Freispruch nach 1. Mai-Demonstration in Linz
Der erste Strafprozess nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz hat Freitag im Landesgericht mit einem Freispruch für einen Demonstranten geendet. Das Gericht fand keinen eindeutigen Beweis für den Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einem 29-Jährigen hatte die Anklage im Prozess am Freitag vorgeworfen, er habe sich bei der Kundgebung gegen die Feststellung seiner Identität gewehrt, indem er versucht habe, Polizisten zu schlagen. In deren Bericht heißt es, er habe aktive Handlungen gesetzt, andere Demonstrationsteilnehmer hätten ebenfalls auf sie eingeschlagen, deshalb hätten sie in Notwehr Schlagstöcke eingesetzt.
Der Angeklagte stellte das in der Verhandlung anders dar. Er habe nicht herumgetreten und herumgeschlagen. Er habe nur passiven Widerstand geleistet. Sein Verteidiger legte unter anderem Videos vor. Darauf waren keine aktiven Widerstandshandlungen des Angeklagten zu sehen.
Die Anklage gegen den 29-Jährigen beruhte im wesentlichen auf einem Aktenvermerk von sechs Polizisten. Ihre Befragung durch das Gericht ergab: Zwei Stunden lang seien die Demonstranten aufgefordert worden, jeweils ihre Identität feststellen zu lassen. Die Mehrheit habe dem Folge geleistet, etwa ein Drittel nicht. Deshalb sei von der Einsatzleitung den Befehl bekommen, die Feststellung der Identität durchzusetzen. Der Angeklagte habe als Rädelsführer gegolten. Einer der Beamten sei bei dem Einsatz von ihm geschlagen worden. Die Kollegen gaben an, sie hätten den Aktenvermerk ebenfalls unterschrieben, obwohl sie von den angeklagten Handlungen nichts gesehen hätten. Der Einzelrichter sah keinen eindeutigen Schuldbeweis, argumentierte "im Zweifel für den Angeklagten" und sprach ihn frei. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.