Presseerklärung 16.02.10
1. Mai: Halstuch-Strafbescheid aufgehoben!
Utl.: 34jähriger sollte 90 Euro Strafe wegen eines eingesteckten Halstuches zahlen
Am 17.09.2009 wurde Günther Z. im Rahmen der Prozesse zum 1. Mai in Linz vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Er war einer der fünf Verhafteten der Maidemonstration.
Z. staunte nicht schlecht, als nach seinem Freispruch und mehr als 5 Monate nach den Ereignissen vom 1. Mai eine mit 7.10.2009 datierte Strafverfügung ins Haus flatterte, wonach er 90 Euro Strafe zahlen sollte, weil er bei seiner Festnahme ein Halstuch eingesteckt hatte. Für die Bundespolizeidirektion Linz eine Vorbereitungshandlung für eine Vermummung. Der ORF berichtete über den bizarren Vorfall (http://ooe.orf.at/stories/396652/)
Rechtsanwalt Mag. René Haumer legte umgehend Einspruch gegen diesen Bescheid ein, der nun mit einem Schreiben vom 10.2.2010 aufgehoben wurde (siehe Anhang).
"Die Halstuch-Affäre ist ein weiterer Beleg für den absurden Umgang der Linzer Polizei mit der Demonstration vom 1. Mai. Anstatt in den eigenen Reihen Konsequenzen zu ziehen, wurde hier versucht einen freigesprochenen Demonstranten mittels willkürlich erscheinenden Geldstrafen einzuschüchtern", halten die SprecherInnen des Bündnis gegen Polizeigewalt Vanessa Gaigg und Christian Diabl fest.
"Der Halstuch- Strafbescheid wirkt eher wie eine kindliche Retourkutsche, als ein konsistentes und vernünftiges Agieren des Polizeiapparates", schließen Gaigg und Diabl.
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