Nach Demo: „Rädelsführer“ freigesprochen

nachrichten.at
Sam, 2009-06-13

LINZ. Nach der Eskalation bei der KPÖ-Demonstration am 1. Mai ist gestern einer der mutmaßlich gewalttätigen Demonstranten freigesprochen worden.

Das Einsatz-Video der Linzer Polizei wurde zum wichtigsten Entlastungsbeweis für den 29-jährigen Linzer Studenten. Pikanterweise hatten es weder Richter Rainer Nimmervoll, noch Staatsanwalt Dietmar Gutmayer in ihren Akten.
Es war der Verteidiger René Haumer, der per Zufall in einem Nebenverfahren auf das Polizei-Video gestoßen war und es als Beweismittel beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Als Zeugen geladene Polizisten bezeichneten ihn als einen „Rädelsführer“ der Demo. Der Vater von zwei Kindern bekannte sich nicht schuldig. Er habe friedlich an der Demo teilgenommen und auch keine Vermummten gesehen. Er und zahlreiche andere Demonstranten seien zwei Stunden lang von der Polizei eingekesselt worden. Die Menge habe sich aber geweigert, der Polizei persönliche Daten preiszugeben.
„Die Polizisten haben den Kessel immer enger gezogen und Leute mit Gewalt herausgerissen. Plötzlich liefen mehrere Beamte auf mich zu. Ich habe mich an den anderen Leuten festgehalten“, sagte der Student vor Richter Nimmervoll aus. „Dann schlug ein Polizist wie ein Wahnsinniger auf mich ein, ich ging zu Boden, alles ging sehr schnell.“

„Knüppel aus dem Sack“

Das Video unterstrich die Aussagen des Angeklagten. Man sieht den Studenten, wie er ruhig in dem Kessel steht, beide Arme bei den Nachbarn eingehakt. Die Menge schunkelt zu Musik. Auch die Beamten verhalten sich zunächst ruhig. Kurz nachdem ein Jugendlicher aus dem Kessel gewiesen wird, formieren sich Beamte und stürmen los und schlagen zu.
Szenen, die den Richter an den Aussagen der Polizei zweifeln ließen, wonach sie den 29-Jährigen zunächst zur Identitätsfeststellung aufgefordert hätten, ehe sie einschritten.
„Das war Knüppel aus dem Sack. Ich schließe aus, dass die Polizisten dem Angeklagten in der Kürze gesagt haben, dass er mitkommen soll“, sagte der Richter. Er zweifelte auch, dass der Student binnen weniger Sekunden jenen von der Polizei behaupteten Widerstand – Schläge und Fußtritte – überhaupt geleistet haben konnte.
Fragwürdig war auch jener polizeiliche Aktenvermerk, der zur Anklage geführt hatte. Diesen hatten auch Polizisten unterschrieben, die vor Gericht aussagten, gar nichts Relevantes beobachtet zu haben. „Ein Fehler“, wie die Beamten einräumten. Das Gericht sprach den Angeklagten im Zweifel frei – noch nicht rechtskräftig.