28.10.09: Weitere E-Mail-Absprache im Fall 1. Mai
Bündnis gegen Polizeigewalt kritisiert polizeiinterne Absprachen
Vergangene Woche sorgten Enthüllungen von Peter Pilz für einen weiteren Skandal rund um den 1. Mai in Linz. Einem Beamten, der mit Vorwürfen von Seiten einer Demonstrantin konfrontiert wurde, lieferte der Einsatzleiter Oberstleutnant Christian Moser einen vorgefertigten „Textvorschlag“ für einen „wünschenswerten Aussageinhalt“ per E-Mail. Herr Moser ist auch jener Polizist auf dessen Initiative hin eine Demonstrantin wegen „schwerer Körperverletzung“ verhaftet wurde, deren Verfahren danach von der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsstadium wegen fehlender Strafbarkeit eingestellt wurde.
Wir haben also bis dato ein Polizeivideo, dass nicht den Weg zum Gericht fand, einen zu einer Anklage führenden Aktenvermerk der von einer Hand voll Polizisten unterschrieben wurde, die vor Gericht zugeben mussten, den darin beschriebenen Sachverhalt selbst gar nicht wahrgenommen zu haben und eine - nach Einschätzung von Peter Pilz – zumindest den objektiven Tatbestand der "Anstiftung zur falschen Beweisaussage“ erfüllende Verhaltensweise eines Polizisten.
Nun finden sich weitere Hinweise darauf, dass diese Praxis kein Einzelfall ist: Auch im Ermittlungsverfahren, das dem zweiten Freispruch im September vorausging, bittet der ermittelnde Kriminalpolizist S. den als Zeugen bei der Verhandlung geladenen Polizisten GI F., seine Meldung mit der seines Kollegen RI G. abzustimmen:
"Liebe Kollegen.
Ich ersuche euch um eine Stellungnahme zu o.a. Amtshandlung, für den Teil, wo ihr bei der Amtshandlung anwesend, bzw. mit dem Beschuldigten/Täter Z. befasst ward.
Für Koll. F.: s. Bericht Koll. G. und weiters um Angabe, wer die Zielperson war. (vermutl. Akte E., 23395/2009)"
Als Ergebnis dieses Prozesses der Ermittlungen fanden sich zwei fast gleichlautende Amtsvermerke im Akt. Sowohl das E-Mail sowie Auszüge aus den beiden Amtsvermerken finden sie als .pdf im Anhang zu dieser Aussendung. Vergleichen Sie selbst.
Zu dieser Angelegenheit schrieb der Anwalt der Opfer Mag. Rene Haumer in der Sachverhaltsdarstellung an das Büro für Interne Angelegenheiten: „Strafrechtlich wird auch zu bewerten sein, dass im Ermittlungsverfahren [...] der ermittelnde Kriminalpolizist Herrn GI [...] den von Herrn RI [...] erstellten Amtsvermerk zu den Geschehnissen am 1. Mai 2009 zur Verfügung stellte. Hier könnte für einen außen stehenden Beobachter der Eindruck gewonnen werden, dass eine einheitliche, inhaltlich abgestimmte Verantwortung beider Polizisten herbeigeführt werden sollte. Dies umso mehr, wenn man bedenkt, dass die Berichte beider Polizeibeamter nahezu wortgleich abgefasst sind, Herr GI [...] aber in der Hauptverhandlung vom 17.9.2009 seine schriftliche Darstellung in den entscheidenden Punkten relativierte.“
„Diese polizeiliche Praxis wirft ein sehr zweifelhaftes Licht auf die Linzer Polizei und legt den Verdacht nahe, dass diese Form der Absprachen keine Einzelfälle sind“, halten die BündnissprecherInnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl fest.
„Das „Bündnis gegen Polizeigewalt“ fordert die Verantwortlichen Lißl und Widholm auf diesen Vorgängen auf den Grund zu gehen und nicht zuzulassen, dass das Vertrauen in unseren Rechtsstaat weiter ausgehöhlt wird“, so Gaigg und Diabl weiter.
„Gerade im Lichte der jüngsten Erkenntnisse rund um die Vorfälle in Krems, Spitzelvorwürfe und der diversen Untersuchungsausschüsse müssen Polizeistrukturen und Corpsgeist endlich hinterfragt werden“, schließen Gaigg und Diabl.
Rückfragehinweis: Christian Diabl, Vanessa Gaigg- 0650/2728398
Anhang | Größe |
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pa_271009[1].pdf | 1.83 MB |