Weitere Beschwerden nach 1.-Mai-Demo abgewiesen
Unabhängiger Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich begründet die Entscheidung eingehend. Drei Beschwerden stehen noch aus.
Linz - Nach einer Demonstration war es am 1. Mai in Linz zu Gewaltszenen zwischen Polizei und Demonstranten gekommen.
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (UVS) erhielt insgesamt sechs Maßnahmenbeschwerden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz.
Zwei weitere Beschwerden abgewiesen
Nachdem schon im Juni eine Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen wurde, hat der UVS nun zwei weitere Beschwerden von Demonstranten abgewiesen.
Nach einer mündlichen, öffentlich durchgeführten Verhandlung am 1. September wurde festgestellt, dass die Demonstration zu keinem Zeitpunkt aufgelöst wurde.
Es konnte keine Verletzung der Versammlungsfreiheit der beiden Beschwerdeführer festgestellt werden. Der polizeiliche Einsatz von Pfefferspray war laut UVS nötig um einen Angriff abzuwehren. Gegen die Entscheidung kann binnen sechs Wochen berufen werden.
Verhaftungen von Demonstranten
Nach der Maidemonstration waren fünf Personen verhaftet und weitere verletzt worden. Danach haben sechs Demonstranten Beschwerde gegen das Vorgehen der Polizei eingereicht.
Die drei weiteren Beschwerden, die Vorkommnisse innerhalb des von der Polizei eingekesselten Bereichs betreffen, wurden vom UVS bis zur Entscheidung des Landesgerichts Linz ausgesetzt.
Der genaue Wortlaut der Entscheidung des UVS samt eingehender Begründung kann im Internet unter: www.uvs-ooe.gv.at abgerufen werden. (red)