Presseerklärung 22. März 2010
Utl.: Ermittlungen gegen Polizeibeamte abgeschlossen – nun entscheidet die Korruptionsstaatsanwaltschaft
Verfahren gegen Polizeibeamte
Am 14.10.2009 haben die Betroffenen der Polizeigewalt vom 1.Mai durch ihren Anwalt Mag. Rene Haumer von der Kanzlei Haslinger/Nagele & Partner eine Sachverhaltsdarstellung zum Verhalten von vier Polizisten am 1.Mai an das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) übermittelt. Das BIA führt kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Verdachtslagen von Amtsdelikten und von Korruption durch. Konkret geht es um die „Amtshandlungen“ gegen Hans-Peter E., Günther Z. und Rainer Zendron, die mittlerweile alle freigesprochen wurden.
Die Untersuchungen des BIA sind nun abgeschlossen und der Akt komplett. Dieser liegt nun bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bis Ende März über eventuelle Strafanträge zu entscheiden hat. Zuständig ist Staatsanwalt Mag. Philip Christl.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist immer dann zuständig, wenn es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs geht und ist das Anschlussstück zum Büro für Interne Angelegenheiten.
UVS-Verhandlungen beginnen im April
Mag. René Haumer hat nach dem erfolgreichen letzten gerichtlichen Prozess gegen einen Demonstranten, einen Antrag auf Fortsetzung des UVS-Verfahrens gestellt. Der Verhandlungsreigen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) beginnt am Freitag den 12. April 2010.
Konkret geht es um drei Beschwerden, die durch den Anwalt der Betroffenen beim Unabhängigen Verwaltungssenat OÖ (UVS) eingebracht wurden. Szenen die dabei im Mittelpunkt stehen sind unter anderem der Angriff einer Polizeieinheit auf eingekesselte Demonstranten, sowie ein durch ORF-Aufnahmen dokumentierter Schlag gegen Rainer Zendron.
Nur noch ein Strafbescheid übrig
Auch die abseits der Gerichtsverhandlungen ausgestellten Strafbescheide wurden alle nach Einsprüchen aufgehoben. Lediglich der Anmelder der alternativen Maidemonstration hat nach zwei Einsprüchen und einem Gespräch mit der Polizei am 26.2. erneut einen Strafbescheid zugestellt bekommen. Konkret wird dem Anmelder vorgeworfen nicht für die „Wahrung des Gesetzes“ gesorgt zu haben, da an der Versammlung Personen teilgenommen haben sollen, die ihre Gesichtszüge verhüllten und weiters habe er die Versammlung nicht aufgelöst zu haben. Zu einer solchen Auflösung wurde er weder von der Polizei aufgefordert, noch sah diese selber einen Anlass dies zu tun.
„Das Bündnis gegen Polizeigewalt erwartet mit Spannung die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Anklagen gegen die beteiligten Beamten. Nachdem nun alle Demonstranten freigesprochen wurden, erwarten wir uns von diesen Prozessen endlich Klarheit darüber, wie es zu dieser beispiellosen Gewaltanwendung seitens der Exekutive kommen konnte“, so die BündnissprecherInnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl.
Rückfragehinweis: Christian Diabl, Vanessa Gaigg 0650/2728398
http://gegenpolizeigewalt.servus.at, gegenpolizeigewalt@servus.at