Freisprüche nach Demo am 1. Mai in Linz
Am Oberlandesgericht Linz wurde am Donnerstag auch der letzte Angeklagte nach der Demo am 1. Mai 2009 in Linz freigesprochen. Bei der Kundgebung auf der Blumau kam es zwischen der Polizei und den Demonstranten zu gewalttätigen Szenen.
Daraufhin wurden fünf Personen angezeigt. Alle fünf wurden freigesprochen.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Der Richtersenat am Oberlandesgericht Linz sprach den 18 jährigen Demonstranten im Zweifel frei, da die für den Tatbestand notwendigen Beweise nicht ausreichen würden. Ihm war Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Bedenkzeit. Der Freispruch ist somit rechtskräftig.
Dies war nun das fünfte Verfahren nach den Tumulten in Linz, die am 1. Mai des Vorjahres, eine ganze Serie von Gerichtsverfahren nach sich zog. Insgesamt wurden fünf Personen verhaftet und wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und wegen teilweiser Körperverletzung angeklagt.
Berufungsverhandlung
Ein Verfahren wurde eingestellt, drei Angeklagte wurden freigesprochen und auch der vierte Angeklagte, der im ersten Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu 320 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, wurde nun, in der Berufungsverhandlung, frei gesprochen.
Öffentliche Entschuldigung gefordert
In einer ersten Stellungnahme forderte die Klubobfrau der Linzer Grünen, Gerda Lenger, eine öffentliche Entschuldigung von der ÖVP, da die damalige Linzer Klubobfrau Elisabeth Manhal die Demonstrationsteilnehmer als "Radau-Brüder" bezeichnet hatte.