen bei unseren Plakaten nicht auf Angstmache und Auseinanderdividieren. Herr Wimmer, wie Sie mit Begrifflichkeiten wie Überfremdung herumwerfen, das sind Dinge, die finde ich grauslich. Das ist Nazi-Vokabular. Da sieht man ganz klar ein Menschenbild. Sie als Jurist müssten bei Slogans wie "Zuwanderungswellen statt Arbeitswellen" wissen, dass das ganz sicher kein kommunalpolitisches Thema ist. Wir machen in Linz keine Asylgesetze oder bestimmendes Fremdenrecht. In Linz leben Menschen aus über 140 Nationen miteinander und das ist gut so. Das funktioniert in weiten Teilen auch friedlich. Sie erzählen von Problemen, die gar nicht existieren.

Wimmer: Uns liegt eine ganz aktuelle Untersuchung vor. Demnach wird 2041, wenn alle Parameter gleich bleiben, der Zeitpunkt gekommen sein, wo die einheimischen Linzer in der Stadt in der Minderheit sind. Es werden von uns keine Ängste geschürt - das ist ein Faktum. Das lässt sich mathematisch berechnen. Es kann natürlich sein, dass sich manche Dinge anders entwickeln als angenommen, darauf arbeiten wir auch hin.

Schobesberger: Sie kommen immer mit Zahlen und Studien. Mir ist nicht klar, was das heißen soll. Wen zählen Sie dazu? Bin ich keine Linzerin, weil meine Urgroßmutter nicht hier geboren ist? Wann ist man denn ein Linzer und wann nicht mehr?

Wimmer: Das ist eine berechtigte Frage. Zuwanderung hat es immer gegeben, da haben Sie Recht. Da können wir bis in die Steinzeit zurückgehen. Aber man muss unterscheiden. Ist es ein kleines Maß an Zuwanderung, wie es das immer gegeben hat? Kommen die Zuwanderer aus den Nachbarländern? Oder ist die Zuwanderung unkontrolliert und kommen die Leute aus anderen Kontinenten? Und es gibt Zuwanderer, die sich nicht an unsere Regeln halten, die haben bei uns keinen Platz. Das ist bei uns eindeutig.

derStandard.at: Kommen wir zurück zur Jugendpolitik: Muss man als Stadtpartei anders agieren als am Land?

Wimmer: Am Land hat man ein aktiveres Vereinsleben, in der Stadt ist die Anonymität viel größer. Es ist sicher schwierig, dass man die Jugendlichen für etwas begeistern kann. Jugendengagement steht und fällt mit einem aktiven Vereinsleben.

Schobesberger: In der Stadt ist es besonders wichtig, dass man Jugendlichen den entsprechenden Raum zur Verfügung stellt. Es gibt immer wieder Konfliktpotential, wenn der nicht vorhanden ist. Wir haben in den letzten Jahren hier auch einige Initiativen gestartet. Auf der Donaulände gibt es jetzt den Jugendpoint, einen öffentlichen Platz, an dem sich Jugendliche treffen können.

Wimmer: Es ist wichtig, dass auf öffentlichen Plätzen, in Straßen, Parks Freiraum für alle Menschen da ist. Die Freiheit des einen endet natürlich dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Man muss darauf achten, dass in Problemzonen die Verschmutzung nicht überhandnimmt, wie es zum Beispiel in der Altstadt immer wieder vorkommt. Anrainer beschweren sich, dass in der Früh oft noch Scherben vom Vortag herumliegen.

Schobesberger: Dafür ist unter anderem unser Stadtrat zuständig. Es hat eine Änderung im Reinigungszyklus gegeben und seither gibt es keine Beschwerden mehr.

Wimmer: Wir haben Kontakt zu Anrainern, die sich gestört fühlen. Man muss hier schon aufpassen, auch auf der Donaulände. Denn es gibt immer wieder leider auch Menschen, die über die Stränge schlagen, wo Orgien gefeiert werden und der Müll nicht weggeräumt wird. Und ein gewisses Bedrohungsbild da ist. Was heute bei einer wilden Sauforgie beginnt, geht dann in Sachbeschädigung, in Raufereien, Rangeleien und Körperverletzungen über. Da sind die Übergänge oft fließen.

Schobesberger: Auf der Donaulände werden keine Orgien gefeiert. Die Jugendlichen verbringen dort ihre Freizeit und am Abend trinken sie halt ab und zu ein Bier. Ich will keine sterilen Plätze, für mich ist das in Ordnung, wenn die Menschen in einem Park liegen und ihre Freizeit dort verbringen - sei es alleine lesend oder in der Gruppe auch Bier trinkend.

Wimmer: Wenn das alle so machen, ist es perfekt.

derStandard.at: Wie wollen Sie dafür sorgen?

Wimmer: Wir wollen zur Unterstützung der Polizei eine Stadtwache einrichten, die im Bereich der kommunalen Sicherheit, der Ordnung, der Prävention von Verbrechen tätig ist. Dadurch soll in Linz die Lebensqualität verbessert werden.

derStandard.at: Wieviele Personen sollen das sein?

Wimmer: Es müssten um die 100 Personen eingeplant werden, die im Schichtbetrieb in Linz unterwegs sind. Die Mitarbeiter der Stadtwache gehören auf die Straße, weil man nur dort auch was verbessern und was verändern kann. Die Stadtwache ist aber nicht als Ersatz für die Polizei gedacht. Nur in Kombination kann das funktionieren. Aufgabe der Stadtwache wäre es vor allem im Bagatellbereich, wo es nicht einen ausgebildeten Mordkommissar braucht, tätig zu sein und die Polizei zu unterstützen. Die angesprochenen illegalen Müllablagerungen, Rangeleien oder Sachbeschädigungen könnten verhindert werden. Da braucht es nicht ein paar Streifenwägen der Polizei, um da einzuschreiten.

Schobesberger: Wir sind gegen eine Parallelpolizei, zu der sich Interessierte freiwillig melden können. Ich glaube auch nicht, dass das zu einem Sicherheitsgefühl beiträgt, wenn Leute herumrennen, die in Wahrheit keine Kompetenzen haben. Das verunsichert zusätzlich. Unser Standpunkt ist klar: Man muss die Polizei mit den notwendigen Kompetenzen mit Ressourcen ausstatten und nicht zusätzliche Privatsheriffs durch die Stadt schicken, die eh nichts zu sagen haben. Es wäre gescheiter, ausgebildete MediatorInnen anzustellen.

derStandard.at: Die Grünen wollen im Wahlkampf gegen Rechtsextremismus auftreten. Wieso?

Schobesberger: Rechtsextremismus muss man verhindern. Das geht in eine ganz gefährliche Richtung, wo Menschen gegeneinander aufgehetzt werden. Menschenverachtende Strömungen unterstützt werden und sicher nicht beitragen, dass man vernünftig miteinander reden kann.

Wimmer: Das setzt die Frage voraus, was überhaupt darunter verstanden wird. Ich sehe auf den Plakaten den Spruch: "Kampf gegen rechts". Und nicht gegen Rechtsextremismus.

Schobesberger: Der Spruch heißt "Eine starke Stimme gegen rechts". Und es ist wichtig dagegen aufzutreten.

Wimmer: Der "Kampf gegen links" oder der "Kampf gegen rechts" ist eine Themenverfehlung. Wir sind in einer der größten Wirtschaftskrisen. Die Menschen haben andere Probleme als weltanschauliche Grabenkämpfe. Es wäre sehr viel wichtiger, in Linz andere Themen aufzugreifen. Wir haben auch nicht immer Freude mit linken Ideen und Vorschlägen in der Politik. Aber wir würden nie so weit gehen, dass wir uns als einem der zentralen Themen dem Kampf gegen links widmen.

Schobesberger: Vielleicht darf ich selber einmal erklären was wir wollen? Für mich ist es das abscheulichste überhaupt, wenn man den Menschen vorgaukelt, man kann die Krise abwehren, wenn man einzelne Bevölkerungsgruppen ausschließt. Genau um das geht es mir, diese Strömung muss man verhindern. Dass Sie eine Abgrenzungsschwierigkeit haben, das ist mir schon klar. Ich hab Aussagen von Ihnen im Kopf, wo Sie den Bund freier Jugend als normale Jugendorganisation bezeichnen.

Wimmer: Es hat in Wels einen Prozess gegeben. Mitarbeiter des BfJ waren angezeigt worden, aber alle Angeklagten wurden freigesprochen. Das sind lauter unbescholtene Staatsbürger, die gerichtlich freigesprochen wurden. Ich sehe kein Problem, man kann ihnen keinen Vorwurf machen. Ich will da nicht den OGH befragen. Ich finde es sehr gut, dass es eine parteiunabhängige Justiz gibt, die nach dem Rechtsstaat vorgeht. Ich verurteile niemanden, nur weil das von linker politischer Seite verlangt wird.

Schobesberger: Das ist einer der ganz wenigen Punkte, wo wir uns einig sind: die Unabhängige Gerichtsbarkeit steht außer Frage. Aber darum geht es ja eigentlich nicht. Der Bund freier Jugend ist mehrfach als rechtsextreme Vereinigung kategorisiert worden. Oder sehen Sie das anders?

Wimmer: Der Begriff des Rechtsextremismus wird immer wieder schlampig mit einer Art Gießkannenmethode verwendet, was weiter rechts ist als die ÖVP. Das ist eine sehr bedenkliche Entwicklung.

derStandard.at: Was verstehen Sie unter Extremismus?

Wimmer: Extremismus, so wie ich es verstehe, ist mit der Demokratie nicht mehr vereinbar. Dasselbe gilt für Linksextremismus. Es ist völlig absurd, eine politische Partei auch nur irgendwie als extremistisch zu bezeichnen, die sich an die Spielregeln der Demokratie hält.

Schobesberger: Herr Wimmer, jetzt haben Sie was verwechselt: Wir reden vom Bund freier Jugend und nicht von der FPÖ ...

Wimmer: Wir waren allgemein bei der Frage, was Extremismus bedeutet.

derStandard.at: Am ersten Mai ist die Polizei in Linz bei einer Demonstration eingeschritten, es wurden mehrere Personen festgenommen. Hat die Polizei richtig agiert?

Wimmer: Ich war selbst bei dieser Demonstration nicht dabei. Mir ist bekannt, dass die Situation damals eskaliert ist, dass es Ausschreitungen gegeben hat. Die Sache ist derzeit in Klärung. Ich will da nicht vorverurteilen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Polizei, wie es teilweise behauptet wird, aus Jux und Tollerei eingegriffen hat.

Schobesberger: Wir haben eine ganz klare Position. Es hat diese Bilder gegeben vom ORF, wo man Polizisten sieht, die wild auf Menschen einprügeln, die am Boden gelegen sind. Das ist aufklärungsbedürftig. Ich bin auch davon ausgegangen, dass das im ureigensten Interesse der Polizei ist. Nur weil sie eine Uniform tragen, heißt das nicht, dass die Polizei immer Recht hat. Auch Polizisten sind nur Menschen, die ab und zu einen Fehler machen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir von vornherein sagen, die Polizei ist schuld. Wir sagen aber auch nicht, die Polizei ist keinesfalls Schuld.

Wimmer: Es gibt nur leider im Bereich linker Jugendorganisationen, der Sozialistischen Jugend zum Beispiel, und auch der Grünen Jugend, ein Bündnis gegen Polizeigewalt und das ist eine Vorverurteilung.

Schobesberger: Das Bündnis fordert Aufklärung gegen mutmaßliche Gewalt.

Wimmer: Das ist eine Vorverurteilung.

Schobesberger: Das Bündnis will Demonstrationsfreiheit und tritt gegen willkürliche Gewaltanwendung auf. Das ist eine Grundsatzhaltung. Da sehe ich nichts Verwerfliches daran. Sie sagen, im Zweifelsfall muss man die Polizei in Schutz nehmen, weil sie Hüterin von Recht und Ordnung.

Wimmer: Die Polizei muss de facto ein Vorschussvertrauen haben weil sie für den Staat, für die Gemeinschaft tätig ist. Wenn wir soweit gehen und die Polizei wegen jeder Amtsanwendung sofort vorverurteilen, wohin würde das führen? Dass die Polizei irgendwann untätig bleibt, weil sie sich vor der Konsequenz untätig zu bleiben weniger fürchtet.

derStandard.at: Gibt es trotz er vielen verschiedenen Ansichten eigentlich auch etwas, das Sie am jeweils anderen schätzen?

Wimmer: Ich finde es grundsätzlich sehr gut, wenn jemand politisch interessiert ist. Gerade die Grünen sind eine Partei, die weltanschaulich sehr geprägt ist, wo man sicher nicht aus Opportunismus dazu geht. Und das ist etwas, auch wenn es mir überhaupt nicht entspricht, das ich bewundernswert finde.

Schobesberger: Ich tu' mir da wirklich schwer. Für mich ist die Tendenz, die rechte Ecke, in die Sie mit Ihrer Fraktion gehen, bedrohlich.

Wimmer: Dann darf ich vielleicht noch ergänzen: Trotz des vorher erwähnten positiven Aspektes erkenne ich leider wenig Bereitschaft zum sachlichen Diskurs. (derStandard.at, 10.9.2009)

Zu den Personen:

Eva Schobesberger (33) ist Spitzenkandidatin der Grünen bei der Linzer Gemeinderatswahl am 27. Oktober. Sie studierte Jus und ist politische Referentin von Stadtrat Jürgen Himmelbauer.

Detlef Wimmer (25) ist FPÖ-Spitzenkandidat in Linz und studierte ebenfalls Jus. Er ist Rechtspraktikant am Landesgericht Linz.

Senat prüft Beschwerde gegen Polizei

Österreich
Mit, 2009-09-02

Linz. Die gewaltsamen Zusammenstöße zwischen Polizisten und Teilnehmern der 1.-Mai-Demo beschäftigen wieder ein Gericht. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) verhandelte gestern die Beschwerden der Opfer.
Beschwerdeführer ist Michael Gehmacher, der selbst nach der Demo und dem Polizeieinsatz im Spital behandelt werden musste. Ein Urteil, ob die Beamten unnötig gewalttätig gegen die Demonstranten vorgingen und die Kundgebung verhinderten, stand gestern noch nicht fest.
Die Sozialistische Linkspartei erneuerte gestern ihre Forderung nach einer unabhängigen Untersuchungskommission. Bei der Demo gab es mehrere Verhaftete und Verletzte.