1. Mai-Demo: Verfassungsrechtliche Konsequenzen

liferadio.at
Fre, 2011-06-10

Das juristische Nachspiel der 1. Mai-Demo 2009 in Linz hat jetzt auch verfassungsrechtliche Konsequenzen. Der Unbahängige Verwaltungssenat muss sich nun doch mit Beschwerden wegen unangemessener Polizeigewalt befassen.

Zwei Demonstranten, die damals von Polizisten geprügelt und verhaftet wurden, haben sich darüber beim Unabhängigen Verwaltungssenat beschwert. Der hat sich als nicht zuständig erklärt. Der Verfassungsgerichtshof hat aber jetzt die entsprechende Passage in der Strafprozessordnung gestrichen. Außerdem muss das Innenministerium die Prozesskosten zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen vier Polizisten eingestellt. Ein Beamter muss dem Vizerektor der Linzer Kunstuni aber Schmerzensgeld zahlen.