Angeklagter nach 1.-Mai-Demo freigesprochen

ooe.orf.at
Don, 2009-09-17

Ein 34-jähriger Angeklagter ist nach der eskalierten 1.-Mai-Demo in Linz am Donnerstag am Landesgericht freigesprochen worden. Videos der Kundgebung hätten keinen Nachweis einer strafbaren Handlung erbracht, so der Richter.

Urteil nicht rechtskräftig
Der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Fußtritte ausgeteilt
Der 34-jährige Linzer musste sich bereits Ende Juli vor Gericht verantworten, die Verhandlung wurde aber vertagt. Er soll laut Anklage bei der Identitätsfeststellung im Bereich der angeblich Vermummten handgreiflich geworden sein und Fußtritte ausgeteilt haben.

Erschlaffte Muskeln
Der Mann erklärte dagegen, dass ihn die Beamten aus einem Block von ineinandergehängten Demonstranten herausgerissen hätten. Da habe er seine Muskeln erschlaffen lassen und sich dem Schicksal ergeben.

Modische Aspekte
Nur eine Minderheit habe Sonnenbrillen und Kapuzen getragen, er vermute dabei rein modische Aspekte, so der Beschuldigte, der der Polizei aggressives und provokantes Verhalten vorwarf.

Polizist "zu 95 Prozent" sicher
Ein Beamter berichtete hingegen in seinem Protokoll, dass ihn der Angeklagte in den Bauch getreten habe. Vor Gericht war er sich nur mehr "zu 95 Prozent" sicher. Ein weiterer als Zeuge geladener Polizist will gesehen haben, dass er seinen Kollegen angegriffen habe.

Keine aktiven Handlungen auf Video
In den in der Verhandlung gezeigten Aufnahmen waren jedoch keine aktiven Handlungen des Mannes zu sehen. "Wir haben gewusst, dass mehrere Kameras mitlaufen", sagte der angeblich Attackierte. Man habe nichts konstruieren wollen und gehofft, dass auf den Videos mehr zu erkennen sei.

Verletzte am 1. Mai
An der vom "Aktionskomitee 1. Mai" angemeldeten Demo auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wurden diese von den Beamten umstellt und am Weitergehen gehindert.

So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte die Exekutive. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen.

Erster Freispruch im Juni
Bereits Mitte Juni war ein Angeklagter nach der Demo im Zweifel freigesprochen worden, Mitte August wurde ein weiterer zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt.

Einem anderen Beschuldigten wird noch der Prozess gemacht: dem Vizerektor der Kunstuniversität Linz, Rainer Zendron, der sein Amt ruhend gestellt hat.