90 Euro Strafe wegen eingesteckten Halstuchs
Eine Strafe von 90 Euro hat nun ein Teilnehmer der Demonstration, bei der es am 1. Mai in Linz zu einer Ausschreitung gekommen ist, von der Polizei zugeschickt bekommen. Begründung: Er habe ein Halstuch bei sich gehabt.
Es handelt sich um eine jener fünf Personen, die damals verhaftet worden sind. Vor zwei Wochen ist er am Linzer Landesgericht vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Diese Woche ist die Strafe ins Haus geflattert.
"Vermummung"
Der Rechtsanwalt des Mannes, Rene Haumer, hat dagegen bereits einen Einspruch gemacht. Er sagt: "Gegen diesen Mandaten wurde eine Strafverfügung von der Bundespolizeidirektion Linz erlassen, weil er ein Halstuch bei sich in der Hosentasche getragen hatte und hier eine Vorbereitungshandlung für eine Vermummung gesehen wurde, obwohl auf Videos dokumentiert war, dass dieses Halstuch nie zum Einsatz gelangt ist."
Der Linzer Polizeipräsident Walter Widholm sagt dazu: "Zu dem konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen. Aber generell gilt natürlich, dass das Vermummen bei angemeldeten Versammlungen zumindest eine Verwaltungsübertretung darstellt."
Büro für Interne Angelegenheiten
Grundsätzlich sei der Polizeieinsatz am 1. Mai in Linz in Ordnung gewesen, so Widholm, das Verhalten einzelner müsse überprüft werden. Die Staatsanwaltschaft Linz hat inzwischen das Büro für Interne Angelegenheiten des Innenministeriums mit Ermittlungen gegen vorerst unbekannte Polizeibeamte beauftragt, wegen des Verdachts auf Körperverletzung.
Auch der Anwalt mehrerer Demonstrationsteilnehmer hat eine Sachverhaltsdarstellung an das Büro für interne Angelegenheiten geschickt. Darin wird der Verdacht der Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs durch Polizisten erhoben.