Demo: Polizei liefert Polizist Aussageentwurf

ooe.orf.at
Mon, 2009-10-19

Nach der 1.-Mai-Demo in Linz hat eine Demonstrantin einen Polizisten wegen Gewaltanwendung angezeigt. Das Einsatzreferat ordnete die Einvernahme des Beamten an, lieferte aber einen Entwurf für dessen Aussage gleich mit.

Das wurde am Montag beim Untersuchungsausschuss zur Klärung diverser Justiz- und Spitzelaffären bekannt. Die Grünen zitierten aus einem E-Mail-Protokoll der Polizei nach der eskalierten 1.-Mai-Demonstration in Linz.

Verletzte auf beiden Seiten
An der von linken Organisationen veranstalteten Demo hatten am 1. Mai 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte in die Kundgebung eingeschlichen, die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation.
Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen. Ein Demonstrant wurde bisher (nicht rechtskräftig) verurteilt, zwei wurden freigesprochen, ein Verfahren eingestellt. Ein weiterer Prozess startet im November.

Vorwurf der Verleumdung
Die Veranstalter der Demonstration kritisierten das Vorgehen der Polizei als überzogen und sprachen von einer "Eskalationsstrategie". Rückschlüsse auf den Umgang der Polizei mit diesen Vorwürfen lässt nun eine vom Grünen Peter Pilz im U-Ausschuss zitierte E-Mail von Christian Moser vom Einsatzreferat des Linzer Stadtpolizeikommandos zu: Eine "dunkle Frau" (Moser) hatte einem Polizisten vorgeworfen, sie aus rassistischen Gründen mit Pfefferspray verletzt zu haben. Moser bat die Polizeiinspektion Mondsee daher um Einvernahme des Kollegen, lieferte aber gleich einen Entwurf für die Aussage mit, der auch den Vorwurf der Verleumdung gegen die Demonstrantin enthält.

"Das ist nur ein Vorschlag"
In der E-Mail an die Polizeiinspektion Mondsee wurde um eine "Zeugenniederschrift" gebeten und weiter: "Inhalt der NS sinngemäß: 'Ich habe einen rechtswidrigen Angriff (...) abgewehrt, es handelt sich hierbei um das Delikt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannt Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich/ich kann mich nicht (sic!) an eine dunkle Frau erinnern. Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt. Mehr kann ich dazu nicht angeben.'"
"Das ist nur ein Vorschlag, länger soll's nicht werden und inhaltlich drückt es wohl eh alles aus", schrieb Moser weiter. Die von der Kriminalpolizei angeregte "Einvernahme mit Personenblatt" lehnte Moser übrigens ab: "Das mit dem Personenblatt jetzt noch nicht, so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt, sie muss die Rassismuskeule schwingen."