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Der Unabhängige Verwaltungssenat hat eine erste Beschwerde wegen des Polizeieinsatzes bei der 1.-Mai-Demo in Linz zurückgewiesen, und zwar, weil der Beschwerdeführer nicht selbst betroffen gewesen ist. Ein Demonstrant hat sich in seinen Rechten verletzt gesehen, weil die Polizei bei anderen Kundgebungsteilnehmern die Identität überprüft hat. Und deshalb ist die Beschwerde in den Augen des Unabhängigen Verwaltungssenats unzulässig. Fünf weitere Beschwerden sind erst letzte Woche eingegangen. Bei der Demonstration am 1. Mai ist es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Polizei und Demonstranten gekommen. Auf beiden Seiten hat es Verletzte gegeben. Fünf Personen wurden festgenommen. Einer der Demonstranten wurde in der Zwischenzeit nicht rechtskräftig freigesprochen. Ein weiterer Prozess soll im Juli folgen. Außerdem ist ein Verfahren gegen unbekannte Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Körperverletzung anhängig.