Prozess nach Mai-Demo: Freispruch für Rainer Zendron

rundschau.co.at
Don, 2009-11-05

Der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität wurde vom Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfitg.
Linz - Der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität Rainer Zendron ist nach einer gewaltsam verlaufenen Demonstration am 1. Mai dieses Jahres vom Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Das Urteil des Landesgerichtes Linz am Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig.

Zendron bestritt Vorwürfe von Polizisten

An der von linken Organisationen veranstalteten Kundgebung am 1. Mai hatten 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte eingeschlichen, die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen.
Zendron ist im Prozess vorgeworfen worden, er habe einen Polizisten attackiert. Das bestritt er. Er habe gesehen, dass eine Demonstrantin von einem Polizisten gehalten und zu Boden gezogen worden sei.
Er sei davon betroffen und schockiert gewesen, zu dem Beamten geeilt und habe ihn von von der Unangemessenheit seines Handels überzeugen wollen.

Unterschiedliche Darstellungen der Polizei-Beamten

Dann seien mehrere Polizisten auf ihn losgegangen. Er sei auf den Rücken gefallen. Er wurde weggetragen. Die Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren, gaben als Zeugen unterschiedliche Darstellungen des Vorfalles.
Allen gemeinsam war, dass sie vermuteten, Zendron habe ihren Kollegen zumindest in den Schwitzkasten nehmen wollen. Die Demonstrantin hat überhaupt nichts mitbekommen.
Ein gegen sie laufendes Verfahren ist eingestellt worden. Nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung verwies Zendron noch darauf, dass sein Großvater in der Zeit des Austrofaschismus ebenfalls verhaftet worden sei. Er verlange eine Anklage des Einsatzleiters der Polizei und eine Entschuldigung der Innenministerin.

"Im Zweifel für den Angeklagten"

Das Gericht wertete die Aussagen als widersprüchlich und "nicht stimmig" und fällte nach den Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" einen Freispruch. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Die gerichtlichen Nachspiele der Demonstration endeten für die Teilnehmer somit vorerst insgesamt mit einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung, drei Freisprüchen und einer Einstellung des Verfahrens.