Beschwerde beim UVS wegen Polizeiwillkür am 1. Mai
Angemeldete und genehmigte Demonstration durch Polizei verhindert
Mit einer Beschwerde hat sich KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner als Anmelder und gegenüber der Behörde Verantwortlicher für die linke Demonstration am 1. Mai in Linz jetzt an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich im Zusammenhang mit den Polizeiübergriffen gegen diese Demonstration gewendet. Furtlehner erhebt als Beauftragter des Aktionskomitees 1. Mai Beschwerde gegen die Sicherheitsdirektion für Oberösterreich und die Bundespolizeidirektion Linz wegen Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Demonstration am 1. Mai 2009.
"Obwohl keinerlei Gewalt oder sonstige gesetzeswidrigen Handlungen seitens der DemonstrationsteilnehmerInnen vorlagen (was durch Foto- und Videomaterial sowie Aussagen hunderter AugenzeugInnen ausreichend belegt ist) erfolgte am Sammelpunkt dieser Demonstration ein in keiner Weise gerechtfertigter und unverhältnismäßiger Polizeieinsatz verbunden mit einer teilweise mit Gewalt durchgeführten Identitätsfeststellung bei einem Teil der DemonstrationsteilnehmerInnen", heißt es in der Beschwerde.
Durch den rund 2 ½ Stunden dauernden Polizeieinsatz wurde ein ordnungsgemäßer Ablauf der Demonstration verhindert, sodass diese nicht stattfinden konnte. Damit sieht Furtlehner das verfassungsmäßige Grundrecht der Demonstrationsfreiheit in Frage gestellt bzw. aufgehoben. Vor allem hält er es als mit der Demonstrationsfreiheit unvereinbar, wenn die Polizei die Teilnahme an einer Demonstration von einer präventiven Identitätsfeststellung abhängig macht.
Schwerwiegend ist die Vorgangsweise der Polizei auch in Hinblick darauf, dass es sich um eine traditionell am 1. Mai als gesetzlichen Feiertag stattfindende Demonstration handelt. Mit Verweis auf eine Sachverhaltsdarstellung über die Ereignisse wird der Unabhängige Verwaltungssenat für das Land Oberösterreich um entsprechende Behandlung dieser Beschwerde ersucht.