1.‭ ‬Mai Linz:‭ ‬Ein weiterer Freispruch

at.indymedia
Sam, 2009-11-07

Gleich vorweg die Info,‭ ‬dass das Bündnis gegen Polizeigewalt die Homepage überarbeitet und aktualisiert hat.‭ ‬Der Pressespiegel wurde vervollständigt,‭ ‬auf der Seite sind nun nicht nur alle Videos und Audios zu finden sondern auch eine Sammlung interessanter und brisanter Dokumente‭ (‬Sachverhaltsdarstellung an das BIA,‭ ‬Einsprüche gegen Verwaltungsstrafverfügungen etc.‭) ‬rund um die juristische Aufarbeitung des‭ ‬1.‭ ‬Mai:‭ http://gegenpolizeigewalt.servus.at‭

Rainer Zendron:‭ ‬Freispruch im Zweifel

Am Donnerstag den‭ ‬5.November‭ ‬2009‭ ‬stand Rainer Zendron,‭ ‬Vizerektor der Linzer Kunst-Universität,‭ ‬vor Gericht.‭ ‬Es ging bei dieser Verhandlung um den Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt.‭ ‬Konkret wurde Rainer Zendron vorgeworfen einen Polizeibeamten durch einen Schlag gegen die Schulter tätlich angegriffen zu haben bzw.‭ ‬versucht zu haben diesen in den Schwitzkasten zu nehmen.‭ ‬Dadurch soll er versucht haben die Verhaftung jener jungen Demonstrantin,‭ ‬deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde,‭ ‬zu verhindern.‭ ‬Rainer Zendron erklärte sein Eingreifen,‭ ‬das er nie bestritt,‭ ‬damit,‭ ‬dass er den Beamten der die Demonstrantin so unsanft zu Boden drückte von der Unangemessenheit seines Handelns überzeugen wollte.‭
Vier Beamte waren als Zeugen der Anklage geladen.‭ ‬Als erster kam der angeblich attackierte Oberstleutnant Christian Moser‭ (‬ja genau der mit dem e-mail‭) ‬zu Wort.‭ ‬Der konnte sich zwar an eine feste Berührung am Hals erinnern‭ ‬‭("‬Ich denke,‭ ‬dass es ein Schlag war,‭ ‬oder zwei.‭") ‬war aber im Kern in erster Linie darüber erbost,‭ ‬das überhaupt wer nur auf die Idee kommen kann die Arbeit eines Polizisten in Frage zu stellen.‭ ‬Interessant war auch,‭ ‬dass er immer wieder bei detaillierterem Nachfragen des Richters wie denn die Situation genau von statten lief,‭ ‬auf seine Kollegen verwies‭ „‬da müssen Sie die Kollegen fragen,‭ ‬die haben das genau gesehen‭“‬.
Die Aussagen der drei weiteren Beamten divergierten in großen Ausmaß.‭ ‬Alle sagten brav ihr Sprücherl auf von den Schlägen und dem versuchten Schwitzkasten,‭ ‬doch genau beschreiben konnte dies keiner der Beamten und die Geschichten darum herum widersprachen sich zum Teil diametral.‭ ‬Einmal soll Zendron von rechts gekommen sein und Moser von vorne geschlagen haben,‭ ‬einmal von links und von hinten.‭ ‬Diesmal scheint polizeiintern kein ausführliches und klärendes e-mail verschickt worden sein.‭ ‬Die drei konnten auch die Frage des Richters nicht beantworten,‭ ‬wie die Schläge und der Schwitzkasten in den zwei Sekunden getätigt werden konnten,‭ ‬die am ORF Video nicht zu sehen sind.‭ ‬Auch der Widerspruch zwischen dem,‭ ‬von den Beamten wiederholt vorgebrachten,‭ ‬aggressiven Hinstürmen‭ ‬und massiven bedrängen des Oberstleutnant Mosers von Seiten Zendrons,‭ ‬zu einem Beweisfoto auf dem der Richte sowohl Zendron als auch die Situation als eher statisch beschrieb konnte nicht geklärt werden.
Zwischendurch präsentierte der Verteidiger zwei bisher nicht gezeigte Videosequenzen,‭ ‬die Teile von Aussagen der Beamten in Zweifel zogen.‭ ‬Als Zeuge der Verteidigung wurde nur der Anwalt Wolfgang Moringer gehört,‭ ‬der wiederum alle Wahrnehmungen der Beamten widerlegte.‭ ‬Die restlichen‭ ‬6‭ ‬Zeug_innen der Verteidigung mussten erst gar nicht aussagen.‭ ‬Der Richter hatte sich schon ein Bild gemacht und schloss sich in seiner Begründung des Urteils den Argumenten des Verteidigers an,‭ ‬das bei einem solchen Tohuwabohu kein Schuldspruch zulässig ist.‭ ‬Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was an diesem Tag nicht thematisiert wurde sondern in der noch ausstehenden UVS Verhandlung bzw.‭ ‬in möglichen Verfahren gegen einzelne Polizisten zu klären ist,‭ ‬sind die Vorkommnisse nachdem Zendron zu Boden gerungen wird,‭ ‬der Hergang seiner Verhaftung und im speziellen jener Schlag eines Polizisten auf Zendrons Rücken,‭ ‬der durch die ORF Kamera festgehalten wurde.
Das Schlusswort des Angeklagten in der Verhandlung nutzte Rainer Zendron noch zu folgendem Statement:
"‬Zum Schluss möchte ich festhalten,‭ ‬dass der‭ ‬1.‭ ‬Mai Aufmarsch keine beliebige Demonstration ist,‭ ‬sondern seit‭ ‬120‭ ‬Jahren international von der ArbeiterInnenbewegung und von AntifaschistInnen zur Durchsetzung sozialer und demokratiepolitischer Rechte durchgeführt wird.‭ ‬Er hat daher eine hohe symbolische Bedeutung.‭ ‬Mein Opa wurde vor‭ ‬75‭ ‬Jahren ebenfalls in Linz verhaftet,‭ ‬als er mit anderen versuchte,‭ ‬den Maiaufmarsch zu begehen‭ ‬-‭ ‬doch zu seiner Zeit,‭ ‬unter dem Faschismus,‭ ‬war die‭ ‬1.‭ ‬Mai Demonstration verboten.‭ ‬Heute sind wir zum Glück noch nicht so weit,‭ ‬doch gerade darum bin ich umso mehr empört,‭ ‬dass sich die Polizei anmaßt,‭ ‬den traditionellen Maiaufmarsch unter Vorspiegelung windiger Behauptungen zu sprengen.‭
Als Grund für das Einschreiten der Polizei wurde seitens der Einsatzleitung angegeben,‭ ‬dass einzelne DemonstrantInnen vermummt gewesen wären.‭ ‬Die Polizei konnte jedoch bis heute kein einziges Foto vermummter DemonstrantInnen vorlegen.‭ ‬Dass Personen dazu angehalten wurden,‭ ‬sich mit einem Namensschild fotografieren zu lassen,‭ ‬um am Aufmarsch teilnehmen zu dürfen,‭ ‬ist demokratiepolitisch dramatisch.
Natürlich erwarte und erhoffe ich,‭ ‬dass ich in der heutigen Verhandlung freigesprochen werde.‭ ‬Gleich wichtig ist mir jedoch,‭ ‬dass endlich jener Polizist vor Gericht kommen möge,‭ ‬der für die Verhinderung der Maidemonstration verantwortlich ist und sich die Innenministerin öffentlich für die Vorfälle entschuldigt.‭"

Die längere,‭ ‬zweiseitige Stellungnahme von Rainer Zendron zum Gerichtstermin und zur Verhinderung des Maiaufmarsches‭ ‬2009‭ ‬durch die Polizei kann auf der Homepage vom Bündnis gefunden und gelesen werden.‭

BIA Ermittlungen

Nur einen Tag nachdem der Anwalt Rene Haumer die Sachverhaltsdarstellung an das BIA übermittelte erlangte die Kanzlei bereits ein Anruf.‭ ‬Die Beamten aus Wien möchten schon nächste Woche einen Ausflug nach Linz machen und die ersten zwei der drei involvierten Demoteilnehmer_innen zur Einvernahme bitten.‭ ‬Jeweils zwei Stunden waren dafür anberaumt.‭ ‬Mit anwaltlichem Beistand wurden diese Termine absolviert,‭ ‬bei denen es sich in erster Linie um den Schlagstockeinsatz der Polizei drehte.‭

Strafverfügung gegen Anmelder

Nun flatterte dem Anmelder der‭ ‬1.‭ ‬Mai Demo,‭ ‬Leo Furtlehner von der KPÖ,‭ ‬eine Strafverfügung ins Haus.‭ ‬In dieser wird ausgeführt,‭ ‬das angeblich festgestellt wurde,‭ ‬er habe:
1‎) [‏...‎] "‏nicht für die Wahrung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Versammlung gesorgt,‭ ‬da an der Versammlung Personen teilgenommen haben,‭ ‬die ihre Gesichtszüge durch Kapuzen,‭ ‬Sonnenbrillen und Staubmasken verhüllt haben,‭ ‬um ihre Wiedererkennung zu verhindern.‭"
2‎) [‏...‎] "‏die Versammlung nicht aufgelöst,‭ ‬nachdem Ihrer Anordnung an die Versammlungsteilnehmer‭ (‬sic‭!)‬,‭ ‬die Gesichtszüge nicht zu verhüllen,‭ ‬keine Folge geleistet worden ist.‭"

In dem postwendend returnierten Einspruch führt Leo Furtlehner aus:
‎"[‏...‎] ‏dass das Vermummungsverbot eingehalten wurde.‭ ‬Dies wird durch zahlreiche Fotos und Videos sowie Aussagen von Personen in mehreren bereits stattgefundenen Gerichtsverfahren bestätigt.‭" ‬und weiter:
"‏Damit ist auch der Punkt‭ ‬2‭) ‬der Strafverfügung gegenstandslos,‭ ‬zumal seitens der Polizei niemals eine derartige Aufforderung die Versammlung aufzulösen an mich gerichtet wurde und auch von Seiten der Polizei keine behördliche Auflösung der Versammlung erfolgt ist und somit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorgelegen ist.‭"
Grundlage für die Strafverfügung gegen den Anmelder der Demo am‭ ‬1.‭ ‬Mai ist eine Anzeige der Polizei wegen‭ "‬Nichterfüllung der Pflichten eines Versammlungsleiters‭" ‬vom‭ ‬30.‭ ‬Juli‭ ‬2009‭ ‬in der die Polizei ein weiteres mal ihre eigene Sicht der Dinge zum Versammlungsgesetz und zur Vermummung darlegt.‭ ‬Zumindest wird auch erwähnt,‭ ‬dass sich ein Teil der eingekesselten Demonstrant_innen‭ "‬standhaft weigerten‭" ‬sich einer Identitätsfeststellung zu unterziehen.‭

Strafverfügung wegen einem Halstuch

Bezüglich der Strafverfügung wegen einem bei der Demo am‭ ‬1.Mai eingestecktem Halstuch und der angeblich damit einhergehenden Verletzung des Rechts nach‭ § ‬9‭ ‬Abs.‭ ‬1‭ ‬Z.‭ ‬2‭ ‬Versammlungsgesetz‭ (‬dem sogenannten Vermummungsverbot‭) ‬hat der Anwalt einen argumentierten Einspruch geschrieben.‭ ‬In diesem legt er dar:‭
"Ein Halstuch ist seinem Wesen nach dazu bestimmt,‎ ‏um den Hals getragen zu werden.‭ ‬ebenso ist beispielsweise eine Baseballmütze ihrem Wesen nach dazu bestimmt,‭ ‬am Kopf getragen zu werden.‭ ‬Ein Rollkragenpullover ist seinem Wesen nach dazu bestimmt,‭ ‬als Kleidungsstück am Körper getragen zu werden.‭"
All dies Dinge sind per se nicht strafbar.‭ ‬Laut Gesetz ist es verboten Dinge mit sich zu führen‭ "‬die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,‭ ‬die Feststellung der Identität zu verhindern.‭"‬,‭ ‬also Gegenstände die NUR dazu bestimmt sind,‭ ‬die Feststellung der Identität zu verhindern.‭ ‬Ein Halstuch jedoch ist seinem Wesen nach ein Halstuch.
Immer noch nicht nachvollziehbar ist überhaupt das Bemühen nun durch verwaltungsstrafrechtliche Strafverfügungen Druck auf politische Aktivist_innen auszuüben,‭ ‬wobei gleichzeitig sich ein Vorwurf der Polizei nach dem anderen in Luft auflöst und die Polizei‭ (‬vor allem auch in Linz‭) ‬eigentlich ganz andere Sorgen haben müsste.

Wir ziehen Zwischenbilanz:‭ ‬drei Freisprüche,‭ ‬eine Einstellung des Verfahrens,‭ ‬eine nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung zu‭ ‬360‭ ‬Euro einerseits,‭ ‬Untersuchungen‭ (‬Menschenrechtsbeirat,‭ ‬Volksanwaltschaft‭) ‬und Verfahren‭ (‬BIA,‭ ‬Staatsanwaltschaft‭) ‬gegen die Polizei andererseits.

Autonome Rechtshilfe‭ (‬Linz‭)