Nächster Freispruch in der 1. Mai-Causa
Erneut führten widersprüchliche Polizeiaussagen zu Freispruch.
Heute erfolgte das dritte Urteil in der Prozessserie nach den skandalösen Vorfällen rund um die verhinderte 1. Mai-Demonstration in Linz. Günther Z. wurde in zwei Fällen Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Die Anklage basierte im Wesentlichen auf den Aussagen von Revierinspektor Christian Gusta und Gruppeninspektor Andreas Fellhofer. Wie schon in der ersten Verhandlung gegen Hans-Peter E. konnten die Aussagen des RI Gusta durch Videobeweise zweifelsfrei widerlegt werden. Auch die Version von GI Fellhofer warf erhebliche Zweifel auf, die schließlich zu einem Freispruch „in dubio pro reo“ führten.
Bedenklich erscheint, dass einer der beiden Beamten die Sachverhaltsdarstellung des anderen als Vorlage für seine eigene Niederschrift nutzte. Trotz der objektiven Videobeweise blieben beide Polizisten bei ihren Aussagen, die das Gericht letztendlich nicht nachvollziehen konnte.
Das „Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit“ begrüßt den erneuten Freispruch und hält fest, dass sich die Vorwürfe der Polizei zusehends in Luft auflösen. „Es wird immer offensichtlicher, dass der Polizeieinsatz vom 1. Mai insgesamt ein Skandal ist, Schlagstockeinsätze und Festnahmen zu Unrecht erfolgt sind und der Umgang innerhalb der Polizei mit belastenden Aussagen und Sachverhaltsdarstellungen jedem Rechtsverständnis spottet.“, halten die BündnissprecherInnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl fest.
„Wir fordern die Staatsanwaltschaft einmal mehr auf, endlich Ermittlungen gegen die beteiligten Beamten einzuleiten und den Polizeieinsatz lückenlos aufzuklären.“, so Gaigg und Diabl.
„Angesichts der bisherigen juristischen Aufarbeitung möchten wir an die undifferenzierten Aussagen von Landeshauptmann Pühringer und Sicherheitsdirektor Lißl unmittelbar nach dem 1. Mai erinnern. Wir erwarten uns von dieser Seite eine erneute öffentliche Stellungnahme.“ schließen Gaigg und Diabl.