Zwei weitere Prozesse zum 1. Mai in Linz

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Die, 2009-07-21

Mit dem ersten freigesprochenen Angeklagten haben sich viele über das Urteil gefreut. Der Freispruch ist in der Zwischenzeit rechtskräftig. Der zuständige Staatsanwalt verzichtete auf weitere Rechtsmittel, war aber gleichzeitig nicht bereit gegen einzelne Polizeibeamte - die dem Prügeleinsatz involviert waren und bei dieser Verhandlung aussagten - ein Verfahren wegen missbräuchlichem Einsatz der Dienstwaffe oder Körperverletzung einzuleiten. Richter Mag. Rainer Nimmervoll argumentierte den Freispruch damit, dass kein Beweis möglich ist, dass der Angeklagte "eine Widerstandshandlung setzte, die über den zulässigen passiven Widerstand hinausgeht". Des öfteren wurden auch die aussagenden Beamten darauf hingewiesen, dass es ein begrenztes Ausmaß an nicht strafbarem Widerstand gibt und nicht jeder Unwillensäußerung und jede nicht 100% Kooperation mit der Staatsgewalt gleich wie von der Exekutive interpretiert einen Widerstand nach dem Strafrecht darstellt.

In der Zwischenzeit wurden zwei weitere Prozesstermine bekannt gegeben. Beide Hauptverhandlungen werden am 28. Juli um 10.30 Uhr stattfinden. Diese sind öffentlich, wer Zeit hat unbedingt hingehen! Der einzige Prozess der somit noch nicht terminlich fixiert wurde ist jener in den auch Rainer Zendron involviert ist.
Der Vorwurf lautet in beiden Fällen auf Widerstand gegen die Staatsgewalt. In einem der beiden Fälle wird dem Beschuldigten vorgeworfen die Amtshandlung einerseits dadurch behindert zu haben in dem er gegen "vorrückende Beamten schlug und trat" und andererseits gegen beide Beamten eintrat, die in die Festnahme involviert waren. Dem zweiten Angeklagten wird vorgeworfen einerseits versucht zu haben eine andere Festnahme zu vereiteln und andererseits die Beamten "tätlich attackierte" die dabei waren ihn danach festzunehmen.

Noch im Juni flatterte einem Demonstranten eine Strafverfügung wegen Störung der öffentlichen Ordnung ins Haus. Angeblich habe er mit etwas auf eine Polizeikette geschmissen.

Der UVS hat bezüglich einer der 6 eingebrachten Beschwerden eine Entscheidung getroffen. Das Präsidium des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich hat entschieden die Beschwerde des Anmelders der 1. Mai Demonstration als unzulässig zurückgewiesen. Begründet wurde dies damit das der Anmelder keiner Identitätsprüfung unterzogen wurde und somit nicht von der polizeilichen Maßnahme individuell betroffen ist. Zu den weiteren kritisierten Punkten, unter anderem der Verhinderung der Demo als solches und der damit einhergehenden Verletzung des Rechtes auf Demonstrationsfreiheit, positionierte sich der UVS nicht.

Vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) des Bundesministeriums für Inneres haben wir bis heute nichts gehört.

Durch SPÖ-Nationalratsabgeordnete Sonja Ablinger wurde nun auch eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Fekter eingebracht, bei der ein paar unangenehme Fragen zum 1. Mai gestellt werden. Auf die Antworten werden wir noch ein wenig warten müsse.

Das massenmediale Interesse und die Berichterstattung nach dem ersten Prozess war kurzfristig vor allem durch das präsentierte Polizeivideo sehr stark. Danach haben wieder andere Polizeiskandale die Presse beherrscht. Das Bündnis gegen Polizeigewalt lädt am Montag den 27. Juli wieder zu einer Pressekonferenz bei der auch einer der am darauf folgenden Dienstag vor Gericht stehenden Angeklagten anwesend sein wird.