Um dem Bündnis beizutreten, schicken Sie bitte eine E-Mail an gegenpolizeigewalt[at]servus.at mit dem Text: "Ich unterstütze das Bündnis gegen Polizeigewalt - Für Demonstrationsfreiheit"
Bündnistreffen
Das nächste Bündnistreffen findet am
Montag den 15. März um 18 Uhr in der KAPU (Kapuzinerstraße 36)
statt!
1.Mai Linz: Die Polizeiaktion auf dem Prüfstand?
Während nun schon die Vorbereitungen für die diesjährige 1.Mai Demo beginnen, starten nun auch endlich die Untersuchungen der polizeilichen Wahnsinnigkeiten des letzten Jahres. Der UVS nimmt in dieser Woche die Arbeit auf und die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat noch bis Ende März Zeit nachzudenken.
In der Freude über den letzten gerichtlichen Freispruch ist ein wenig untergegangen, dass noch ein Verfahren gegen einen Aktivisten noch nicht abgeschlossenen ist. Dabei geht es um ein ziemlich lächerliches Hin und Her wegen zwei Verwaltungsstrafdelikten (im Wert von jeweils 100 Euro).
Strafverfügung gegen den Anmelder
Wer eben immer noch von polizeilichen Behörden geärgert wird ist der Anmelder der letztjährigen Demo. Eine polizeilichen Anzeige im Juli 2009 mündete in eine Strafverfügung wegen dem Versammlungsgesetz. Der Anmelder habe demnach erstens nicht für die „Wahrung des Gesetzes“ gesorgt, da an der Versammlung Personen teilgenommen haben sollen, die ihre Gesichtszüge verhüllten und zweitens habe er die Versammlung nicht aufgelöst weil eben Vermummte dort waren. Zu einer solchen Auflösung wurde er weder von der Polizei aufgefordert noch sah diese selber einen Anlass dies zu tun. Stattdessen wurde lieber der Kessel enger gezogen.
Nach bisher zwei Einsprüchen wurde der Anmelder für den 26. Februar zu einem Gespräch bei der Polizei geladen. Auch dieses verhalf dem Strafamt nicht zur nötigen Weisheit und Weitsicht die Sache endlich auf sich beruhen zu lassen.
Die UVS Verhandlung beginnt
Der Anwalt Mag. Rene Haumer hat nach dem erfolgreichen Ende des letzten gerichtlichen Prozesses gegen einen Demonstranten der mit einem Freispruch endete einen Antrag auf Fortsetzung des UVS-Verfahrens gestellt. Der Unabhängige Verwaltungssenat benötigt nun keine ausgedehnte Vorlaufzeit mehr und die Verhandlung kann beginnen. Der Verhandlungsreigen vor dem UVS beginnt am Freitag den 12. März 2010. Dies ist jedoch noch keine öffentliche Verhandlung bei der Zeug_innen bzw. die Beschwerdeführer_innen einvernommen werden, sondern eine gemeinsame Sichtung der Akten.
Die Untersuchungen des BIA/BAK sind abgeschlossen
Die Untersuchungen des BIA sind nun abgeschlossen und der Akt komplett. Dieser geht nun an die Korruptionsstaatsanwaltschaft die bis Ende März entscheiden muss was sie zu unternehmen gedenkt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist immer dann zuständig, wenn es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs geht und ist das Anschlussstück zum Büro für Interne Angelegenheiten. Wobei nun Anzumerken ist, dass es das BIA seit Jahreswechsel nicht mehr gibt und nun das neue 'Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)' die Aufgaben des BIA übernommen hat. Neuer Name, selbe Adresse.
Das Schweigen der Politik
Wir erinnern uns. Groß war die Aufregung in der ÖVP über die gewalttätigen "Radaubrüder" (allein der Ausdruck als patriarchal-sexistische Verkürzung ist inakzeptabel), aber auch groß die Solidarität mit der Exekutive. Zwei Aussagen möchten wir dazu wieder in Erinnerung rufen:
Landeshauptmann Josef Pühringer: „Mir ist gesagt worden, dass die Exekutive ordnungsgemäß vorgegangen ist. Ich stehe hinter der Polizei, weil sie haben einen schweren Dienst." (Rundschau, 03.05.2009)
GRin Elisabeth Manhal: "Gegen dieses Bündnis bezog Elisabeth Manhal, die Chefin des VP-Gemeinderatsklubs, vehement Stellung. Wer sich mit „Radaubrüdern“ solidarisiere und die Exekutive vorverurteile, dürfe bis zur Aufklärung der Vorfälle keine Subventionen mehr bekommen, forderte Manhal." (nachrichten.at, 02.06.2009)
Auch wenn die Grünen nach jedem Freispruch erneut mit der Forderung an die Öffentlichkeit gehen, die genannten Personen sollten sich bei den fälschlich oder wissentlich falsch Vorverurteilten entschuldigen sind diese nun zu keine Stellungnahme mehr bereit.
Übrigens, vielleicht hat sich ja schon wer darüber den Kopf zerbrochen: Ja, außer als sie zu einem Antrag im Gemeinderat (gegen den ÖVP-Vorschlag der Subventionskürzung für Vereine die das Bündnis unterstützen) dazu gezwungen wurde, schweigt die SPÖ konsequent zum 1.Mai. Auch das eine Leistung.
Law and Order
Einen drauf setzt nun eine punktuelle Koalition zwischen SPÖ, ÖVP und FPÖ mit der Installierung einer Stadtwache in Linz. So als hätten wir mit der Polizei nicht genug Probleme und mit der immer weiter schreitenden Militarisierung des öffentlichen Raums sollen nun auch private Hilfssheriffs uns das Leben schwer machen. Auch wenn wir keine Illusion haben, dass eine Bürger_inneninitiative das Projekt zu Fall bringen kann, halten wir es für sinnvoll ein starkes Zeichen dagegen zu setzen. Alles zu dieser Bürger_innen-Initiative „Linz braucht keine Stadtwache“ und vor allem die Unterschriftenliste findet ihr auf: http://www.stadtwachelinz.at/
Autonome Rechtshilfe (Linz)
http://rechtshilfe.servus.at
1 Mai 09: Alle Aktivist_innen freigesprochen!
Nachdem es die letzten zwei Monate ruhig geworden ist um das juristische Nachspiel des letztjährigen 1. Mai und der auf diesen folgenden Welle an Verfahren und Prozessen gegen Demonstrant_innen gibt es nun wieder erfreuliches zu berichten. Mit dem nun in 2. Instanz erfolgten Freispruch jenes Demonstranten der im Sommer noch zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt wurde sind nun alle Verfahren gegen Aktivist_innen zu deren Gunsten beendet worden. Doch was immer noch nicht erfolgt ist ist die Aufarbeitung des gründlich schief gegangenen Polizeieinsatzes.
Die Bilanz der gerichtlichen und verwalungsstrafrechtlichen Verfahren gegen Demonstrant_innen: vier Freisprüche durch das Gericht, eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, Einstellung aller Verwaltungstrafverfahren.
Noch im Laufen sind die Untersuchungen des Menschenrechtsbeirates, der Volksanwaltschaft und dem BIA bezüglich einzelner Übergriffe durch Beamt_innen und den gesamten Polizeieinsatz als solchen. Nun warten wir mit Spannung auf die Verhandlung der Maßnahmenbeschwerden vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat die vom Anwalt der Betroffenen eingebracht wurde.
Berufungsverhandlung in 2. Instanz
Ein 18jähriger Demonstrant aus der Steiermark wurde im Sommer in 1. Instanz wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer bedingten Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Verteidiger Mag. René Haumer beeinspruchte das Urteil. Am Donnserstag den 11. Februar 2010 erfolgte die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Linz, die mit einem Freispruch endete. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Bedenkzeit, somit ist der Freispruch rechtskräftig.
UVS
Nun da alle Verfahren vor Gericht beendet sind, kann es endlich zur Fortsetzung des UVS-Verfahrens kommen, dass auch dazu beitragen kann den Polizeieinsatz genauer unter die Lupe zu nehmen. Konkret geht es um ein Verfahren mit drei Beschwerden, die durch den Anwalt der Betroffenen beim Unabhängigen Verwaltungssenat OÖ eingebracht wurden. Szenen die dabei im Mittelpunkt stehen sind unter anderem der Angriff eines Schlägertrupps der Polizei auf die eingekesselten wie auch mögliche Verfehlungen bei der Verhaftung von Rainer Zendron.
Halstuch-Strafbescheid aufgehoben
Am 17.09.2009 wurde Günther im Rahmen der Prozesse zum 1. Mai in Linz vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Er staunte nicht schlecht, als nach seinem Freispruch und mehr als 5 Monate nach den Ereignissen vom 1. Mai eine mit 7.10.2009 datierte Strafverfügung ins Haus flatterte, wonach er 90 Euro Strafe zahlen sollte, weil er bei seiner Festnahme ein Halstuch eingesteckt hatte. Für die Bundespolizeidirektion Linz eine Vorbereitungshandlung für eine Vermummung. Rechtsanwalt Mag. René Haumer legte umgehend Einspruch gegen diesen Bescheid ein, der nun mit einem Schreiben vom 10.2.2010 aufgehoben wurde.
BIA
Nachdem schon im Spätsommer die ersten beiden Freigesprochenen vom Büro für Interne Angelegenheiten im Innenministerium einvernommen wurden statteten die Beamten der BIA Mitte Dezember Linz einen weiteren mehrtägigen Besuch ab. Dabei wurde nicht nur Rainer Zendron einvernommen sonder auch zwei Zeug_innen. Dem BIA war es ein großes Anliegen Personen zu finden die jene Situation beschreiben können in der Rainer Zendron von einem Uniformierten aus heiterem Himmel mit dem Schlagstock attackiert wird, jene Situation also die schon durch das ORF Video vom 1. Mai bekannt wurde.
Was das BIA mit den gesammelten Erkenntnisse tun wird, ob sie also der Staatsanwaltschaft einen Bericht übermitteln mit dem Ziel einen Strafantrag gegen die Polizisten zu erwirken, steht in den Sternen.
Friedensinitiative Linz
Das Friedensbüro der Stadt Linz hat Gruppen und politische Zusammenhänge die am 1.Mai auf die Straße gehen zu einem Gespräch eingeladen. Sie möchten eine Begegnung von Demonstrant_innen und Polizei organisieren um den "Demonstrationsfrieden" beim kommenden 1. Mai sicherzustellen. Die Wünsche der Initiative wurzeln in der friedenspädagogischen Illusion eines herrschaftsfreien Diskurses auf gleicher Augenhöhe. Übersehen wird dabei, dass es sich hier nicht um einen Konflikt zwischen zwei gleichberechtigten Streitparteien handelt, sondern um staatliche Repression gegen politische (und vor allem antifaschistische) Aktivist_innen. Einer Mediation wurde von den bei diesem Gespräch anwesenden Aktivist_innen nicht nur mit Skepsis begegnet sondern grundsätzlich abgelehnt. Mauscheleine mit der Polizei wird es nicht geben. Wenn die Friedensinitiative einen Sinn darin sieht kann sie ja die Polizei mit friedenspädagogischer Arbeit beglücken. Da es auch im Bezug auf den 1.Mai ein klares einseitiges Fehlverhalten gegeben hat (was auch von der Friedensinitiative so gesehen wird) liegt es nicht an den Demonstrant_innen zukünftige Demos in Linz friedlich zu gestalten. Schon die Erfahrung seit dem 1.Mai hat gezeigt, dass es immer nur dann zu angespannten Situationen gekommen ist, wenn sich die Polizei einmischt, immer wenn sie sich brav im Hintergrund hält ging alles gut.
Statt einem runden Tisch hinter verschlossenen Türen wurde eine öffentliche Veranstaltung mit einem hochrangigen Polizeivertreter (Lißl oder Widholm) vorgeschlagen, bei welcher die Standpunkte öffentlich dargelegt werden können. Weiters erklärte sich die Friedensinitiative dazu bereit die Stadt Linz in die Pflicht zu nehmen, den Beschluss des Gemeinderates ernst zu nehmen und darauf hin zu wirken dass der Polizeieinsatz lückenlos aufgearbeitet wird.
Bündnis gegen Polizeigewalt
Um das Anliegen der Friedensinitiative zu diskutieren und den "Frühjahrsplan" zu schmieden lädt das Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit alle Interessierten zum nächsten Bündnistreffen ein. Dieses ist für Donnerstag 25. Februar um 18.00 Uhr in der Kaisergasse 14a, 4020 Linz festgesetzt worden.
Es trifft meist einzelne, gemeint sind aber stets alle!
Autonome Rechtshilfe (Linz)
http://rechtshilfe.servus.at
Presseerklärung 16.02.10
1. Mai: Halstuch-Strafbescheid aufgehoben!
Utl.: 34jähriger sollte 90 Euro Strafe wegen eines eingesteckten Halstuches zahlen
Am 17.09.2009 wurde Günther Z. im Rahmen der Prozesse zum 1. Mai in Linz vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Er war einer der fünf Verhafteten der Maidemonstration.
Z. staunte nicht schlecht, als nach seinem Freispruch und mehr als 5 Monate nach den Ereignissen vom 1. Mai eine mit 7.10.2009 datierte Strafverfügung ins Haus flatterte, wonach er 90 Euro Strafe zahlen sollte, weil er bei seiner Festnahme ein Halstuch eingesteckt hatte. Für die Bundespolizeidirektion Linz eine Vorbereitungshandlung für eine Vermummung. Der ORF berichtete über den bizarren Vorfall (http://ooe.orf.at/stories/396652/)
Rechtsanwalt Mag. René Haumer legte umgehend Einspruch gegen diesen Bescheid ein, der nun mit einem Schreiben vom 10.2.2010 aufgehoben wurde (siehe Anhang).
"Die Halstuch-Affäre ist ein weiterer Beleg für den absurden Umgang der Linzer Polizei mit der Demonstration vom 1. Mai. Anstatt in den eigenen Reihen Konsequenzen zu ziehen, wurde hier versucht einen freigesprochenen Demonstranten mittels willkürlich erscheinenden Geldstrafen einzuschüchtern", halten die SprecherInnen des Bündnis gegen Polizeigewalt Vanessa Gaigg und Christian Diabl fest.
"Der Halstuch- Strafbescheid wirkt eher wie eine kindliche Retourkutsche, als ein konsistentes und vernünftiges Agieren des Polizeiapparates", schließen Gaigg und Diabl.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| verfahren_eingestellt_halstuch.pdf | 287.35 KB |
Presseerklärung 11. Februar 2010
Utl.: Erneuter Freispruch in der Causa 1. Mai in Linz / Keine einzige Verurteilung
Heute erfolgte im letzten Prozess rund um die Vorfälle bei der 1. Mai - Demonstration in Linz erneut ein Freispruch.
Ein 18jähriger Demonstrant aus der Steiermark wurde im Sommer in 1. Instanz wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer bedingten Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Verteidiger Mag. René Haumer beeinspruchte das Urteil. Heute erfolgte die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Linz, die mit einem Freispruch endete. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Bedenkzeit, somit ist der Freispruch rechtskräftig.
Zur Erinnerung: Im Zuge der 1. Mai – Demonstration in Linz wurden 5 Personen verhaftet und wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und tw. schwerer Körperverletzung angeklagt.
Ein Verfahren wurde eingestellt, drei Angeklagte freigesprochen und heute eben auch der vierte Angeklagte. Somit gibt es keine einzige Verurteilung auf Demonstrantenseite.
„Das Bündnis gegen Polizeigewalt begrüßt den letzten Freispruch ausdrücklich. Einkesselung, Knüppel- und Pfeffersprayeinsatz, sowie die Verhaftungen waren völlig ungerechtfertigt“, halten die BündnissprecherInnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl fest.
„Spätestens jetzt ist offensichtlich, dass sich die Vorwürfe der Polizei in Luft aufgelöst haben, keinem einzigen Demonstranten konnten vor Gericht strafbare Handlungen nachgewiesen werden“, so Gaigg und Diabl weiter.
Doch mit diesem Freispruch ist die Causa 1. Mai noch nicht ausgestanden. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) sind drei Beschwerden anhängig. Das Bündnis rechnet mit einem Verhandlungstermin in den kommenden Wochen. Weiters ermittelt der Menschenrechtsbeirat und die Volksanwaltschaft.
Mit Spannung erwatet das Bündnis ebenfalls das Ergebnis der polizeiinternen Ermittlungen des Büro für interne Angelegenheiten (BIA). Mit Prozessen gegen beteiligte Polizeibeamte ist ebenfalls in nächster Zeit zu rechnen.
„Nach diesem letzten Freispruch fordert das Bündnis Sicherheitsdirektor Lißl und Polizeipräsident Widholm erneut auf, endlich Konsequenzen zu ziehen und zu dem – für die Polizei - blamablen Ausgang der Prozesse öffentlich Stellung zu nehmen“, so Gaigg und Diabl abschließend.
Bündnistreffen (Donnerstag 25. Februar 2010)
Liebe FreundInnen und UnterstützerInnen,
Es gibt noch keine neuen Termine, was die juristische Aufarbeitung des 1. Mai betrifft.
Zur Erinnerung: Noch ausständig sind
- Berufungsverhandlung gegen den einzigen in erster Instanz verurteilten Demonstranten
- 3 Beschwerden beim UVS
- Menschenrechtsbeirat und Volksanwaltschaft
- Verfahren gegen 4 beteiligte Polizisten
Das Friedensbüro der Stadt Linz hat uns zu einem Gespräch geladen. Sie möchten eine Begegnung von DemonstrantInnen und Polizei organisieren (eine Art Mediation) um den "Demonstrationsfrieden" beim kommenden 1. Mai sicherzustellen. Wir sehen das grundsätzlich skeptisch. Um dieses Anliegen zu diskutieren und den "Frühjahrsplan" zu schmieden laden wir alle Interessierten zum nächsten Bündnistreffen ein:
Donnerstag 25. Februar 18.00 Uhr, Kaisergasse 14a, 4020 Linz
Solidarische Grüsse
Bündnis-Koordination
Natürlich ist das reine Angstmache
Rainer Zendron über Sicherheit und "den Detlef"
Der ehemalige Vizerektor der Kunstuniversität in Linz, Rainer Zendron, wurde bei einer Demonstration am 1. Mai brutal und ungerechtfertigt von der Polizei niedergeschlagen und anschließend verhaftet, weil er einer jungen Demonstrantin helfen wollte.
Klipp & Klar: Wurde Ihr Vertrauen in die Exekutive durch den Polizeieinsatz bei der 1.Mai-Demonstration erschüttert?
Zendron: Wenn ich ehrlich bin, hatte ich auch vor den Ereignissen kein ungebrochen positives Verhältnis zur Staatsgewalt. In den letzten zehn Jahren lieferten Polizei und Gerichte immer wieder Beweise dafür, dass autoritäre Phantasien unsere Staatsorgane mehr prägen als Demokratie und BürgerInnenrechte. Besonders sieht man das daran, wie Polizei und Gerichte mit ZuwandererInnen und Asylant_innen umspringen, wie zum Beispiel bei der Tötung Omufumas (Asylwerber, Anm.) durch die Polizei. An der Polizeigewalt beim Maiaufmarsch hat mich jedoch besonders erschüttert, dass damit erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg eine Maidemonstration durch die Polizei verhindert wurde; ein Aufmarsch mit 120-jähriger Geschichte. Als Minimum fordere ich eine lückenlose Aufklärung wer für dafür verantwortlich ist sowie eine öffentliche Entschuldigung der politisch verantwortlichen Innenministerin.
Klipp & Klar: Werden Sie zukünftig weiterhin auf Demonstrationen anzutreffen sein?
Zendron: Natürlich. Denn wenn der Staat restriktiver wird, steigt die Bedeutung von politischen Manifestationen gegen alle Einschränkungen demokratischer Freiheiten.
Klipp & Klar: Im Landtagswahlkampf 2009 war Sicherheit ein bestimmendes Thema, unter anderem wurde vor hoher Kriminalität gewarnt. Populistische Angstmache oder besteht ein reales Sicherheitsproblem?
Zendron: Natürlich ist das reine Angstmache. Die objektive Sicherheitslage hat sich über Jahrzehnte nicht wesentlich verändert. Es wird vorgetäuscht, dass es ein Sicherheitsproblem gibt, obwohl es in Wirklichkeit soziale und ökonomische Probleme gibt. Das Problem ist, dass die Sozialdemokraten (aber auch die ÖVP) seit 15 Jahren vor den Rechtsradikalen zurückweichen und oft auch versuchten, diese Rechtsaußen zu überholen. Wenn es jetzt in der Krise zunehmend auch gegen die Wählerschichten der SP gehen wird, ist diese öffentliche Hysterie und Feindbildung jedoch nicht mehr so einfach zurückzunehmen. Sozial Schwache müssen dies in Zukunft verstärkt ausbaden.
Klipp & Klar: In Wels ist sie bereits im Einsatz und auch in Linz wird sie- auf Drängen der FPÖ und mit Zustimmung der SPÖ- kommen: die Stadtwache. Welche Vorteile bzw. Nachteile bringt sie mit sich?
Zendron: Ich sehe in der Privatisierung der Polizei nur Nachteile. Letztendlich wird es zu beständigen Auseinandersetzungen zwischen zwei Gruppen von Deklassierten kommen. Die einen, welche sich aus der Arbeits- und Perspektivenlosigkeit in die Stadtwache geflüchtet haben und die anderen, die von der Stadtwache schikaniert werden. Besonders erschreckend ist für mich, dass in Zukunft der Detlef (Obmann der Linzer FPÖ, Anm.) bestimmen kann, auf welche Gruppe er seine private Leibgarde schwerpunktmäßig hetzen darf. Die Presse wird nach solchen Auseinandersetzungen dann naturgemäß gerade in
jener Szene Problemherde erkennen.
Klipp & Klar: Wohin sollte sich die Sicherheitspolitik in Oberösterreich in den nächsten Jahren entwickeln?
Zendron: Die wirkungsvollste Sicherheitspolitik ist eine gute soziale Absicherung für alle, eine expansive Bildungspolitik sowie der breite Kampf gegen rechtsradikale, minderheitenfeindliche und sexistische Propaganda.
Das Interview führte Philipp Stadler
1. Mai Linz: Ein weiterer Freispruch
Gleich vorweg die Info, dass das Bündnis gegen Polizeigewalt die Homepage überarbeitet und aktualisiert hat. Der Pressespiegel wurde vervollständigt, auf der Seite sind nun nicht nur alle Videos und Audios zu finden sondern auch eine Sammlung interessanter und brisanter Dokumente (Sachverhaltsdarstellung an das BIA, Einsprüche gegen Verwaltungsstrafverfügungen etc.) rund um die juristische Aufarbeitung des 1. Mai: http://gegenpolizeigewalt.servus.at
Rainer Zendron: Freispruch im Zweifel
Am Donnerstag den 5.November 2009 stand Rainer Zendron, Vizerektor der Linzer Kunst-Universität, vor Gericht. Es ging bei dieser Verhandlung um den Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Konkret wurde Rainer Zendron vorgeworfen einen Polizeibeamten durch einen Schlag gegen die Schulter tätlich angegriffen zu haben bzw. versucht zu haben diesen in den Schwitzkasten zu nehmen. Dadurch soll er versucht haben die Verhaftung jener jungen Demonstrantin, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, zu verhindern. Rainer Zendron erklärte sein Eingreifen, das er nie bestritt, damit, dass er den Beamten der die Demonstrantin so unsanft zu Boden drückte von der Unangemessenheit seines Handelns überzeugen wollte.
Vier Beamte waren als Zeugen der Anklage geladen. Als erster kam der angeblich attackierte Oberstleutnant Christian Moser (ja genau der mit dem e-mail) zu Wort. Der konnte sich zwar an eine feste Berührung am Hals erinnern ("Ich denke, dass es ein Schlag war, oder zwei.") war aber im Kern in erster Linie darüber erbost, das überhaupt wer nur auf die Idee kommen kann die Arbeit eines Polizisten in Frage zu stellen. Interessant war auch, dass er immer wieder bei detaillierterem Nachfragen des Richters wie denn die Situation genau von statten lief, auf seine Kollegen verwies „da müssen Sie die Kollegen fragen, die haben das genau gesehen“.
Die Aussagen der drei weiteren Beamten divergierten in großen Ausmaß. Alle sagten brav ihr Sprücherl auf von den Schlägen und dem versuchten Schwitzkasten, doch genau beschreiben konnte dies keiner der Beamten und die Geschichten darum herum widersprachen sich zum Teil diametral. Einmal soll Zendron von rechts gekommen sein und Moser von vorne geschlagen haben, einmal von links und von hinten. Diesmal scheint polizeiintern kein ausführliches und klärendes e-mail verschickt worden sein. Die drei konnten auch die Frage des Richters nicht beantworten, wie die Schläge und der Schwitzkasten in den zwei Sekunden getätigt werden konnten, die am ORF Video nicht zu sehen sind. Auch der Widerspruch zwischen dem, von den Beamten wiederholt vorgebrachten, aggressiven Hinstürmen und massiven bedrängen des Oberstleutnant Mosers von Seiten Zendrons, zu einem Beweisfoto auf dem der Richte sowohl Zendron als auch die Situation als eher statisch beschrieb konnte nicht geklärt werden.
Zwischendurch präsentierte der Verteidiger zwei bisher nicht gezeigte Videosequenzen, die Teile von Aussagen der Beamten in Zweifel zogen. Als Zeuge der Verteidigung wurde nur der Anwalt Wolfgang Moringer gehört, der wiederum alle Wahrnehmungen der Beamten widerlegte. Die restlichen 6 Zeug_innen der Verteidigung mussten erst gar nicht aussagen. Der Richter hatte sich schon ein Bild gemacht und schloss sich in seiner Begründung des Urteils den Argumenten des Verteidigers an, das bei einem solchen Tohuwabohu kein Schuldspruch zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was an diesem Tag nicht thematisiert wurde sondern in der noch ausstehenden UVS Verhandlung bzw. in möglichen Verfahren gegen einzelne Polizisten zu klären ist, sind die Vorkommnisse nachdem Zendron zu Boden gerungen wird, der Hergang seiner Verhaftung und im speziellen jener Schlag eines Polizisten auf Zendrons Rücken, der durch die ORF Kamera festgehalten wurde.
Das Schlusswort des Angeklagten in der Verhandlung nutzte Rainer Zendron noch zu folgendem Statement:
"Zum Schluss möchte ich festhalten, dass der 1. Mai Aufmarsch keine beliebige Demonstration ist, sondern seit 120 Jahren international von der ArbeiterInnenbewegung und von AntifaschistInnen zur Durchsetzung sozialer und demokratiepolitischer Rechte durchgeführt wird. Er hat daher eine hohe symbolische Bedeutung. Mein Opa wurde vor 75 Jahren ebenfalls in Linz verhaftet, als er mit anderen versuchte, den Maiaufmarsch zu begehen - doch zu seiner Zeit, unter dem Faschismus, war die 1. Mai Demonstration verboten. Heute sind wir zum Glück noch nicht so weit, doch gerade darum bin ich umso mehr empört, dass sich die Polizei anmaßt, den traditionellen Maiaufmarsch unter Vorspiegelung windiger Behauptungen zu sprengen.
Als Grund für das Einschreiten der Polizei wurde seitens der Einsatzleitung angegeben, dass einzelne DemonstrantInnen vermummt gewesen wären. Die Polizei konnte jedoch bis heute kein einziges Foto vermummter DemonstrantInnen vorlegen. Dass Personen dazu angehalten wurden, sich mit einem Namensschild fotografieren zu lassen, um am Aufmarsch teilnehmen zu dürfen, ist demokratiepolitisch dramatisch.
Natürlich erwarte und erhoffe ich, dass ich in der heutigen Verhandlung freigesprochen werde. Gleich wichtig ist mir jedoch, dass endlich jener Polizist vor Gericht kommen möge, der für die Verhinderung der Maidemonstration verantwortlich ist und sich die Innenministerin öffentlich für die Vorfälle entschuldigt."
Die längere, zweiseitige Stellungnahme von Rainer Zendron zum Gerichtstermin und zur Verhinderung des Maiaufmarsches 2009 durch die Polizei kann auf der Homepage vom Bündnis gefunden und gelesen werden.
BIA Ermittlungen
Nur einen Tag nachdem der Anwalt Rene Haumer die Sachverhaltsdarstellung an das BIA übermittelte erlangte die Kanzlei bereits ein Anruf. Die Beamten aus Wien möchten schon nächste Woche einen Ausflug nach Linz machen und die ersten zwei der drei involvierten Demoteilnehmer_innen zur Einvernahme bitten. Jeweils zwei Stunden waren dafür anberaumt. Mit anwaltlichem Beistand wurden diese Termine absolviert, bei denen es sich in erster Linie um den Schlagstockeinsatz der Polizei drehte.
Strafverfügung gegen Anmelder
Nun flatterte dem Anmelder der 1. Mai Demo, Leo Furtlehner von der KPÖ, eine Strafverfügung ins Haus. In dieser wird ausgeführt, das angeblich festgestellt wurde, er habe:
1) [...] "nicht für die Wahrung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Versammlung gesorgt, da an der Versammlung Personen teilgenommen haben, die ihre Gesichtszüge durch Kapuzen, Sonnenbrillen und Staubmasken verhüllt haben, um ihre Wiedererkennung zu verhindern."
2) [...] "die Versammlung nicht aufgelöst, nachdem Ihrer Anordnung an die Versammlungsteilnehmer (sic!), die Gesichtszüge nicht zu verhüllen, keine Folge geleistet worden ist."
In dem postwendend returnierten Einspruch führt Leo Furtlehner aus:
"[...] dass das Vermummungsverbot eingehalten wurde. Dies wird durch zahlreiche Fotos und Videos sowie Aussagen von Personen in mehreren bereits stattgefundenen Gerichtsverfahren bestätigt." und weiter:
"Damit ist auch der Punkt 2) der Strafverfügung gegenstandslos, zumal seitens der Polizei niemals eine derartige Aufforderung die Versammlung aufzulösen an mich gerichtet wurde und auch von Seiten der Polizei keine behördliche Auflösung der Versammlung erfolgt ist und somit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorgelegen ist."
Grundlage für die Strafverfügung gegen den Anmelder der Demo am 1. Mai ist eine Anzeige der Polizei wegen "Nichterfüllung der Pflichten eines Versammlungsleiters" vom 30. Juli 2009 in der die Polizei ein weiteres mal ihre eigene Sicht der Dinge zum Versammlungsgesetz und zur Vermummung darlegt. Zumindest wird auch erwähnt, dass sich ein Teil der eingekesselten Demonstrant_innen "standhaft weigerten" sich einer Identitätsfeststellung zu unterziehen.
Strafverfügung wegen einem Halstuch
Bezüglich der Strafverfügung wegen einem bei der Demo am 1.Mai eingestecktem Halstuch und der angeblich damit einhergehenden Verletzung des Rechts nach § 9 Abs. 1 Z. 2 Versammlungsgesetz (dem sogenannten Vermummungsverbot) hat der Anwalt einen argumentierten Einspruch geschrieben. In diesem legt er dar:
"Ein Halstuch ist seinem Wesen nach dazu bestimmt, um den Hals getragen zu werden. ebenso ist beispielsweise eine Baseballmütze ihrem Wesen nach dazu bestimmt, am Kopf getragen zu werden. Ein Rollkragenpullover ist seinem Wesen nach dazu bestimmt, als Kleidungsstück am Körper getragen zu werden."
All dies Dinge sind per se nicht strafbar. Laut Gesetz ist es verboten Dinge mit sich zu führen "die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.", also Gegenstände die NUR dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. Ein Halstuch jedoch ist seinem Wesen nach ein Halstuch.
Immer noch nicht nachvollziehbar ist überhaupt das Bemühen nun durch verwaltungsstrafrechtliche Strafverfügungen Druck auf politische Aktivist_innen auszuüben, wobei gleichzeitig sich ein Vorwurf der Polizei nach dem anderen in Luft auflöst und die Polizei (vor allem auch in Linz) eigentlich ganz andere Sorgen haben müsste.
Wir ziehen Zwischenbilanz: drei Freisprüche, eine Einstellung des Verfahrens, eine nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung zu 360 Euro einerseits, Untersuchungen (Menschenrechtsbeirat, Volksanwaltschaft) und Verfahren (BIA, Staatsanwaltschaft) gegen die Polizei andererseits.
Autonome Rechtshilfe (Linz)
4:0, Freispruch für Rainer Zendron!
Beim heutigen Prozess wurde Rainer Zendron vom Vorwurf am 1. Mai einen Polizisten attackiert zu haben freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Statement der Bündnissprecher_innen bei der Pressekonferenz nach Rainer Zendrons Freispruch (5.11.2009)
Statement von Rainer Zendron bei der Pressekonferenz nach seinem Freispruch (5.11.2009)
